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   ArbG Berlin, 17.06.2016 - 28 Ca 2961/16   

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https://dejure.org/2016,30176
ArbG Berlin, 17.06.2016 - 28 Ca 2961/16 (https://dejure.org/2016,30176)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 17.06.2016 - 28 Ca 2961/16 (https://dejure.org/2016,30176)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 17. Juni 2016 - 28 Ca 2961/16 (https://dejure.org/2016,30176)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Mindestlohnunterschreitung bei Praktikum zulässig?

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zulässigkeit einer Mindestlohnunterschreitung bei einem Praktikum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns an Praktikanten

Papierfundstellen

  • BB 2016, 2356
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 13.06.1902 - VII 126/02

    Anders verabredeter als niedergeschriebener Vertrag.

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.06.2016 - 28 Ca 2961/16
    dazu etwa schon RG13.6.1902 - VII 126/02 - RGZ 52, 23, 26: "Wer daher mündliche Vereinbarungen vor und bei Abschluss des schriftlichen Vertrages gegen dessen Inhalt behauptet, kann damit so lange nicht gehört werden, als er nicht weiter darlegt, dass entgegen der Vermutung der Vollständigkeit der Schrift a u c h das mündlich Besprochene habe gelten sollen, dass also die Schrift unrichtig und unvollständig sei.

    Diese Darlegung kann, wie sich von selbst ergibt, auch in der Weise erfolgen, dass Umstände nachgewiesen werden, die erkennbar auf die Geltung der mündlichen Abreden neben der Schrift schließen lassen".S. dazu etwa schon RG13.6.1902 - VII 126/02 - RGZ 52, 23, 26: "Wer daher mündliche Vereinbarungen vor und bei Abschluss des schriftlichen Vertrages gegen dessen Inhalt behauptet, kann damit so lange nicht gehört werden, als er nicht weiter darlegt, dass entgegen der Vermutung der Vollständigkeit der Schrift a u c h das mündlich Besprochene habe gelten sollen, dass also die Schrift unrichtig und unvollständig sei.

    28) S. dazu etwa schon RG13.6.1902 - VII 126/02 - RGZ 52, 23, 26: "Wer daher mündliche Vereinbarungen vor und bei Abschluss des schriftlichen Vertrages gegen dessen Inhalt behauptet, kann damit so lange nicht gehört werden, als er nicht weiter darlegt, dass entgegen der Vermutung der Vollständigkeit der Schrift a u c h das mündlich Besprochene habe gelten sollen, dass also die Schrift unrichtig und unvollständig sei.

  • BGH, 29.04.1970 - VIII ZR 120/68

    Streit um die Wirksamkeit des Mietvertrages für ein noch zu errichtendes

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.06.2016 - 28 Ca 2961/16
    Das Vorliegen abweichender mündlicher Vereinbarungen hat daher derjenige Vertragsteil zu beweisen, der die Abweichung behauptet"; 29.4.1970 - VIII ZR 120/68 - MDR 1970, 756 = BB 1970, 860 [III.2 b. - "Juris"-Rn. 28]: "Schriftliche Verträge haben grundsätzlich die Vermutung für sich, dass ihr Inhalt das Vereinbarte zutreffend und vollständig wiedergibt.

    Das Vorliegen abweichender mündlicher Vereinbarungen hat daher derjenige Vertragsteil zu beweisen, der die Abweichung behauptet"; 29.4.1970 - VIII ZR 120/68 - MDR 1970, 756 = BB 1970, 860 [III.2 b. - "Juris"-Rn. 28]: "Schriftliche Verträge haben grundsätzlich die Vermutung für sich, dass ihr Inhalt das Vereinbarte zutreffend und vollständig wiedergibt.

    Das Vorliegen abweichender mündlicher Vereinbarungen hat daher derjenige Vertragsteil zu beweisen, der die Abweichung behauptet"; 29.4.1970 - VIII ZR 120/68 - MDR 1970, 756 = BB 1970, 860 [III.2 b. - "Juris"-Rn. 28]: "Schriftliche Verträge haben grundsätzlich die Vermutung für sich, dass ihr Inhalt das Vereinbarte zutreffend und vollständig wiedergibt.

  • BGH, 14.07.1960 - II ZR 268/58

    Auslegung von formularmäßigen Bestimmungen eines Einheitsmietvertrages für

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.06.2016 - 28 Ca 2961/16
    RG13.6.1902 (Fn. 28) - Zitat dort; s. seither statt vieler BGH14.7.1960 - II ZR 268/58 - VersR 1960, 812 [Leitsatz 1.]: "Die über ein Rechtsgeschäft aufgenommene Urkunde hat die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich.

