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   ArbG Bochum, 29.11.2018 - 4 Ga 21/18   

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ArbG Bochum, 29.11.2018 - 4 Ga 21/18 (https://dejure.org/2018,56821)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 29.11.2018 - 4 Ga 21/18 (https://dejure.org/2018,56821)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 29. November 2018 - 4 Ga 21/18 (https://dejure.org/2018,56821)
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  • BVerwG, 15.12.2011 - 2 A 13.10

    Schwerbehinderte Bewerber; Meldepflicht des öffentlichen Arbeitgebers;

    Auszug aus ArbG Bochum, 29.11.2018 - 4 Ga 21/18
    Mit Urteil vom 15.12.2011 (2 A 13/10) entschied das BVerwG demzufolge, dass die Entscheidung des öffentlichen Arbeitgebers einen Arbeitsplatz mit einem seiner Beschäftigten zu besetzen, der sachlichen Rechtfertigung bedarf.
  • BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 249/17

    Konkurrentenklage - Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens

    Auszug aus ArbG Bochum, 29.11.2018 - 4 Ga 21/18
    Auch das Bundesarbeitsgericht verlangt im Urteil vom 20.03.2018, 9 AZR 249/17, dass der Grund für den Abbruch lediglich dann schriftlich kommentiert werden muss, wenn er sich nicht evident aus dem Vorgang selbst ergibt (a.a.O., Rdnr. 14, zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus ArbG Bochum, 29.11.2018 - 4 Ga 21/18
    Demzufolge hat das BVerfG auch zu Recht entschieden (2 BvR 1848/07, 2 BvR 1853/07, 2 BvQ 32/07, 2 BvQ 33/07, vom 08.10.2007,) dass nicht im Leistungsprinzip nach Artikel 33 Abs. 2 GG verankerte Belange bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden können, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist.
  • BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus ArbG Bochum, 29.11.2018 - 4 Ga 21/18
    Dies befindet sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung BVerfG (vgl. 2 BvR 1181/11, vom 28.11.2011, bei Rdnr. 23, zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

    Auszug aus ArbG Bochum, 29.11.2018 - 4 Ga 21/18
    Vielmehr sind die Kriterien des Artikel 33 Abs. 2 GG bereits bei der Festlegung eines Anforderungsprofils im Vorfeld der Auswahlentscheidung zu beachten (vgl. BVerfG, 2 BvR 2435/10 vom 26.11.2010, bei Rdnr. 13, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus ArbG Bochum, 29.11.2018 - 4 Ga 21/18
    Zu Recht entschied deshalb des BVerwG (Urteil vom 28.10.2004, 2 C 23/03), dass die exekutive Organisationsgewalt sich regelmäßig lediglich im Rahmen der Vorgang von Artikel 33 Abs. 2 GG entfalten darf.
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus ArbG Bochum, 29.11.2018 - 4 Ga 21/18
    Der für den Abbruch maßgebliche Grund muss sich entweder evident aus dem Vorgang selbst ergeben oder schriftlich dokumentiert sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.2012, 2 C 6/11).
  • BVerfG, 27.04.2010 - 2 BvR 1848/07

    Gewährung von rechtlichem Gehör im EPA-Beschwerdeverfahren -

    Auszug aus ArbG Bochum, 29.11.2018 - 4 Ga 21/18
    Demzufolge hat das BVerfG auch zu Recht entschieden (2 BvR 1848/07, 2 BvR 1853/07, 2 BvQ 32/07, 2 BvQ 33/07, vom 08.10.2007,) dass nicht im Leistungsprinzip nach Artikel 33 Abs. 2 GG verankerte Belange bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden können, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist.
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08

    Konkurrentenklage - Wiederherstellungsanspruch

    Auszug aus ArbG Bochum, 29.11.2018 - 4 Ga 21/18
    Vielmehr ist es allgemein anerkannt, dass es sachlich gerechtfertigt ist, ein Stellenbesetzungsverfahren abzubrechen, wenn eine Stellenausschreibung wesentliche Fehler enthält und dass in diesem Falle mit dem berechtigten Abbruch des Verfahrens sich die Verfahrensrechte der Bewerber erledigen (vgl. BAG, Urteil vom 24.03.2009, 9 AZR 277/08).
  • VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 CE 15.2405

    Sachlicher Grund für den Abbruch eines Auswahlverfahrens

    Auszug aus ArbG Bochum, 29.11.2018 - 4 Ga 21/18
    Dabei kann der maßgebliche, zum Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens führende Grund auch in Fehlern des öffentlichen Arbeitgebers bei der Vornahme der Ausschreibung und Aufstellung des Anforderungsprofils liegen (vgl. Beschluss des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15.02.2016, 3 CE 15.2405).
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