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   ArbG Berlin, 26.08.2022 - 41 BVGa 7430/22   

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ArbG Berlin, 26.08.2022 - 41 BVGa 7430/22 (https://dejure.org/2022,24997)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 26.08.2022 - 41 BVGa 7430/22 (https://dejure.org/2022,24997)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 26. August 2022 - 41 BVGa 7430/22 (https://dejure.org/2022,24997)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsratswahl - und keine Arbeitnehmerliste zur Durchführung einer Wahlversammlung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Herausgabe von Arbeitnehmerlisten zur Durchführung einer Wahlversammlung

  • beck.de (Kurzinformation)

    Keine Herausgabe von Arbeitnehmerlisten zur Durchführung einer Wahlversammlung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerlisten nur für den Wahlvorstand

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kein Anspruch auf Herausgabe von Arbeitnehmerlisten zur Durchführung einer Wahlversammlung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hessen, 17.01.2022 - 16 TaBV 8/21

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Konzernbetriebsrats zwecks Bestellung des

    Auszug aus ArbG Berlin, 26.08.2022 - 41 BVGa 7430/22
    Dies wurde nur für den Fall angenommen, dass der Konzernbetriebsrat die Auskünfte zur Feststellung der Betriebsratsfähigkeit bedürfe (LAG Nürnberg [25.01.2007] - 1 TaBV 14/06 - juris; folgend/offenlassend LAG Hessen [17.01.2022] - 16 TaBV 8/21 - juris).

    Für den Normalfall und im Umfang des § 2 Absatz 2 WO wurde ein Auskunftsanspruch selbst eines Konzernbetriebsrates verneint (LAG Hessen [17.01.2022] - 16 TaBV 8/21 - Rn. 23).

  • BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 37/91

    Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstandes

    Auszug aus ArbG Berlin, 26.08.2022 - 41 BVGa 7430/22
    Das BAG hat die Frage offengelassen, ob im Fall von durch Aushänge nicht erreichbarer Außenarbeitnehmer, ein Auskunftsanspruch bestehen kann (BAG [26.02.1992] - 7 ABR 37/91 - juris Rn. 23 = NZA 1992, 942: "Dabei kann offen bleiben, ob der Arbeitgeber betriebsverfassungsrechtlich auch verpflichtet ist, einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft oder den (mindestens) drei Arbeitnehmern, die zu einer Betriebsversammlung nach § 17 Abs. 2 BetrVG einladen wollen, die Namen und Anschriften der Arbeitnehmer zu übermitteln, die üblicherweise nicht im Betrieb erreichbar sind, sondern auswärts arbeiten, und ob gegen eine solche Verpflichtung des Arbeitgebers etwa datenschutzrechtliche Bedenken bestehen.").

    Statt einer Auskunftspflicht wird eine Unterstützungspflicht des Arbeitgebers bejaht: Nach herrschender Meinung kann ein Arbeitgeber für eine einladende Gewerkschaft verpflichtet sein, "allen Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer typischen Tätigkeit in der Regel nicht in den Räumen des Betriebes arbeiten oder erreichbar sind, eine Einladung zur Betriebsversammlung zum Zwecke der Bestellung eines Wahlvorstandes auf seine Kosten (vgl. § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG) zukommen zu lassen" (BAG [26.02.1992] - 7 ABR 37/91 - juris Rn. 23 = NZA 1992, 942; folgend: LAG Hamburg [16.06.1992] - 2 TaBV 10/91 - juris; LAG Düsseldorf [25.03.2020] - 7 TaBVGa 2/20 - juris Rn. 55; Richardi/Thüsing, BetrVG, 17. Aufl. 2022, § 17 Rn. 14; Fitting, BetrVG, 31. Aufl. 2022, § 17 Rn. 17).

  • LAG Hamburg, 16.06.1992 - 2 TaBV 10/91

    Betriebsratswahl: Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Berlin, 26.08.2022 - 41 BVGa 7430/22
    Die herrschende Meinung verneint dies (für eine Gewerkschaft) (Fitting, BetrVG, 31. Aufl. 2022, § 17 Rn. 17; ErfK/Koch, 22. Aufl. 2022, BetrVG § 17 Rn. 2; LAG Hamburg [16.06.1992] - 2 TaBV 10/91 - juris Os.: "Einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Aushändigung einer vollständigen Anschriftenliste der Beschäftigten hat die Gewerkschaft nicht").

