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   ArbG Bocholt, 11.02.2022 - 2 Ca 982/21   

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https://dejure.org/2022,3413
ArbG Bocholt, 11.02.2022 - 2 Ca 982/21 (https://dejure.org/2022,3413)
ArbG Bocholt, Entscheidung vom 11.02.2022 - 2 Ca 982/21 (https://dejure.org/2022,3413)
ArbG Bocholt, Entscheidung vom 11. Februar 2022 - 2 Ca 982/21 (https://dejure.org/2022,3413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 6 Abs. 4 BDSG
    Einzellfallentscheidung zu der Frage, wann die arbeitgeberseitige Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten und damit einhergehender Sonder- kündigungsschutz besteht (hier verneint).

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 06.10.2022 - 18 Sa 271/22

    Datenschutzbeauftragter; Sonderkündigungsschutz

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 11.02.2022 - 2 Ca 982/21 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 11.02.2022, Az. 2 Ca 982/21, teilweise abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 01.09.2021 nicht aufgelöst worden ist.

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