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   ArbG Berlin, 20.01.2014 - 33 Ca 7880/13   

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https://dejure.org/2014,233
ArbG Berlin, 20.01.2014 - 33 Ca 7880/13 (https://dejure.org/2014,233)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 20.01.2014 - 33 Ca 7880/13 (https://dejure.org/2014,233)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 20. Januar 2014 - 33 Ca 7880/13 (https://dejure.org/2014,233)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 626 Abs 2 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 243 HGB
    Fristlose Kündigung des Geschäftsbereichsleiters "Haushalt und Finanzen" der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung des Geschäftsbereichsleiters "Haushalt und Finanzen" der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV); Anfechtung einer Vereinbarung zum Arbeitsvertrag; Wirksamkeit zweier fristloser Kündigungen

  • Betriebs-Berater

    Fristlose Kündigung des Geschäftsbereichsleiters "Haushalt und Finanzen" der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626
    Fristlose Kündigung des Geschäftsbereichsleiters "Haushalt und Finanzen" der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsbereichsleiters bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fristlose Kündigung wegen unzutreffender Zahlungsbestimmungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsbereichsleiters bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erhebliche Vermögensschädigung des Arbeitgebers kann zur außerordentlichen Kündigung berechtigen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung des Geschäftsbereichsleiters "Haushalt und Finanzen" der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kündigung von KBV-Dezernent rechtens

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsbereichsleiters bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 05.12.2013)

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsbereichsleiters bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Sonstiges (2)

  • berlin.de (Terminmitteilung, 02.12.2013)

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsbereichsleiters bei der Kassenärztlichen Vereinigung

  • berlin.de (Terminmitteilung)

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsbereichsleiters bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: Neuer Termin zur Durchführung einer Beweisaufnahme

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1011
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 173/01

    Einzelvertraglicher Kündigungsausschluß

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.01.2014 - 33 Ca 7880/13
    Die Kammer hat auch berücksichtigt, dass sich der Arbeitgeber an einer individualvertraglichen Vereinbarung über den Ausschluss der ordentlichen Kündigung eher festhalten lassen muss, als an einer pauschalen, für alle Arbeitsverhältnisse einer Branche geltenden Tarifregelung, die dem Altersschutz dient (BAG v. 07.03.2002, 2 AZR 173/01).

    Dies gilt allerdings in erster Linie dort, wo bei Vorliegen eines in der Regel nur für eine ordentliche Kündigung ausreichenden Grundes der Ausschluss der ordentlichen Kündigung im extremen Ausnahmefall zu unzumutbaren Ergebnissen führen kann (BAG v. 07.03.2002, a.a.O).

  • ArbG Düsseldorf, 13.02.2003 - 2 Ca 9934/02

    Klage eines Arbeitnehmers (Hauptgeschäftsführer) gegen die von dem Arbeitgeber

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.01.2014 - 33 Ca 7880/13
    Das ist insbesondere anzunehmen, wenn ein Organmitglied mit dem Gekündigten gemeinsam zum Nachteil des Arbeitgebers zusammengewirkt hat, um den Kündigungssachverhalt zu verdecken (KR-Fischermeier, § 626 BGB, Rz. 349; ArbG Düsseldorf v. 13.02.2003, 2 Ca 9934/02).
  • BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 998/78
    Auszug aus ArbG Berlin, 20.01.2014 - 33 Ca 7880/13
    (BAG v. 27.03.1981, 7 AZR 998/78).
  • BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 79/91

    Mehrfache grob fahrlässige Pflichtverletzung als wichtiger Grund

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.01.2014 - 33 Ca 7880/13
    Ein wichtiger und für eine außerordentliche Kündigung kann ausnahmsweise bereits bei einmaligem fahrlässigen Versagen vorliegen, wenn das Versehen eines gehobenen Angestellten, der eine besondere Verantwortung übernommen hat, geeignet war, einen besonders schweren Schaden herbeizuführen und der Arbeitgeber das Seine getan hat, die Möglichkeiten für ein solches Versehen und seine Folgen einzuschränken (BAG v. 04.07.1991, 2 AZR 79/91).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.01.2014 - 33 Ca 7880/13
    Bei schweren Pflichtverletzungen gilt dies aber nur, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG v. 2.3. 2006, 2 AZR 53/05).
  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 821/06

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.01.2014 - 33 Ca 7880/13
    Das gilt nicht nur bei individuell oder tarifvertraglich vereinbartem Ausschluss der ordentlichen Kündigung, sondern auch bei Arbeitnehmern, denen gegenüber die ordentliche Kündigung nach § 15 KSchG ausgeschlossen ist (BAG v. 17.01.2008, 2 AZR 821/06).
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.01.2014 - 33 Ca 7880/13
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG v. 16.12.10, 2 AZR 485/08).
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