Rechtsprechung
ArbG Bochum, 29.03.2012 - 3 Ca 1283/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- aufrecht.de
Verunglimpfung des Chefs durch Azubi über Facebook
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses wegen grober Beleidigung des Ausbilders (Arbeitgebers); Beleidigung des Arbeitgebers im Internet auf Facebook
- info-it-recht.de
Beleidigung des Arbeitgebers bei Facebook rechtfertigt keine Kündigung des Azubis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Keine Kündigung von Auszubildendem nach Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook
- heise.de (Pressebericht, 04.05.2012)
Beleidigung des Chefs auf Facebook rechtfertigt keine Kündigung
- heise.de (Pressebericht, 04.05.2012)
Beleidigung des Chefs auf Facebook rechtfertigt keine Kündigung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Beleidigung des Arbeitgebers über Facebook-Account rechtfertigt keine fristlose Kündigung
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Zu Kündigungen infolge von Beleidigungen des Arbeitgebers über Facebook
- wkblog.de (Rechtsprechungsübersicht)
Wer im Internet den Chef oder die Kollegen beleidigt fliegt!? - Nicht immer!
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Beleidigt ein Auszubildender seinen Chef auf seiner Facebook-Seite, rechtfertigt dies nicht die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Keine Kündigung von Azubi trotz schwerer Beleidigung des Ausbilders bei Facebook
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fristlose Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook nicht gerechtfertigt - Arbeitnehmer wurde fristlos gekündigt, nachdem er seinen Arbeitgeber in seinem Facebook-Account beleidigte
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Beleidigung des Arbeitgebers durch Auszubildenden über Facebook: Fristlose Kündigung?
Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 29.03.2012 - 3 Ca 1283/11
- LAG Hamm, 10.10.2012 - 3 Sa 644/12
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 10.10.2012 - 3 Sa 644/12
Außerordentliche Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses wegen beleidigender …
Der Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 29.03.2012, Az 3 Ca 1283/11, abzuändern und die Klage abzuweisen. - ArbG Duisburg, 26.09.2012 - 5 Ca 949/12
Grobe Beleidigung bei "facebook" kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Nach Auffassung der Kammer ist aus diesem Grund eine schriftliche Äußerung bei Facebook, auch wenn sie jederzeit gelöscht werden kann, von der Intensität her nicht mit einer wörtlichen Äußerung unter Arbeitskollegen im privaten Kreis zu vergleichen (s. auch ArbG Dessau v. 21.03.2012 - 1 Ca 148/11, BeckRS 2012, 69099; ebenfalls zu beleidigenden Äußerungen - hier allerdings eines Auszubildenden - bei Facebook ArbG Bochum v. 29.03.2012 - 3 Ca 1283/11, BeckRS 2012, 70844/LAG Hamm v. 10.10.2012, noch nicht veröffentlicht).