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   ArbG Bocholt, 23.06.2016 - 4 Ca 333/16   

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https://dejure.org/2016,68197
ArbG Bocholt, 23.06.2016 - 4 Ca 333/16 (https://dejure.org/2016,68197)
ArbG Bocholt, Entscheidung vom 23.06.2016 - 4 Ca 333/16 (https://dejure.org/2016,68197)
ArbG Bocholt, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - 4 Ca 333/16 (https://dejure.org/2016,68197)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 756/95

    Betriebsrenten - Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus ArbG Bocholt, 23.06.2016 - 4 Ca 333/16
    Dieses ist nach dem notwendigen Selbstbehalt gem. § 850d ZPO und den dazu ergangenen Leitlinien zu ermitteln (vgl. BAG 18.03.1997 - 3 AZR 756/95, BAGE 85, 274-283).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 611/11

    Außerordentliche Kündigung wegen Geldentnahme aus einer Bargeldkasse -

    Auszug aus ArbG Bocholt, 23.06.2016 - 4 Ca 333/16
    Der Beklagte kann anders als in dem von ihm zitieren Fall des LAG Rehinland Pfalz vom 16.02.2012 - 11 Sa 611/11 nicht an konkrete Vorgänge anknüpfen.
  • BGH, 28.04.1982 - IVa ZR 8/81

    Nachweis der Verursachung eines Vermögensschadens durch eine Vertragsverletzung

    Auszug aus ArbG Bocholt, 23.06.2016 - 4 Ca 333/16
    Hierfür ist Beweis im Sinne von § 286 ZPO erforderlich (so bereits BGH, Urt. vom 28.04.1982, NJW 1983, 998; Urt. vom 04.11.2003, NJW 2004, 777, 778f.; Zöller/Greger, a.a.O., § 287 Rz. 3; Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 287 Rz. 4).
  • LAG Köln, 07.06.2006 - 3 Sa 1655/05

    Unterschlagung, Schadensschätzung, Aussetzung, Verjährung, Verspätung

    Auszug aus ArbG Bocholt, 23.06.2016 - 4 Ca 333/16
    Streiten die Parteien zwar über die Höhe des Schadensersatzanspruchs der Beklagten ist dabei aber das beklagtenseits behauptete Fehlverhalten, also die einzelnen Vertragsverstöße Gegenstand sind diese beweisbedürftig (vgl. LAG Köln, 07. Juni 2006 - 3 Sa 1655/05 -, Rn. 51, juris).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 28/03

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei Auftreten einer Krankheit

    Auszug aus ArbG Bocholt, 23.06.2016 - 4 Ca 333/16
    Hierfür ist Beweis im Sinne von § 286 ZPO erforderlich (so bereits BGH, Urt. vom 28.04.1982, NJW 1983, 998; Urt. vom 04.11.2003, NJW 2004, 777, 778f.; Zöller/Greger, a.a.O., § 287 Rz. 3; Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 287 Rz. 4).
  • LAG Hamm, 12.06.2017 - 11 Sa 858/16

    Beweisverwertungsverbot; Videoüberwachung

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 23.06.2016 - 4 Ca 333/16 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

    Der Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 23.06.2016 - 4 Ca 333/16 - dahingehend abzuändern, dass die Klägerin auf die Widerklage verurteilt wird, an den Beklagten 9.840,72 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

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