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   ArbG Bonn, 07.11.2018 - 4 Ca 1314/18   

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https://dejure.org/2018,36495
ArbG Bonn, 07.11.2018 - 4 Ca 1314/18 (https://dejure.org/2018,36495)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 07.11.2018 - 4 Ca 1314/18 (https://dejure.org/2018,36495)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 07. November 2018 - 4 Ca 1314/18 (https://dejure.org/2018,36495)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Schadensersatzklage der Stadt Bonn gegen Naujoks abgewiesen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzklage der Stadt Bonn gegen Naujoks abgewiesen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters - Zulage

    Auszug aus ArbG Bonn, 07.11.2018 - 4 Ca 1314/18
    Deshalb muss jede Forderung grundsätzlich nach Grund und Höhe sowie dem Zeitraum, für den sie verfolgt wird, deutlich gemacht werden (vgl. BAG, Urteil vom 22.04.2004, 8 AZR 652/02, Rn. 29, juris).

    Ausschlussfristen, insbesondere einstufige, bezwecken, dass sich der Anspruchsgegner auf die aus Sicht des Anspruchsstellers noch offenen Forderungen rechtzeitig einstellt, Beweise sichert oder vorsorglich Rückfragen bilden kann (vgl. BAG, Urteil vom 22.02.2004, 8 AZR 652/02, Rn. 29, juris).

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus ArbG Bonn, 07.11.2018 - 4 Ca 1314/18
    Grob fahrlässig handelt, wer die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und das nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müsste (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.1953, IV ZR 170/52, Rn. 9, juris; Palandt/Grüneberg, § 277 BGB, Rn. 5) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2008 - 9 Sa 2274/07
    Auszug aus ArbG Bonn, 07.11.2018 - 4 Ca 1314/18
    I. Es kann offenbleiben, ob die Klage wegen einer nicht ordnungsgemäßen Beteiligung des Personalrats unzulässig ist (vgl. zum Offenlassen der Zulässigkeit BAG, Urteil vom 13.11.2007, 3 AZR 635/06, Rn. 38, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.08.2008, 9 Sa 2274/07, Rn. 97, juris) .
  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17

    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

    Auszug aus ArbG Bonn, 07.11.2018 - 4 Ca 1314/18
    In einem solchen Fall wird eine Interessenparallelität dahingehend anerkannt, dass mit einer solchen Ausschlussfrist wie beim Verjährungsrecht das im Interesse des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit anzuerkennende Klarstellungsinteresse des Schuldners in Einklang gebracht werden soll mit dem berechtigten Anliegen des Vertragspartners, vor Beschreiten des Rechtsweges die Sach- und Rechtslage abschließend prüfen zu können und nicht zu einer voreiligen Klageerhebung gezwungen zu sein (vgl. BAG, Urteil vom 20.06.2018, 5 AZR 262/17, Rn.Nr. 20 ff.).
  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 635/06

    Auslegung einer Versorgungsvereinbarung - Beitragszusage oder Zusage nach BetrAVG

    Auszug aus ArbG Bonn, 07.11.2018 - 4 Ca 1314/18
    I. Es kann offenbleiben, ob die Klage wegen einer nicht ordnungsgemäßen Beteiligung des Personalrats unzulässig ist (vgl. zum Offenlassen der Zulässigkeit BAG, Urteil vom 13.11.2007, 3 AZR 635/06, Rn. 38, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.08.2008, 9 Sa 2274/07, Rn. 97, juris) .
  • LAG Köln, 09.01.2020 - 8 Sa 787/18

    Schadensersatzklage der Stadt Bonn gegen ehemaligen leitenden Mitarbeiter im

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 07.11.2018 - 4 Ca 1314/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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