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   ArbG Berlin, 26.10.2012 - 28 Ca 18230/11   

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https://dejure.org/2012,56370
ArbG Berlin, 26.10.2012 - 28 Ca 18230/11 (https://dejure.org/2012,56370)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 26.10.2012 - 28 Ca 18230/11 (https://dejure.org/2012,56370)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 28 Ca 18230/11 (https://dejure.org/2012,56370)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Korrektur eines Zeugnisses - Darlegungslast des Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweislast bei Begehren eines Arbeitszeugnisses mit der Note "gut" abweichend von einem vom Arbeitgeber ausgestellten Arbeitszeugnis mit der Note "befriedigend"

Kurzfassungen/Presse (17)

  • berlin.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Muss der Arbeitgeber ein schlechtes Urteil begründen?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss beweisen, warum Note "gut” auf Arbeitszeugnis nicht vergeben werden kann

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Befriedigend" im Arbeitszeugnis nur mit Begründung

  • heise.de (Pressebericht, 15.04.2013)

    Arbeitgeber muss schlechte Note nachweisen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ist gut Durchschnitt?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zeugnis: Arbeitgeber tragen für schlechtere als "gute" Leistungen die Beweislast

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitszeugnis: Arbeitgeber muss "befriedigende" Beurteilung begründen

  • arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis - Anspruch auf Zeugnisnote Gut

  • poko.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis - Arbeitgeber trifft Beweislast für mittelmäßige Leistung

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis, Darlegungslast

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Schlechter als "gut” im Arbeitszeugnis muss der Arbeitgeber beweisen

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Beweislast bei unterdurchschnittlichem Zeugnis

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ist die Note "Gut" fader Durchschnitt oder etwas Besonderes?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bei der Erteilung des Arbeitszeugnisses hat der Arbeitgeber nachzuweisen, dass der Arbeitnehmer nur befriedigende Leistungen erbracht hat

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    "Gut" ist nicht immer gut genug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Arbeitgeber hat zu beweisen, dass der Arbeitnehmer nur befriedigende Leistungen erbracht hat

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zeugnis mit "gut" gilt als Durchschnitt

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Klagt der Arbeitnehmer auf Verbesserung seiner Zeugnisnote von befriedigend auf gut, muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Leistungen nicht gut waren

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Dass er "gut" war, muss nicht der Arbeitnehmer beweisen….

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - 18 Sa 2133/12

    Darlegungs- und Beweislast - Zeugnisanspruch - Leistungsbewertung

    Die Berufung der Beklagten gegen das Schluss-Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26. Oktober 2012 - 28 Ca 18230/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26. Oktober 2012 - 28 Ca 18230/11 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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