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   ArbG Bielefeld, 15.11.2004 - 3 Ca 1448/04   

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https://dejure.org/2004,21257
ArbG Bielefeld, 15.11.2004 - 3 Ca 1448/04 (https://dejure.org/2004,21257)
ArbG Bielefeld, Entscheidung vom 15.11.2004 - 3 Ca 1448/04 (https://dejure.org/2004,21257)
ArbG Bielefeld, Entscheidung vom 15. November 2004 - 3 Ca 1448/04 (https://dejure.org/2004,21257)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zuweisung einer Dienstwohnung, Vorbehalt des Widerrufs ,Umwandlung in eine Mietwohnung, billiges Ermessen, Rechtswegbestimmung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 305 ff, 315, 576 BGB, § 2 ArbGG, 3 17a GVG, § 69 MTArb II (Bundesagentur für Arbeit), §§ 1, 4 Abs. 2, 31 DWV
    Zuweisung einer Dienstwohnung, Vorbehalt des Widerrufs ,Umwandlung in eine Mietwohnung, billiges Ermessen, Rechtswegbestimmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilkündigung durch die Kündigung der Dienstwohnung bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses; Verstoß gegen §§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch Widerrufsvorbehalt

Kurzfassungen/Presse

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Kündigung einer Dienstwohnung bei fortgesetztem Arbeitsvertrag

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.08.1989 - 5 AZR 569/88

    Werkdienstwohnung: rechtliches Schicksal an Arbeitsverhältnis gebunden

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 15.11.2004 - 3 Ca 1448/04
    Der Arbeitsvertrag ist die alleinige Rechtsgrundlage auch für die Nutzung des Wohnraums (BAG a.a.O. sowie vom 23.08.1989 - 5 AZR 569/88 in: AP Nr. 3 zu § 565 e BGB).

    Eine Teilkündigung der Dienstwohnung bei Fortbestand des Dienstverhältnisses zwischen den Parteien ist nicht möglich, da die mietrechtliche Komponente einen unselbständigen Bestandteil des Vertragsverhältnisses darstellt (BAG vom 23.08.1989 - 5 AZR 569/88 in: AP Nr. 3 zu § 565 e BGB).

    Damit räumt sich die Bundesagentur faktisch das Recht einer "Teilkündigung" ein, die dem Kläger seinerseits verwehrt ist und die das Bundesarbeitsgericht in der bereits zuvor zitierten Entscheidung vom 23.08.1989 - 5 AZR 569/88 als "grundsätzlich unzulässig" angesehen hat, weil durch sie das von den Parteien vereinbarte Äquivalenz- und Ordnungsgefüge gestört wird und sie nicht darauf Rücksicht nimmt, daß Rechte und Pflichten der Parteien in vielfachen inneren Beziehungen stehen.

  • BAG, 15.12.1992 - 1 AZR 308/92

    Erhöhung des Nutzungsentgelts für eine Werkdienstwohnung - Anwendung des Gesetzes

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 15.11.2004 - 3 Ca 1448/04
    Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 15.12.1992 - 1 AZR 308/92 in: WuM 1993, 353-356 wörtlich ausgeführt:.

    Die soeben zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.12.1992 - 1 AZR 308/92 macht deutlich, daß eine wirtschaftliche Verwertung der 206 Dienstwohnungen auch im Rahmen eines Werkdienstwohnungsverhältnisses erfolgen kann.

  • BAG, 24.01.1990 - 5 AZR 749/87

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Miethöhe für Werkwohnungen

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 15.11.2004 - 3 Ca 1448/04
    Trotz des Zusammenhangs mit dem Arbeitsverhältnis ist folglich der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für Streitigkeiten über Werksmietwohnungen nicht nach § 23 Nr. 2 a GVG gegeben (BAG vom 24.01.1990 - 5 AZR 749/87 in: AP Nr. 16 zu § 2 ArbGG 1979 = EzA Nr. 17 zu § 2 ArbGG 1979).

    Die Überlassung des Wohnraums stellt vielmehr einen Teil der Vergütung für die geleisteten Dienste dar (vgl. BAG v. 24.01.1990 - 5 AZR 749/87).

  • LAG Berlin, 14.09.1993 - 6 Ta 14/93

    Arbeitsgerichte: Zuständigkeit bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 15.11.2004 - 3 Ca 1448/04
    Zwar ist für Rechtsstreitigkeiten aus einem Mietverhältnis über Wohnraum gemäß § 23 Nr. 2 a GVG das Amtsgericht ausschließlich zuständig (dagegen ist § 29 a ZPO in diesem Zusammenhang nicht mehr maßgeblich, seitdem dort aufgrund des Gesetzes vom 11.01.1993 nicht mehr vom "Amtsgericht" sondern nur noch allgemein vom "Gericht" die Rede ist. Diese Vorschrift regelt zumindest jetzt nur noch die örtliche Zuständigkeit des Gerichts des zulässigen Rechtsweges (LAG Berlin vom 14.09.1993, 6 Ta 14/93 in LAGE 15 zu § 2 ArbGG 1979)).
  • BAG, 02.11.1999 - 5 AZB 18/99

    Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Überlassung von Werkdienstwohnungen

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 15.11.2004 - 3 Ca 1448/04
    Für Werkdienstwohnungen hat der 5. Senat mit Beschluss vom 02.11.1999 - 5 AZB 18/99 festgestellt, daß der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist.
  • LAG Köln, 03.11.1998 - 13 (9) Sa 683/98

    Widerruf einer Überstundenpauschale; Aufhebung der Zuweisung einer Dienstwohnung;

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 15.11.2004 - 3 Ca 1448/04
    Die Bundesagentur kann auch nicht damit gehört werden, das LAG Köln habe in seiner Entscheidung vom 03.11.1998 - 13 (9) Sa 583/98 in: MDR 1999, 877- 878 darauf erkannt, die Zuweisung einer Dienstwohnung könne zulässigerweise widerruflich ausgestaltet werden und wirksam widerrufen werden.
  • LAG Hamm, 11.06.2012 - 17 Sa 1100/11

    Räumung einer kommunalen Werkdienstwohnung bei fortbestehen des

    Eine selbständige Aufkündigung des Nutzungsrechtes stellt eine Teilkündigung des Arbeitsverhältnisses dar, die unzulässig ist (BAG, 23.08.1989 - 5 AZR 569/88, ZTR 1990, 28; LAG Köln, 09.11.1998 - 13 (a) Sa 683/98, MDR 1999, 877; ArbG Bielefeld, 15.11.2004 - 3 Ca 1448/04; Gaßner, AcP 196, 325, 344).
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