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   ArbG Bochum, 17.06.2021 - 1 Ca 316/21   

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https://dejure.org/2021,55299
ArbG Bochum, 17.06.2021 - 1 Ca 316/21 (https://dejure.org/2021,55299)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 17.06.2021 - 1 Ca 316/21 (https://dejure.org/2021,55299)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 17. Juni 2021 - 1 Ca 316/21 (https://dejure.org/2021,55299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zahlung einer tariflichen Corona-Sonderzahlung - Corona-Virus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus ArbG Bochum, 17.06.2021 - 1 Ca 316/21
    Es ist für die Arbeitsphase geschuldet, auch wenn der Arbeitnehmer die Auszahlung nach den Vorgaben von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ATZG abweichend von § 614 BGB erst in der Freistellungsphase verlangen kann (vgl. BAG 17.12.2015 - 6 AZR 186/14; BAG 19.10.2004 - 9 AZR 647/03).
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 406/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - Sonderurlaub

    Auszug aus ArbG Bochum, 17.06.2021 - 1 Ca 316/21
    Allerdings gebietet es das Unionsrecht, unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitnehmer, die in einem Zeitraum die Arbeitsleistung nicht erbringen können, mit Arbeitnehmern gleichzustellen, die während dieses Zeitraums tatsächlich gearbeitet haben (vgl. BAG 19.03.2019 - 9 AZR 406/17; BAG 22.01.2019 - 9 AZR 10/17).
  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 564/14

    Altersteilzeit im Blockmodell - keine Anpassung des Arbeitsentgelts bei

    Auszug aus ArbG Bochum, 17.06.2021 - 1 Ca 316/21
    Das während der Freistellungsphase ausgezahlte Entgelt ist - mit Ausnahme der nicht im Austauschverhältnis stehenden Aufstockungsbeträge, die als Anreiz zur Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses dienen (BAG 11.04.2006 - 9 AZR 369/05) und der zusätzlichen Beträge zur gesetzlichen Rentenversicherung - Gegenleistung für die während der Arbeitsphase geleistete Arbeit (BAG 19.01.2016 - 9 AZR 564/14).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 369/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

    Auszug aus ArbG Bochum, 17.06.2021 - 1 Ca 316/21
    Das während der Freistellungsphase ausgezahlte Entgelt ist - mit Ausnahme der nicht im Austauschverhältnis stehenden Aufstockungsbeträge, die als Anreiz zur Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses dienen (BAG 11.04.2006 - 9 AZR 369/05) und der zusätzlichen Beträge zur gesetzlichen Rentenversicherung - Gegenleistung für die während der Arbeitsphase geleistete Arbeit (BAG 19.01.2016 - 9 AZR 564/14).
  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 10/17

    Ruhendes Arbeitsverhältnis - Kürzung des Urlaubsanspruchs -

    Auszug aus ArbG Bochum, 17.06.2021 - 1 Ca 316/21
    Allerdings gebietet es das Unionsrecht, unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitnehmer, die in einem Zeitraum die Arbeitsleistung nicht erbringen können, mit Arbeitnehmern gleichzustellen, die während dieses Zeitraums tatsächlich gearbeitet haben (vgl. BAG 19.03.2019 - 9 AZR 406/17; BAG 22.01.2019 - 9 AZR 10/17).
  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14

    Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung

    Auszug aus ArbG Bochum, 17.06.2021 - 1 Ca 316/21
    Es ist für die Arbeitsphase geschuldet, auch wenn der Arbeitnehmer die Auszahlung nach den Vorgaben von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ATZG abweichend von § 614 BGB erst in der Freistellungsphase verlangen kann (vgl. BAG 17.12.2015 - 6 AZR 186/14; BAG 19.10.2004 - 9 AZR 647/03).
  • EuGH, 04.10.2018 - C-12/17

    Eine nationale Bestimmung, wonach bei der Berechnung der Dauer des einem

    Auszug aus ArbG Bochum, 17.06.2021 - 1 Ca 316/21
    Das ist nach der Rechtsprechung des EuGH jedoch nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer willentlich die Aufhebung seiner Arbeitspflicht herbeigeführt hat (vgl. EuGH 04.10.2018 - C-12/17 - [Dicu]).
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 481/18

    Altersteilzeit im Blockmodell - Urlaub für die Freistellungsphase

    Auszug aus ArbG Bochum, 17.06.2021 - 1 Ca 316/21
    In diesen Fällen der Freistellung von der Arbeit fingiert § 7 Abs. 1 a SGB IV eine Beschäftigung, wenn Entgelt aus einem Wertguthaben gezahlt wird (vgl. BAG 24.09.2019 - 9 AZR 481/18 m.w.N.).
  • BAG, 28.03.2023 - 9 AZR 132/22

    Corona-Sonderzahlung - Altersteilzeit

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. Februar 2022 - 9 Sa 1138/21 - insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 17. Juni 2021 - 1 Ca 316/21 - im Hinblick auf die Corona-Sonderzahlung iHv. 300, 00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. März 2021 zurückgewiesen hat.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 17. Juni 2021 - 1 Ca 316/21 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 300, 00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. März 2021 zu zahlen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2023 - 3 A 295/23

    Corona-Sonderzahlung für Beamte im Sabbat-Modell

    LAG Hamm, Urteile vom 26.01.2022 -9 Sa 889/21 -, juris Rn. 69 ff., und vom 26.01.2022 - 9a 1023/21 -, juris Rn. 72 ff.; ArbG Bochum, Urteil vom 17.06.2021 - 1 Ca 316/21 -, juris Rn. 21 ff.
  • LAG Hamm, 09.02.2022 - 9 Sa 1138/21

    Kein Anspruch auf Corona-Sonderzahlung in Freistellungsphase für Alterszeitzeit

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 17. Juni 2021 - 1 Ca 316/21 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 17. Juni 2021 - 1 Ca 316/21 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 600, 00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. März 2021 zu zahlen.

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