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   ArbG Bielefeld, 14.05.2020 - 1 Ca 671/19   

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ArbG Bielefeld, 14.05.2020 - 1 Ca 671/19 (https://dejure.org/2020,11267)
ArbG Bielefeld, Entscheidung vom 14.05.2020 - 1 Ca 671/19 (https://dejure.org/2020,11267)
ArbG Bielefeld, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 1 Ca 671/19 (https://dejure.org/2020,11267)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Köln, 12.07.2019 - 9 TaBV 30/18

    Mitbestimmung bei Festlegung des Tätigkeitsjahres für Gehaltsgruppe

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 14.05.2020 - 1 Ca 671/19
    Die Beklagte hat sich bezüglich ihrer Rechtsauffassung auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln vom 04.05.2018 - 1 BV 155/17 - sowie die Folgeentscheidung LAG Köln vom 12.07.2019 - 9 TaBV 30/18 - berufen.

    Die von den vorgenannten Grundsätzen abweichende Entscheidung des LAG Köln vom 12.07.2019 - 9 TaBV 30/18, wegen derer das vorliegende Verfahren wegen der Berufung zum Bundesarbeitsgericht ausgesetzt war, vermag die Kammer nicht zu überzeugen.

  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 41/00

    Eingruppierung - Verkaufshilfe im Einzelhandel

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 14.05.2020 - 1 Ca 671/19
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 21.03.2001 - 10 AZR 41/00 - zu einer älteren Version des Gehaltstarifvertrages Einzelhandel Niedersachsen, der für Angestellte ohne abgeschlossene kaufmännische Ausbildung eine Vergütung gestaffelt nach Tätigkeitsjahren vorsieht und in dem es heißt: " Ab dem vierten Tätigkeitsjahr nach vollendetem 18. Lebensjahr erfolgt die Eingruppierung in die der Tätigkeit entsprechenden Gruppe " - die gleiche Auffassung vertreten, wie die Kammer.

    Das LAG Köln hat sich weder mit der divergierenden Entscheidung des LAG Hamburg vom 12.02.2013 - 2 Ta BV 7/12 - noch mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.03.2001 - 10 AZR 41/00 - auseinandergesetzt.

  • BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04

    Karenzentschädigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 14.05.2020 - 1 Ca 671/19
    Eine Bezifferung der Forderung ist nicht erforderlich, wenn dem Schuldner die Höhe bekannt oder für ihn ohne weiteres berechenbar ist und die schriftliche Geltendmachung erkennbar hiervon ausgeht (a.a.O. unter Verweis auf BAG v. 22.06.2005 - 10 AZR 459/04).
  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters - Zulage

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 14.05.2020 - 1 Ca 671/19
    Die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die er gestützt wird, müssen erkennbar sein (BAG vom 16.01.2013 - 10 AZR 863/11 Rdnr. 24 unter Hinweis auf BAG vom 22.04.2004 - 8 AZR 652/02).
  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 14.05.2020 - 1 Ca 671/19
    Die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die er gestützt wird, müssen erkennbar sein (BAG vom 16.01.2013 - 10 AZR 863/11 Rdnr. 24 unter Hinweis auf BAG vom 22.04.2004 - 8 AZR 652/02).
  • ArbG Köln, 04.05.2018 - 1 BV 155/17
    Auszug aus ArbG Bielefeld, 14.05.2020 - 1 Ca 671/19
    Die Beklagte hat sich bezüglich ihrer Rechtsauffassung auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln vom 04.05.2018 - 1 BV 155/17 - sowie die Folgeentscheidung LAG Köln vom 12.07.2019 - 9 TaBV 30/18 - berufen.
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 180/00

    Verweisung auf das Tarifniveau in anderem Tarifgebiet

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 14.05.2020 - 1 Ca 671/19
    Dies gilt insbesondere für aufeinanderfolgende Entgelttarifverträge (vgl. BAG v. 04.04.2001 - 4 AZR 180/00).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 14.05.2020 - 1 Ca 671/19
    Die Auslegung der normativen Teils eines Tarifvertrages folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (bspw. BAG vom 22.04.2010 - 6 AZR 962/08).
  • LAG Hamburg, 12.02.2013 - 2 TaBV 7/12

    Auslegung des Begriffs "Tätigkeitsjahr" im Entgelttarifvertrag der DP Retail GmbH

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 14.05.2020 - 1 Ca 671/19
    Dem ist das Landesarbeitsgericht Hamburg in seiner Entscheidung vom 12.02.2013 -2 TaBV 7/12 - gefolgt.
  • BAG, 30.05.1972 - 1 AZR 427/71

    Arbeitsvertragsbruch - Anspruchshäufung - Gesamtschuldnerische Haftung

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 14.05.2020 - 1 Ca 671/19
    Eine wirksame Geltendmachung erfordere, dass der Gläubiger den Anspruch spezifiziert (unter Verweis auf BAG vom 30.05.1972 - 1 AZR 427/71).
  • LAG Hamm, 16.04.2021 - 18 Sa 744/20

    Gehaltstarifvertrag Einzelhandel NRW; Auslegung; Tätigkeitsjahre

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 14.05.2020 - 1 Ca 671/19, zugestellt am 28.05.2020, abzuändern und die Klage abzuweisen.
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