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   ArbG Bielefeld, 15.01.2003 - 3 BV 78/02   

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https://dejure.org/2003,18040
ArbG Bielefeld, 15.01.2003 - 3 BV 78/02 (https://dejure.org/2003,18040)
ArbG Bielefeld, Entscheidung vom 15.01.2003 - 3 BV 78/02 (https://dejure.org/2003,18040)
ArbG Bielefeld, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 3 BV 78/02 (https://dejure.org/2003,18040)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Erteilung der Zustimmung des Betriebsrats zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitnehmer; Notwendigkeit einer Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses; Dringende Erforderlichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsratswiderspruch per E-Mail ausreichend?

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 511 (Ls.)
  • NZA-RR 2004, 88
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.07.1979 - 1 ABR 78/77

    Betriebsrat - Schriftliche Zustimmungsverweigerungserklärung - Geplante

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 15.01.2003 - 3 BV 78/02
    Nach allgemeiner Ansicht handelt es sich bei dem Formerfordernis in § 99 Abs. 2 S. 1 BetrVG um die gesetzliche Schriftform des § 126 Abs. 1 BGB , d.h. der Widerspruch muß vom Betriebsratsvorsitzenden oder dem Stellvertreter ( § 26 Abs. 2 S. 1 BetrVG ) in einer unterzeichneten Urkunde erklärt werden (BAG vom 24.07.1979 - 1 ABR 78/77 in: AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972 - EzA Nr. 26 zu § 99 BetrVG unter II. 1. der Gründe mit zust. Anm. von Kraft, der die gleichlautende fast einhellige Meinung in der Literatur wiedergibt).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in dieser Entscheidung unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (BAG v. 24.07.1979 - 1 ABR 78/77 a .a.O.) darauf erkannt, dass die Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 3 S. 1 BetrVG nicht der Schriftform des § 126 Abs. 1 BGB bedarf, sondern dass Schriftlichkeit genügt.

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 313/99

    Geltendmachung durch Telefax

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 15.01.2003 - 3 BV 78/02
    Hinzu komme, dass beide Vorschriften des BGB im Abschnitt über "Rechtsgeschäfte" und unter dem Titel "Willenserklärung" stehen (so schon BAG v. 11.10.2000 - 5 AZR 313/99 in: BAGE 96, 28 [BAG 11.10.2000 - 5 AZR 313/99] ).
  • ArbG Frankfurt/Main, 05.12.2001 - 2 BV 567/01

    Erforderlichkeit einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht;

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 15.01.2003 - 3 BV 78/02
    Nach dem Verstreichen der dort in Abs. 1 genannten Drei-Wochen-Frist kann das gesetzgeberische Ziel - die Verschaffung eines Dauerarbeitsplatzes zugunsten eines bereits im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmers - nicht mehr erreicht werden (ArbG Frankfurt/Main vom 05.12.2001 - 2 BV 567/01 in: NZA - RR 2002, 473).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 15.01.2003 - 3 BV 78/02
    Der Betriebsrat kann sich in diesem Zusammenhang nach Ansicht der Kammer nicht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.06.2002 - 1 ABR 43/01 (in: BB 2003, 310 ff [BAG 11.06.2002 - 1 ABR 43/01] = DB 2003, 160 = NZA 2003, 226 ff.) berufen.
  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern -

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 15.01.2003 - 3 BV 78/02
    Auch verfassungsrechtliche Erwägungen gebieten keine andere Auslegung (vgl. zur Problematik des Einsatzes von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen nur BAG vom 12.11.2002 - 1 ABR 1/2002 unter li. 3 e.) der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.08.2008 - 5 TaBV 8/07

    Eingruppierung - Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates per E-Mail -

    aaa) Teilweise wird vertreten, dass Schriftlichkeit im Sinne des § 99 Absatz 3 BetrVG die Schriftform nach § 126 BGB meine und deshalb eine Urkunde mit eigenhändiger Unterschrift des Ausstellers - regelmäßig des Betriebsratsvorsitzenden - erfordere (etwa GK-BetrVG/Kraft 8. Auflage § 99 Rn. 115; HaKo-BetrVG/Kreuder 2. Auflage § 99 Rn. 55; Hess/Schlochauer/ Worzalla/Glock/Nicolai-Schlochauer BetrVG 7. Auflage § 99 Rn. 103; ArbG Bielefeld 15. Januar 2003 - 3 BV 78/02 - NZA-RR 2004, 88 = NZA 2004, 511 [nur Leitsätze] mit juris-Anmerkung Bepler).

    bb) Nach Auffassung der Beschwerdekammer genügt jedoch eine E-Mail ohne qualifizierte Signatur nach § 126a BGB dem Schriftlichkeitsgebot des § 99 Absatz 3 BetrVG nicht (so auch ErfK/Kania 8. Auflage § 99 BetrVG Rn. 39 am Ende; Wlotzke/Preis BetrVG 3. Auflage § 99 Rn. 71; GK-BetrVG/Kraft 8. Auflage § 99 Rn. 115; Richardi/Thüsing BetrVG 10. Auflage § 99 Rn. 262; Fitting BetrVG 24. Auflage § 99 Rn. 260 in Verbindung mit § 102 Rn. 64; ArbG Bielefeld 15. Januar 2003 - 3 BV 78/02 - NZA-RR 2004, 88 = NZA 2004, 511 [nur Leitsätze] mit juris-Anmerkung Bepler; Thüringer LAG 5. August 2004 - 2 TaBV 2/04 - mit juris-Anmerkung Berzbach; Hessisches LAG 18. September 2007 - 4 TaBV 83/07 - zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 18.09.2007 - 4 TaBV 83/07

    Zur Schriftform der Zustimmungsverweigerung eines Betriebsrats und zur

    Dagegen hält ein beachtlicher Teil der Instanzrechtsprechung und Literatur an der uneingeschränkten Geltung von § 126 BGB fest (so etwa ArbG Bielefeld 15. Januar 2003 - 3 BV 78/02 - NZA-RR 2004/88, zu A 2 a cc; GK-BetrVG-Kraft/Raab a. a. O. § 99 Rn 117; Richardi-Thüsing BetrVG 10. Aufl. § 99 Rn 262; Preis in Wlotzke/Preis BetrVG 3. Aufl. § 99 Rn 71; Gotthardt/Beck NZA 2002/876, 882).
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