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   ArbG Berlin, 28.02.2018 - 56 Ca 13272/17   

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ArbG Berlin, 28.02.2018 - 56 Ca 13272/17 (https://dejure.org/2018,30696)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 28.02.2018 - 56 Ca 13272/17 (https://dejure.org/2018,30696)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - 56 Ca 13272/17 (https://dejure.org/2018,30696)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 801/09

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus ArbG Berlin, 28.02.2018 - 56 Ca 13272/17
    Es muss eine große Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass er zutrifft (vgl. BAG Urt. v. 25. November 2010 - 2 AZR 801/09 - Rn. 17).

    Auch der Verdacht einer nicht strafbaren, gleichwohl erheblichen Verletzung der sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Pflichten kann ein wichtiger Grund im Sinne von § 626 Absatz 1 BGB sein (vgl. BAG Urt. v. 25. November 2010 - 2 AZR 801/09 - Rn. 17).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus ArbG Berlin, 28.02.2018 - 56 Ca 13272/17
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kläger bei Ausspruch der Kündigung erst weniger als zwei Jahre bei der Beklagten beschäftigt war und damit auch kein besonderes "Vertrauenskapital" durch eine langjährige, störungsfreie Betriebszugehörigkeit aufzubauen vermochte (vgl. hierzu BAG Urt. v. 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 437/02

    Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 28.02.2018 - 56 Ca 13272/17
    Nach der durchgeführten Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Kläger am 11. September 2017 von mehreren Fahrgästen Geld entgegennahm ohne Fahrausweise zu drucken und auszugeben beziehungsweise erst auf beharrliche Nachfrage der Fahrgäste ausgab (zum Verhältnis von Verdachts- und Tatkündigung vgl. auch BAG Urt. v. 3. Juli 2003 - 2 AZR 437/02 - sowie ErfK/Niemann 18. Aufl. BGB § 626 Rn. 180a).
  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 57/05

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - Beteiligung des

    Auszug aus ArbG Berlin, 28.02.2018 - 56 Ca 13272/17
    Für das bei Kündigungen durchzuführende personalvertretungsrechtliche Mitbestimmungsverfahren nach dem PersVG Berlin hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass eine aus wichtigen Grund ausgesprochene Kündigung auch dann rechtzeitig im Sinne des § 626 Absatz 2 BG ist, wenn der Arbeitgeber den Personalrat innerhalb der Zwei-Wochen-Frist um die erforderliche Zustimmung ersucht und bei verweigerter Zustimmung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist das nach den personalvertretungsrechtlichen Vorschriften durchzuführende weitere Mitbestimmungsverfahren eingeleitet (vgl. BAG Urt. v. 2. Februar 2006 - 2 AZR 57/05 - zu II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem

    Auszug aus ArbG Berlin, 28.02.2018 - 56 Ca 13272/17
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (vgl. etwa BAG Urt. v. 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 20 mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - 10 Sa 469/18

    Außerordentliche Kündigung - Verdachtskündigung - Verdacht einer Straftat -

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. Februar 2018 - 56 Ca 13272/17 - wird zurückgewiesen.
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