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   ArbG Berlin, 28.10.2020 - 60 Ca 480/20   

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https://dejure.org/2020,49124
ArbG Berlin, 28.10.2020 - 60 Ca 480/20 (https://dejure.org/2020,49124)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 28.10.2020 - 60 Ca 480/20 (https://dejure.org/2020,49124)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 60 Ca 480/20 (https://dejure.org/2020,49124)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 256 Abs 1 ZPO, § 12 TV-L, § 37 Abs 1 TV-L, Anl A Teil II Abschn 26 Entgeltgr 5 Fallgr 1 TV-L, Anl A Teil II Abschn 26 Entgeltgr 6 Fallgr 1 TV-L
    Eingruppierung der mit der Kampfmittelbeseitigung betrauten Tarifbeschäftigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus ArbG Berlin, 28.10.2020 - 60 Ca 480/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (im Folgenden: BAG) ist ein Feststellungsstreit mit Vergangenheitsbezug bereits als ein durch § 256 Absatz 1 ZPO geforderter gegenwärtiger Streit zu behandeln, wenn aus ihm sich Zahlungsansprüche ergeben können, die gegenwärtig unerfüllt sind [vom 05.11.2013 - 4 AZR 632/02 - Arbeitsrechtliche Praxis (im Folgenden: AP) Nummer (im Folgenden: Nr.) 83 zu § 256 ZPO 1977, unter I.2.
  • BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 37/01

    Eingruppierung Hausmeister nach MTL II

    Auszug aus ArbG Berlin, 28.10.2020 - 60 Ca 480/20
    Ähnlich wie in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes im Falle des Hausmeisters (BAG vom 20.02.2002 - 4 AZR 37/01 - AP Nr. 6 zu § 21 MTL II, unter 3.b)aa) der Gründe) muss der Begriff der "Einschlägigkeit" darauf zurückgenommen werden, dass der Arbeitnehmer durch die Ausbildung befähigt ist, die jeweiligen Arbeiten sachgerecht ausführen zu können, die in seinem Aufgabengebiet üblicherweise anfallen, da es eben die im eigentlichen Wortsinn einschlägige Berufsausbildung nicht gibt.
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