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   ArbG Berlin, 30.08.2013 - 28 Ca 1658/13   

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https://dejure.org/2013,29861
ArbG Berlin, 30.08.2013 - 28 Ca 1658/13 (https://dejure.org/2013,29861)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 30.08.2013 - 28 Ca 1658/13 (https://dejure.org/2013,29861)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 30. August 2013 - 28 Ca 1658/13 (https://dejure.org/2013,29861)
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  • ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13

    Probezeitkündigung nach Krankmeldung - Maßregelungsverbot

    - Beschwerden für die betreffende Arbeitsperson Dispositionsspielräume über ihren Arbeitseinsatz bestehen mögen 36 S. zu solchen (ambivalenten) Konstellationen, die möglicherweise häufiger sind als die vielfach beschworene spiegelbildliche "Erschleichung" objektiv haltloser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (künftig kurz: "AU-B") - falls Interesse - etwa ArbG Berlin 30.8.2013 - 28 Ca 1658/13 - BB 2013, 2739 [Leitsatz 2.] (Volltext: "Juris"): "Ist ein objektiv arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer an der Erbringung seiner Arbeitsleistung nicht zwingend physisch gehindert und somit faktisch in der Lage, über seinen Ausfall per AU-B zu disponieren, wäre seiner vorherigen Aufopferung gesundheitlicher Ressourcen im betrieblichen Interesse nicht nur ein schlechter Dienst erwiesen, zöge schlichte Korrektur bisheriger Prioritätensetzung besagte Verdächtigung (,Vortäuschung') nach sich.

    S. zu solchen (ambivalenten) Konstellationen, die möglicherweise häufiger sind als die vielfach beschworene spiegelbildliche "Erschleichung" objektiv haltloser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (künftig kurz: "AU-B") - falls Interesse - etwa ArbG Berlin 30.8.2013 - 28 Ca 1658/13 - BB 2013, 2739 [Leitsatz 2.] (Volltext: "Juris"): "Ist ein objektiv arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer an der Erbringung seiner Arbeitsleistung nicht zwingend physisch gehindert und somit faktisch in der Lage, über seinen Ausfall per AU-B zu disponieren, wäre seiner vorherigen Aufopferung gesundheitlicher Ressourcen im betrieblichen Interesse nicht nur ein schlechter Dienst erwiesen, zöge schlichte Korrektur bisheriger Prioritätensetzung besagte Verdächtigung (,Vortäuschung') nach sich.

    36) S. zu solchen (ambivalenten) Konstellationen, die möglicherweise häufiger sind als die vielfach beschworene spiegelbildliche "Erschleichung" objektiv haltloser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (künftig kurz: "AU-B") - falls Interesse - etwa ArbG Berlin 30.8.2013 - 28 Ca 1658/13 - BB 2013, 2739 [Leitsatz 2.] (Volltext: "Juris"): "Ist ein objektiv arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer an der Erbringung seiner Arbeitsleistung nicht zwingend physisch gehindert und somit faktisch in der Lage, über seinen Ausfall per AU-B zu disponieren, wäre seiner vorherigen Aufopferung gesundheitlicher Ressourcen im betrieblichen Interesse nicht nur ein schlechter Dienst erwiesen, zöge schlichte Korrektur bisheriger Prioritätensetzung besagte Verdächtigung (,Vortäuschung') nach sich.

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