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   ArbG Berlin, 23.10.2015 - 28 Ca 9903/15   

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https://dejure.org/2015,44871
ArbG Berlin, 23.10.2015 - 28 Ca 9903/15 (https://dejure.org/2015,44871)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 23.10.2015 - 28 Ca 9903/15 (https://dejure.org/2015,44871)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 23. Oktober 2015 - 28 Ca 9903/15 (https://dejure.org/2015,44871)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten; Erhöhte Darlegungslasten des Arbeitgebers im Rechtsstreit betreffend die Unmöglichkeit der anderweitigen Beschäftigung des Beauftragten

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Datenschutzbeauftragter: Kein "wichtiger Grund" für eine Kündigung

Papierfundstellen

  • BB 2016, 500
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamburg, 21.07.2016 - 8 Sa 32/16

    Nachwirkender Kündigungsschutz - stellvertretender Datenschutzbeauftragter

    Der stellvertretende Datenschutzbeauftragte, der bei Ausübung dieser Funktion im Verhinderungsfall vollumfänglich in die Rechte und Pflichten des Datenschutzbeauftragten eintritt, ist etwaigen Sanktionen des Arbeitgebers ebenso ausgeliefert wie der primäre bestellte Datenschutzbeauftragte (Frank/Reif ZD 2016, 340).
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