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ArbG Bochum, 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04
- LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1291/05
- BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 293/06
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1291/05
Befristung, mittelbare Vertretung
Auf die Berufung der Klägerin vom 28.06.2005 wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04 - abgeändert.Unter dem 26.10.2004 vereinbarten die Parteien einen "Nachtragsarbeitsvertrag", aufgrund dessen die Klägerin ab dem 01.11.2004 bis zur rechtskräftigen Entscheidung oder Beendigung des Verfahrens 5 Ca 2275/04 (Arbeitsgericht Bochum) als vollbeschäftigte Angestellte auf bestimmte Zeit weiterbeschäftigt wurde, und zwar zur Vermeidung des Annahmeverzuges während des schwebenden Prozesses.
unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Arbeitsgerichts Bochum vom 25.05.2005 (5 Ca 2275/04) nach den Schlussanträgen der Klägerin in der ersten Instanz zu erkennen.
- BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 293/06
Befristung - Vertretung - Personalratsbeteiligung
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 25. Mai 2005 - 5 Ca 2275/04 - wird zurückgewiesen.