    Statt einer Auskunftspflicht wird eine Unterstützungspflicht des Arbeitgebers bejaht: Nach herrschender Meinung kann ein Arbeitgeber für eine einladende Gewerkschaft verpflichtet sein, "allen Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer typischen Tätigkeit in der Regel nicht in den Räumen des Betriebes arbeiten oder erreichbar sind, eine Einladung zur Betriebsversammlung zum Zwecke der Bestellung eines Wahlvorstandes auf seine Kosten (vgl. § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG) zukommen zu lassen" (BAG [26.02.1992] - 7 ABR 37/91 - juris Rn. 23 = NZA 1992, 942; folgend: LAG Hamburg [16.06.1992] - 2 TaBV 10/91 - juris; LAG Düsseldorf [25.03.2020] - 7 TaBVGa 2/20 - juris Rn. 55; Richardi/Thüsing, BetrVG, 17. Aufl. 2022, § 17 Rn. 14; Fitting, BetrVG, 31. Aufl. 2022, § 17 Rn. 17).

  • BGH, 04.12.2014 - III ZR 61/14

    Wildschadensersatzanspruch für Schäden an sog. Erstaufforstungen bei

    Auszug aus ArbG Berlin, 26.08.2022 - 41 BVGa 7430/22
    2.1 Eine Analogie setzt das Bestehen einer planwidrigen Gesetzeslücke voraus (BGH [04.12.2014] - III ZR 61/14 - Rn. 9 = NJW 2015, 1176; BAG [25.01.2018] - 8 AZR 338/16 - Rn. 42; a.A. Möllers, a.a.O., § 6 Rn. 107 ff.).
  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12

    Wahlvorstand - Wirksamkeit der Errichtung - Amtszeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 26.08.2022 - 41 BVGa 7430/22
    Der Anspruch besteht nicht, wenn das Gremium, das als Wahlvorstand auftritt, in dieser Funktion nicht oder in nichtiger Weise bestellt wurde" (vgl. BAG [15.10.2014] - 7 ABR 53/12 - Rn. 36 = NZA 2015, 1014).
  • LAG Düsseldorf, 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20

    Betriebsratswahl bei Lieferdienst darf stattfinden

    Auszug aus ArbG Berlin, 26.08.2022 - 41 BVGa 7430/22
    Statt einer Auskunftspflicht wird eine Unterstützungspflicht des Arbeitgebers bejaht: Nach herrschender Meinung kann ein Arbeitgeber für eine einladende Gewerkschaft verpflichtet sein, "allen Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer typischen Tätigkeit in der Regel nicht in den Räumen des Betriebes arbeiten oder erreichbar sind, eine Einladung zur Betriebsversammlung zum Zwecke der Bestellung eines Wahlvorstandes auf seine Kosten (vgl. § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG) zukommen zu lassen" (BAG [26.02.1992] - 7 ABR 37/91 - juris Rn. 23 = NZA 1992, 942; folgend: LAG Hamburg [16.06.1992] - 2 TaBV 10/91 - juris; LAG Düsseldorf [25.03.2020] - 7 TaBVGa 2/20 - juris Rn. 55; Richardi/Thüsing, BetrVG, 17. Aufl. 2022, § 17 Rn. 14; Fitting, BetrVG, 31. Aufl. 2022, § 17 Rn. 17).
  • LAG Nürnberg, 25.01.2007 - 1 TaBV 14/06

    Gesamtbetriebsrat - Auskunftsanspruch hinsichtlich betriebsratsloser Betriebe

    Auszug aus ArbG Berlin, 26.08.2022 - 41 BVGa 7430/22
    Dies wurde nur für den Fall angenommen, dass der Konzernbetriebsrat die Auskünfte zur Feststellung der Betriebsratsfähigkeit bedürfe (LAG Nürnberg [25.01.2007] - 1 TaBV 14/06 - juris; folgend/offenlassend LAG Hessen [17.01.2022] - 16 TaBV 8/21 - juris).
  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 338/16

    Kein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel in der für den

    Auszug aus ArbG Berlin, 26.08.2022 - 41 BVGa 7430/22
    2.1 Eine Analogie setzt das Bestehen einer planwidrigen Gesetzeslücke voraus (BGH [04.12.2014] - III ZR 61/14 - Rn. 9 = NJW 2015, 1176; BAG [25.01.2018] - 8 AZR 338/16 - Rn. 42; a.A. Möllers, a.a.O., § 6 Rn. 107 ff.).
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