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   ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20   

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https://dejure.org/2020,44449
ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20 (https://dejure.org/2020,44449)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20 (https://dejure.org/2020,44449)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 4 BVGa 9401/20 (https://dejure.org/2020,44449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Mitbestimmung - "Türsteher" an den Eingängen eines Einzelhandelsgeschäfts

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG; § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG; § 935 ZPO; § 940 ZPO
    BetrVG; ZPO

  • RA Kotz

    Corona Abstandsregeln - Einsatz als Greeter bei Hygienemaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einsatz als "Greeter" und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Corona-Virus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsratsbei bei Einteilung von Beschäftigten als sog. als "Greeter" oder Concierge

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Besteht eine Mitbestimmungspflicht bei der Einführung von coronabedingten Hygienemaßnahmen?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17

    Voraussetzungen der Sicherung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20
    Dieser kann durch einstweilige Verfügung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens gesichert werden (vgl. nur LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, NZA-RR 2018, 368 Rn. 64; GK-BetrVG/Kreutz, 11. Aufl. 2018, § 77 Rn. 27, jew. mwN).

    Im Rahmen des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens ist bei der Prüfung, ob ein Verfügungsgrund vorliegt, einerseits zu berücksichtigen, dass die Zwangsvollstreckung eines Beschlusses nach § 85 Abs. 1 ArbGG, sofern es sich nicht gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 1. HS ArbGG um einen Beschluss in vermögensrechtlichen Angelegenheiten handelt, erst nach Rechtskraft möglich ist (dazu LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, NZA-RR 2018, 368 Rn. 49; LAG Nürnberg, Beschl. v. 25.02.2016, 7 TaBVGa 4/15, BeckRS 2016, 69603 Rn. 34; LAG Berlin, Beschl. v. 12.11.2003, 3 Ta 2142/03, BeckRS 2003, 30454064; GK-ArbGG/Vossen, Lfg.

    Dabei kommt es darauf an, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Interessen und Belange zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich erscheinen lassen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, aaO; LAG Köln, Beschl. v. 20.05.2009, 8 TaBVGa 3/09, juris Rn. 54; Beschl. v. 13.08.2002, 12 Ta 244/02, NZA-RR 2003, 249; ErfK/Koch, § 85 ArbGG Rn. 5; GK-ArbGG/Vossen, § 85 Rn. 55).

    Im Rahmen dieser Interessenabwägung ist von dem Grundsatz auszugehen, dass der Verfügungsgrund nicht bereits durch den Verfügungsanspruch indiziert wird (dazu LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, aaO Rn. 45 mwN).

    Für die Feststellung eines Verfügungsgrundes kommt es daher nicht darauf an, ob dem Betriebsrat die Ausübung seiner Beteiligungsrechte ganz oder jedenfalls für die Vergangenheit unmöglich gemacht wird, sondern darauf, ob für die Zeit bis zum Inkrafttreten einer mitbestimmten Regelung, der damit bezweckte notwendige Schutz der Arbeitnehmer unwiederbringlich vereitelt wird (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, juris Rn. 52; LAG Hamburg, Beschluss vom 28.01.2010, 7 TaBVGa 2/09, juris Rn. 81; ErfK/Koch, § 85 ArbGG Rn. 5; GK-ArbGG/Vossen, § 85 Rn. 56; GMP/Spinner, § 85 ArbGG Rn. 37).

    Bei einer in höherem Maße zweifelhaften Rechtslage kann regelmäßig keine einstweilige Verfügung ergehen (vgl. dazu LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, juris Rn. 50 ff.; LAG Köln, Beschluss vom 21.08.2013, 11 Ta 87/13, juris Rn. 31; LAG Hessen, Beschluss vom 15.11.2012, 5 TaBVGa 257/12, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20

    Unterlassungsverfügung gegen die Nutzung von Kameraaufnahmen zum Zwecke der

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20
    Dann ist das Hauptsacheverfahren bis zur rechtskräftigen Klärung der Streitfragen abzuwarten, es sei denn, dass schwerwiegende Schutzinteressen der Belegschaft ausnahmsweise selbst in einem solchen Fall das Durchführungsinteresse der Arbeitgeberin deutlich überwiegen (ArbG Wesel, Beschluss vom 24. April 2020 - 2 BVGa 4/20 -, Rn. 62ff., juris).

