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   ArbG Berlin, 22.06.2020 - 19 Ca 15942/19   

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https://dejure.org/2020,24420
ArbG Berlin, 22.06.2020 - 19 Ca 15942/19 (https://dejure.org/2020,24420)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 22.06.2020 - 19 Ca 15942/19 (https://dejure.org/2020,24420)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 22. Juni 2020 - 19 Ca 15942/19 (https://dejure.org/2020,24420)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abrede über unbegrenzte Übertragbarkeit des Urlaubs bestätigt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17

    Urlaub - Vereinbarung von Verfallsfristen - Mitwirkungsobliegenheiten des

    Auszug aus ArbG Berlin, 22.06.2020 - 19 Ca 15942/19
    Es besteht eine Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers hinsichtlich der Urlaubsgewährung, die grundsätzlich Voraussetzung für das Eingreifen des urlaubsrechtlichen Fristenregimes des § 7 Absatz 3 BUrlG ist (BAG (Bundesarbeitsgericht) vom 25.06.2019 - 9 AZR 546/17).
  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 519/07

    Wartezeitkündigung - Schriftform - Kündigungsfrist

    Auszug aus ArbG Berlin, 22.06.2020 - 19 Ca 15942/19
    Dabei handelt es sich nicht um eine vollwertige Unterschrift (vergleiche BAG vom 24.012008 - 6 AZR 519/07).
  • LG Halle, 16.12.2008 - 2 S 178/08

    Wahrung der Schriftform durch faksimilierte und aufgedruckte Unterschriften

    Auszug aus ArbG Berlin, 22.06.2020 - 19 Ca 15942/19
    Wird die Kündigung durch einen rechtsgeschäftlichen Vertreter, hier durch die damalige Prozessbevollmächtigte der Beklagten, erklärt, so muss auch die darauf bezogene Vollmacht dem Schriftformerfordernis genügen (vergleiche Landgericht Halle, Urteil vom 16.12.2008 -2 S 178/08).
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