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   ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ga 12851/07   

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ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ga 12851/07 (https://dejure.org/2007,49095)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 26.10.2007 - 28 Ga 12851/07 (https://dejure.org/2007,49095)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 26. Oktober 2007 - 28 Ga 12851/07 (https://dejure.org/2007,49095)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (47)

  • LAG Berlin, 16.09.2004 - 10 Sa 1763/04

    Weiterbeschäftigungsanspruch, BR-Beschluss, Darlegungslast

    Auszug aus ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ga 12851/07
    100) S. LAG Berlin 16.9.2004 - 10 Sa 1763/04 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 3 (2.2): "Die erkennende Kammer geht mit der wohl überwiegenden Meinung davon aus, dass im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust es einer gesonderten Glaubhaftung von Tatsachen zum Verfügungsgrund nicht bedarf".
  • LAG Köln, 09.01.2007 - 9 Sa 1099/06

    Versetzungsklausel; Unwirksamkeit; Bestimmtheit der Versetzungsanordnung

    Auszug aus ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ga 12851/07
    Bei der Anlegung des vom Einzelfall losgelösten Maßstabs ist festzustellen, dass die vom Arbeitgeber vorformulierte Klausel ... keine Einschränkung enthält, dass eine einseitige Änderung der Art der Tätigkeit nur dann zugelassen werden soll, wenn diese in der Zuweisung einer anderen gleichwertigen Tätigkeit besteht"; ebenso LAG Köln 9.1.2007 - 9 Sa 1099/06 - NZA-RR 2007, 343 (II.1 a) zu einer Klausel über die Zuweisung von Tätigkeiten an die Klägerin, "die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten" entspreche.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ga 12851/07
    80) S. hierzu aus jüngerer Zeit zur strukturell trotz Art. 19 Abs. 4 GG gleich gelagerten Problematik (s. Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 GG: Rechtsstaatsgebot) bei Rechtsakten der öffentlichen Gewalt nur BVerfG 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 (II.1 c, aa): "Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann" - mit Hinweisen auf BVerfG 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74 = NJW 1989, 827 (C.I.1); 16.5.1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1 = NJW 1995, 2477 - zu § 123 VwGO (C.I.1); im gleichen Sinne statt vieler LAG Berlin 31.8.2000 (Fn. 79) (2.1.2.): Es sei maßgeblich "die am konkreten Einzelfall zu prüfende und zu beantwortende Frage, ob der Erlass der einstweiligen Verfügung angesichts des dem Gericht unterbreiteten Sachverhalts auf der Grundlage der §§ 935, 940 ZPO dringend geboten ist oder nicht"; sei dies zu bejahen, so ergebe sich "nicht zuletzt aus dem Gebot der Sicherung effektiven Rechtsschutzes ... die Pflicht, diese Rechtsposition des Verfügungsklägers auch verfahrensmäßig abzusichern".
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