    Die Überwachung des Verhaltens oder der Leistung von Arbeitnehmern ist ein Vorgang, der verschiedene Phasen, nämlich die Ermittlung, Übermittlung und/oder Aufzeichnung sowie die Verarbeitung (Auswertung) von Kontrollinformationen durchlaufen kann, die alle vom Umfang des Regelungsgegenstandes erfasst sind (vgl. ArbG Wesel, Beschluss vom 24. April 2020 - 2 BVGa 4/20 -, juris, Rn. 35 - 48; GK-BetrVG/Wiese/Gutzeit, § 87 Rn. 545 ff.).

  • BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei einer Erneuten Inbetriebnahme eines

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20
    Dabei ist von einer Bestimmung zur Überwachung bereits dann auszugehen, wenn die technische Einrichtung zur Überwachung objektiv geeignet ist, wenn sie also individualisierte oder individualisierbare Verhaltens- oder Leistungsdaten selbst erhebt und aufzeichnet, sodass es auf die subjektive Überwachungs- oder Verwendungsabsicht des Arbeitgebers nicht ankommt (st. Rspr. vgl. grundlegend: BAG, Beschluss vom 09.09.1975, 1 ABR 20/74, juris, AP BetrVG 1972 § 87; Beschluss vom 13.12.2016, 1 ABR 7/15, juris, NZA 2017, 657; ErfK/Kania, § 87 BetrVG Rn. 55; Fitting, § 87 Rn. 226 u. 235, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 15.03.2011 - 4 U 200/10

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch zögerliche Prozessführung

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20
    Von ihm verursachte Verfahrensverzögerungen bei der Erwirkung der einstweiligen Verfügung lassen regelmäßig darauf schließen, dass ihm die Sache nicht in der für die §§ 935, 940 ZPO erforderlichen Weise eilig ist (statt vieler OLG Hamm 15.3.2011 - 4 U 200/10 - BeckRS 2011, 08079, unter B. der Gründe).
  • LAG Hessen, 10.05.2010 - 16 SaGa 341/10

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigung - langes Zuwarten - Dringlichkeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20
    Ein "langes Zuwarten" liegt vor, wenn ein Beteiligter in Kenntnis der Rechtsbeeinträchtigung längere Zeit untätig bleibt und seinen Anspruch nicht (gerichtlich) geltend macht (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 26. März 2018 - 16 TaBVGa 57/18 -, Rn. 23, juris; Beschluss vom 28. Juni 2010 -16 SaGa 811/10- Rn. 26; Beschluss vom 15. Mai 2010 -16 SaGa 341/10-Rn. 22; 5. Juli 2006 -2 SaGa 632/06- Rn. 21; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 3. Aufl., D 10; Zöller-Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 940 Rn. 4).
  • LAG Hessen, 05.07.2006 - 2 SaGa 632/06

    Dringlichkeit - einstweilige Verfügung - Ranglistenverfahren - Verfügungsgrund

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20
    Ein "langes Zuwarten" liegt vor, wenn ein Beteiligter in Kenntnis der Rechtsbeeinträchtigung längere Zeit untätig bleibt und seinen Anspruch nicht (gerichtlich) geltend macht (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 26. März 2018 - 16 TaBVGa 57/18 -, Rn. 23, juris; Beschluss vom 28. Juni 2010 -16 SaGa 811/10- Rn. 26; Beschluss vom 15. Mai 2010 -16 SaGa 341/10-Rn. 22; 5. Juli 2006 -2 SaGa 632/06- Rn. 21; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 3. Aufl., D 10; Zöller-Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 940 Rn. 4).
  • LAG Hessen, 26.03.2018 - 16 TaBVGa 57/18

