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ArbG Berlin, 25.05.2022 - 56 BV 8825/21 |
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Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 25.05.2022 - 56 BV 8825/21
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.11.2022 - 26 TaBV 751/22
- BAG, 26.05.2023 - 7 ABN 3/23
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.11.2022 - 26 TaBV 751/22
Schulungskosten - Büropersonal der Schwerbehindertenvertretung - Teilnahme an …
Auf die Beschwerde der Schwerbehindertenvertretung wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. Mai 2022 - 56 BV 8825/21 - abgeändert und der Arbeitgeberin aufgegeben, die Schwerbehindertenvertretung von den für die Teilnahme der Mitarbeiterin A an der von Ver.di b+b vom 7. bis 9. April 2021 online durchgeführten Schulung "Speziell für Sekretäriatsmitarbeiter:innen: Organisation des Datenschutzes im Büro der gesetzlichen Interessenvertretung (Grundlagen)" angefallenen Kosten in Höhe von 870 Euro (Rechnung vom 16. April 2021) freizustellen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. Mai 2022 - 56 BV 8825/21 - abzuändern und der Arbeitgeberin aufzugeben, sie von den für die Teilnahme der Mitarbeiterin A an der von Ver.di b+b vom 7. bis 9. April 2021 online durchgeführten Schulung "Speziell für Sekretäriatsmitarbeiter:innen: Organisation des Datenschutzes im Büro der gesetzlichen Interessenvertretung (Grundlagen)" angefallenen Kosten in Höhe von 870 Euro (Rechnung vom 16. April 2021) freizustellen.