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   ArbG Berlin, 30.09.2009 - 55 Ca 7676/09   

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https://dejure.org/2009,34145
ArbG Berlin, 30.09.2009 - 55 Ca 7676/09 (https://dejure.org/2009,34145)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 30.09.2009 - 55 Ca 7676/09 (https://dejure.org/2009,34145)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 30. September 2009 - 55 Ca 7676/09 (https://dejure.org/2009,34145)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 17 Abs. 1
    Massenentlassungsanzeige; Massen-Änderungskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.09.2009 - 55 Ca 7676/09
    Die Prämissen, die zur Gleichsetzung der "Entlassung" mit dem Kündigungszugang geführt haben, erscheinen als letztlich nicht vollständig überzeugend, aber diesbezüglich sind die Messen mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Sachen "Junk" (vom 27. Januar 2003 C 188/03 - EuGHE I 2005, 885) gesungen.
  • BAG, 03.10.1963 - 2 AZR 160/63

    Massenentlassungen - Anzeige an Arbeitsamt - Beginn der Entlassungen -

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.09.2009 - 55 Ca 7676/09
    Dies erlaubte natürlich auch die Einschätzung, wie viele Änderungskündigungen zur tatsächlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen führen werden und bei wie vielen Änderungskündigungen dies wegen Annahme oder Vorbehaltsannahme des Änderungsangebots ausgeschlossen werden konnte (BAG vom 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 - AP Nr. 9 zu § 15 KSchG , Leitsatz 2; vom 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969, Rdnr. 37).
  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 580/05

    Außerordentliche Änderungskündigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.09.2009 - 55 Ca 7676/09
    Ob dies auch für den Fall des Zugangs einer Änderungskündigung gilt, ist umstritten (ausdrücklich offengelassen in BAG vom 1. März 2007 - 2 AZR 580/05 - AP Nr. 207 zu § 626 BGB , unter B.I. der Gründe).
  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.09.2009 - 55 Ca 7676/09
    Auch nicht eindeutig sich positionierende Literaturstimmen empfehlen, "vorsorglich" die Änderungskündigungen bei der Berechnung des Schwellenwertes mitzuzählen (Clemenz, Anmerkung zu BAG vom 23. März 2006 - 2 AZR 343/05, NJW 2006, 3161, 3167; ErfKomm zum Arbeitsrecht - Kiel, 9. Auflage 2009, Rdnr. 13 zu § 17 KSchG ).
  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 158/79

    Änderungskündigung - Kündigungsverbot

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.09.2009 - 55 Ca 7676/09
    Dies erlaubte natürlich auch die Einschätzung, wie viele Änderungskündigungen zur tatsächlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen führen werden und bei wie vielen Änderungskündigungen dies wegen Annahme oder Vorbehaltsannahme des Änderungsangebots ausgeschlossen werden konnte (BAG vom 3. Oktober 1963 - 2 AZR 160/63 - AP Nr. 9 zu § 15 KSchG , Leitsatz 2; vom 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969, Rdnr. 37).
  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.09.2009 - 55 Ca 7676/09
    Für Beendigungskündigungen erscheint dies nunmehr als endgültig geklärt (BAG vom 28. Mai 2009 - 8 AZR 273/08 - ZinsO 2009, Seite 1968, unter B.II.1. der Gründe).
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12

    Massenentlassung - Änderungskündigung

    aa) Einige Stimmen gehen von einer uneingeschränkten Anzeigepflicht aus, an der sich durch das spätere Verhalten des Arbeitnehmers nichts mehr ändern könne (vgl. APS/Moll 4. Aufl. § 17 KSchG Rn. 26a; Gerstner ArbR 2010, 355; Hützen ZInsO 2012, 1801, 1802; U. Fischer FS 25 Jahre ARGE Arbeitsrecht im DAV S. 257, 263 f.; wohl auch Niklas/Koehler NZA 2010, 913) .
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