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   ArbG Bielefeld, 07.05.2020 - 1 Ca 2331/19   

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ArbG Bielefeld, 07.05.2020 - 1 Ca 2331/19 (https://dejure.org/2020,10150)
ArbG Bielefeld, Entscheidung vom 07.05.2020 - 1 Ca 2331/19 (https://dejure.org/2020,10150)
ArbG Bielefeld, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - 1 Ca 2331/19 (https://dejure.org/2020,10150)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 374/02

    Nachträgliche Unmöglichkeit einer Freistellung nach dem AWbG NW

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 07.05.2020 - 1 Ca 2331/19
    Die Beklagte verweist auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.09.2003 - 6 AZR 374/02, vom 02.12.1987 - 5 AZR 652/86, vom 18.12.1990 - 1 ABR 11/90 sowie vom 30.01.1991 - 5 AZR 78/90.

    Eine nachträglich eintretende Arbeitsunfähigkeit im Freistellungszeitraum macht die Erfüllung des Ausgleichanspruchs nicht hinfällig (BAG vom 11.09.2003 - 6 AZR 374/02 Rdnr. 26 mwN. der ständigen Rechtsprechung des BAG).

    Das Bundesarbeitsgericht verneint die Rechtsfolge der § 243, 275 BGB im Fall eines tariflich geregelten Arbeitszeitausgleichs jedenfalls dann, wenn der Tarifvertrag mit dem Freizeitausgleich die Verschaffung einer zu Erholungszwecken nutzbaren arbeitsfreien Zeit sicherstellen und dazu dem Arbeitgeber bei einer zuvor erfolgten Festlegung der freien Arbeitstage das Risiko dieser Nutzungsmöglichkeit zuweist (BAG vom 11.9.2003 - 6 AZR 374/02 Rdnr. 27).

  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 07.05.2020 - 1 Ca 2331/19
    In der Kommentarliteratur ist umstritten, ob § 9 BUrlG auch für einen an den Erholungsurlaub zeitlich anschließenden und zu Erholungszwecken gewährten unbezahlten Urlaub Anwendung finden kann (vgl. zum einen BAG v. 03.10.1972 - 5 AZR 209/72 und BAG vom 09.08.1994 - 9 AZR 384/92).
  • BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 78/90

    Anspruch auf Nachgewährung von Freischichten wegen Krankheit - Fehlen

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 07.05.2020 - 1 Ca 2331/19
    Die Beklagte verweist auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.09.2003 - 6 AZR 374/02, vom 02.12.1987 - 5 AZR 652/86, vom 18.12.1990 - 1 ABR 11/90 sowie vom 30.01.1991 - 5 AZR 78/90.
  • LAG Hamm, 25.11.2020 - 6 Sa 695/20

    Ausgleich von Arbeitszeitguthaben

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 07.05.2020 - 1 Ca 2331/19
    Abgeändert durch LAG Hamm vom 25.11.2020 - 6 Sa 695/20.
  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 65/90

    Arbeitsunfähigkeit - Mehrurlaub - Mindesturlaub - Sonderurlaub

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 07.05.2020 - 1 Ca 2331/19
    Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Arbeitspflicht , von der der Arbeitnehmer bereits durch seine Arbeitsunfähigkeit befreit worden ist (BAG 15.6.1993 - 9 AZR 65/90 Rdnr. 15), nicht noch einmal suspendiert werden kann.
  • BAG, 03.10.1972 - 5 AZR 209/72

    Mitbestimmung bei Freizeitausgleich

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 07.05.2020 - 1 Ca 2331/19
    In der Kommentarliteratur ist umstritten, ob § 9 BUrlG auch für einen an den Erholungsurlaub zeitlich anschließenden und zu Erholungszwecken gewährten unbezahlten Urlaub Anwendung finden kann (vgl. zum einen BAG v. 03.10.1972 - 5 AZR 209/72 und BAG vom 09.08.1994 - 9 AZR 384/92).
  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 11/90

    Nachgewährung von Freischichten wegen Krankheit

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 07.05.2020 - 1 Ca 2331/19
    Die Beklagte verweist auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.09.2003 - 6 AZR 374/02, vom 02.12.1987 - 5 AZR 652/86, vom 18.12.1990 - 1 ABR 11/90 sowie vom 30.01.1991 - 5 AZR 78/90.
  • BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 652/86
    Auszug aus ArbG Bielefeld, 07.05.2020 - 1 Ca 2331/19
    Die Beklagte verweist auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.09.2003 - 6 AZR 374/02, vom 02.12.1987 - 5 AZR 652/86, vom 18.12.1990 - 1 ABR 11/90 sowie vom 30.01.1991 - 5 AZR 78/90.
  • LAG Hamm, 25.11.2020 - 6 Sa 695/20

    Freistellung statt tariflichem Zusatzgeld, keine Erfüllung im Falle von

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 07.05.2020 - 1 Ca 2331/19 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 07.05.2020 - 1 Ca 2331/19 abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Im Wege der Anschlussberufung beantragt er, das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 07.05.2020 - 1 Ca 2331/19 abzuändern und festzustellen, dass dem Kläger für das Jahr 2019 noch zwei Freistellungstage nach § 3d EMTV für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2013 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 14.02.2018 zustehen.

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