    §§ 935; 940 ZPO, § 20 Absatz 3, § 37 Absatz 6 BetrVG

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20
    Ein "langes Zuwarten" liegt vor, wenn ein Beteiligter in Kenntnis der Rechtsbeeinträchtigung längere Zeit untätig bleibt und seinen Anspruch nicht (gerichtlich) geltend macht (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 26. März 2018 - 16 TaBVGa 57/18 -, Rn. 23, juris; Beschluss vom 28. Juni 2010 -16 SaGa 811/10- Rn. 26; Beschluss vom 15. Mai 2010 -16 SaGa 341/10-Rn. 22; 5. Juli 2006 -2 SaGa 632/06- Rn. 21; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 3. Aufl., D 10; Zöller-Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 940 Rn. 4).
  • BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 7/15

    Mitbestimmung bei Einrichtung und Betrieb einer Facebookseite

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20
    Dabei ist von einer Bestimmung zur Überwachung bereits dann auszugehen, wenn die technische Einrichtung zur Überwachung objektiv geeignet ist, wenn sie also individualisierte oder individualisierbare Verhaltens- oder Leistungsdaten selbst erhebt und aufzeichnet, sodass es auf die subjektive Überwachungs- oder Verwendungsabsicht des Arbeitgebers nicht ankommt (st. Rspr. vgl. grundlegend: BAG, Beschluss vom 09.09.1975, 1 ABR 20/74, juris, AP BetrVG 1972 § 87; Beschluss vom 13.12.2016, 1 ABR 7/15, juris, NZA 2017, 657; ErfK/Kania, § 87 BetrVG Rn. 55; Fitting, § 87 Rn. 226 u. 235, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 10 TaBVGa 146/14

    Vergleich von Arbeitsbedingungen mit einem Konzentrationslager durch

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20
    Die Möglichkeit der Entwertung des Eilantrags durch dringlichkeitsschädliches Verhalten wird in allen Prozessordnungen anerkannt (Kontusch, JuS 2012, 323, 324 m.w.N.), auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren (siehe nur LAG Berlin-Brandenburg 5.6.2014 - 10 TaBVGa 146/14 - NZA-RR 2014, 538, Rn. 34 ff.).
  • LAG Hessen, 28.06.2010 - 16 SaGa 811/10

    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung im ungekündigten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20
    Ein "langes Zuwarten" liegt vor, wenn ein Beteiligter in Kenntnis der Rechtsbeeinträchtigung längere Zeit untätig bleibt und seinen Anspruch nicht (gerichtlich) geltend macht (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 26. März 2018 - 16 TaBVGa 57/18 -, Rn. 23, juris; Beschluss vom 28. Juni 2010 -16 SaGa 811/10- Rn. 26; Beschluss vom 15. Mai 2010 -16 SaGa 341/10-Rn. 22; 5. Juli 2006 -2 SaGa 632/06- Rn. 21; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 3. Aufl., D 10; Zöller-Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 940 Rn. 4).
  • LAG Köln, 13.08.2002 - 12 Ta 244/02

    Einstweilige Verfügung, Verstoß gegen § 99 BetrVG

  • LAG Köln, 21.08.2013 - 11 Ta 87/13

    Frühes Verlangen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • LAG Köln, 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09

    Freistellung Betriebsratsmitglied; einstweilige Verfügung; Verfügungsgrund

  • LAG Berlin, 12.11.2003 - 3 Ta 2142/03

    Vollstreckbarkeit einer einstweiligen Verfügung im arbeitsgerichtlichen

  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 22/18

    Mindestpersonalbesetzung als Maßnahme des Gesundheitsschutzes

  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 658/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitsleistung für "Dritte"

  • BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 27/10

    Leistungsbeurteilung - Tarifvertrag - Betriebsvereinbarung - Regelungssperre des

  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer

  • LAG Hessen, 15.11.2012 - 5 TaBVGa 257/12

    Keine Verdrängung der Einigungsstelle durch eine in einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 59/15

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Gesundheitsschutz

  • LAG Nürnberg, 25.02.2016 - 7 TaBVGa 4/15

    Betriebsrat - Amtsenthebung - einstweilige Verfügung

  • BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 58/94

    Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs im Wege eines Globalantrags

  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 52/14

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - Beteiligtenwechsel - Änderung gewillkürter

  • LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13

    Beteiligung der Wahlvorstände anderer unselbständiger Betriebsteile im

  • LAG Hamburg, 28.01.2010 - 7 TaBVGa 2/09

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch -

  • BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78

    Umfang der Mitbestimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG -

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