    Es bleibt daher dabei, dass die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit hier Platz greift und die Beklagte zum vollen Beweis des Gegenteils zwingt".S. RG13.6.1902 (Fn. 28) - Zitat dort; s. seither statt vieler BGH14.7.1960 - II ZR 268/58 - VersR 1960, 812 [Leitsatz 1.]: "Die über ein Rechtsgeschäft aufgenommene Urkunde hat die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich.

    29) S. RG13.6.1902 (Fn. 28) - Zitat dort; s. seither statt vieler BGH14.7.1960 - II ZR 268/58 - VersR 1960, 812 [Leitsatz 1.]: "Die über ein Rechtsgeschäft aufgenommene Urkunde hat die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich.

  • BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75

    Ersatz der Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs bei Beschädigung eines

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.06.2016 - 28 Ca 2961/16
    Das gilt vor allem dann, wenn es sich um eine Abweichung von erheblicher rechtlicher und wirtschaftlicher Tragweite handelt, und wenn der Beweispflichtige, von dem der Vertragstext stammt, über große wirtschaftliche Erfahrung und Gewandtheit verfügt und überdies beim Vertragsschluss rechtlich beraten ist, wie das von der Klägerin, einem bedeutenden wirtschaftlichen Unternehmen gilt"; 11.11.1977 - V ZR 105/75 - MDR 1978, 567 = JR 1978, 157 = WM 1978, 244 [II.1.

    Das gilt vor allem dann, wenn es sich um eine Abweichung von erheblicher rechtlicher und wirtschaftlicher Tragweite handelt, und wenn der Beweispflichtige, von dem der Vertragstext stammt, über große wirtschaftliche Erfahrung und Gewandtheit verfügt und überdies beim Vertragsschluss rechtlich beraten ist, wie das von der Klägerin, einem bedeutenden wirtschaftlichen Unternehmen gilt"; 11.11.1977 - V ZR 105/75 - MDR 1978, 567 = JR 1978, 157 = WM 1978, 244 [II.1.

    Das gilt vor allem dann, wenn es sich um eine Abweichung von erheblicher rechtlicher und wirtschaftlicher Tragweite handelt, und wenn der Beweispflichtige, von dem der Vertragstext stammt, über große wirtschaftliche Erfahrung und Gewandtheit verfügt und überdies beim Vertragsschluss rechtlich beraten ist, wie das von der Klägerin, einem bedeutenden wirtschaftlichen Unternehmen gilt"; 11.11.1977 - V ZR 105/75 - MDR 1978, 567 = JR 1978, 157 = WM 1978, 244 [II.1.

  • BGH, 11.11.1977 - V ZR 105/75

    Zugrundelegung eines von keiner Partei behaupteten Sachverhalts - Vermutung der

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.06.2016 - 28 Ca 2961/16
    Das gilt vor allem dann, wenn es sich um eine Abweichung von erheblicher rechtlicher und wirtschaftlicher Tragweite handelt, und wenn der Beweispflichtige, von dem der Vertragstext stammt, über große wirtschaftliche Erfahrung und Gewandtheit verfügt und überdies beim Vertragsschluss rechtlich beraten ist, wie das von der Klägerin, einem bedeutenden wirtschaftlichen Unternehmen gilt"; 11.11.1977 - V ZR 105/75 - MDR 1978, 567 = JR 1978, 157 = WM 1978, 244 [II.1.

    Das gilt vor allem dann, wenn es sich um eine Abweichung von erheblicher rechtlicher und wirtschaftlicher Tragweite handelt, und wenn der Beweispflichtige, von dem der Vertragstext stammt, über große wirtschaftliche Erfahrung und Gewandtheit verfügt und überdies beim Vertragsschluss rechtlich beraten ist, wie das von der Klägerin, einem bedeutenden wirtschaftlichen Unternehmen gilt"; 11.11.1977 - V ZR 105/75 - MDR 1978, 567 = JR 1978, 157 = WM 1978, 244 [II.1.

    Das gilt vor allem dann, wenn es sich um eine Abweichung von erheblicher rechtlicher und wirtschaftlicher Tragweite handelt, und wenn der Beweispflichtige, von dem der Vertragstext stammt, über große wirtschaftliche Erfahrung und Gewandtheit verfügt und überdies beim Vertragsschluss rechtlich beraten ist, wie das von der Klägerin, einem bedeutenden wirtschaftlichen Unternehmen gilt"; 11.11.1977 - V ZR 105/75 - MDR 1978, 567 = JR 1978, 157 = WM 1978, 244 [II.1.

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