Rechtsprechung
ArbG Bonn, 10.01.2017 - 6 Ga 52/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zumutbarkeit der Versetzung eines Beschäftigten aufgrund Direktionsrechts; Beteiligung des Betriebsrats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 10.01.2017 - 6 Ga 52/16
- ArbG Bonn, 10.01.2017 - 6 Ca 52/16
- LAG Köln, 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- ArbG Bonn, 27.07.2017 - 3 BV 92/16
Auszug aus ArbG Bonn, 10.01.2017 - 6 Ga 52/16
unter dem Aktenzeichen 3 BV 92/16 ein weiteres Verfahren gegen den Betriebsrat G. - LAG München, 01.12.2004 - 5 Sa 913/04
Kein Anspruch auf Unterlassen nicht vertragsgemäßer Beschäftigung neben …
Auszug aus ArbG Bonn, 10.01.2017 - 6 Ga 52/16
Während teilweise ein im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemachter Unterlassungsanspruch als zulässig erachtet wird (vgl. LAG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2004, 4 Sa 435/04) lehnt die Gegenansicht ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Anspruch auf Unterlassung einer nicht vertragsgemäßen Beschäftigung im einstweiligen Verfügungsverfahren ab (LAG München, Urteil vom 01.12.2004, 5 Sa 913/04; LAG Köln, Beschluss vom 27.08.2009, 7 Ta 296/09). - BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05
Beschäftigungsanspruch - Schulleitung - vorübergehende Übertragung - …
Auszug aus ArbG Bonn, 10.01.2017 - 6 Ga 52/16
Will sich ein Arbeitnehmer gegen eine ihn treffende Versetzung zur Wehr setzen, kann er mit einer Leistungsklage seinen Antrag auf tatsächliche Beschäftigung nach Maßgabe der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen durchsetzen (BAG, Urteil vom 17.01.2006, 9 AZR 226/05).
- ArbG Bonn, 04.01.2017 - 4 Ga 50/16
Auszug aus ArbG Bonn, 10.01.2017 - 6 Ga 52/16
Insoweit schließt sich die Kammer den Ausführungen der 1., 4. und 5. Kammer des Arbeitsgerichts C. in den Verfahren 1 Ga 48/16, 5 Ga 47/16 und 4 Ga 50/16 an. - ArbG Bonn, 23.12.2016 - 5 Ga 47/16
Auszug aus ArbG Bonn, 10.01.2017 - 6 Ga 52/16
Insoweit schließt sich die Kammer den Ausführungen der 1., 4. und 5. Kammer des Arbeitsgerichts C. in den Verfahren 1 Ga 48/16, 5 Ga 47/16 und 4 Ga 50/16 an. - LAG Köln, 24.06.2010 - 9 Ta 192/10
Einstweilige Verfügung - Versetzung - Home Office
Auszug aus ArbG Bonn, 10.01.2017 - 6 Ga 52/16
Daneben erkennt die Rechtsprechung lediglich in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 24.06.2016, 9 Ta 192/10). - LAG Köln, 27.08.2009 - 7 Ta 296/09
Einstweilige Verfügung; Zuweisung einer Tätigkeit im Wege des Direktionsrechts
Auszug aus ArbG Bonn, 10.01.2017 - 6 Ga 52/16
Während teilweise ein im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemachter Unterlassungsanspruch als zulässig erachtet wird (vgl. LAG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2004, 4 Sa 435/04) lehnt die Gegenansicht ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Anspruch auf Unterlassung einer nicht vertragsgemäßen Beschäftigung im einstweiligen Verfügungsverfahren ab (LAG München, Urteil vom 01.12.2004, 5 Sa 913/04; LAG Köln, Beschluss vom 27.08.2009, 7 Ta 296/09). - LAG Brandenburg, 08.12.2004 - 4 Sa 435/04
Versetzung, billiges Ermessen, Unterlassungsverfügung, fehlende Parteizustellung
Auszug aus ArbG Bonn, 10.01.2017 - 6 Ga 52/16
Während teilweise ein im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemachter Unterlassungsanspruch als zulässig erachtet wird (vgl. LAG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2004, 4 Sa 435/04) lehnt die Gegenansicht ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Anspruch auf Unterlassung einer nicht vertragsgemäßen Beschäftigung im einstweiligen Verfügungsverfahren ab (LAG München, Urteil vom 01.12.2004, 5 Sa 913/04; LAG Köln, Beschluss vom 27.08.2009, 7 Ta 296/09). - ArbG Bonn, 21.12.2016 - 1 Ga 48/16
Auszug aus ArbG Bonn, 10.01.2017 - 6 Ga 52/16
Insoweit schließt sich die Kammer den Ausführungen der 1., 4. und 5. Kammer des Arbeitsgerichts C. in den Verfahren 1 Ga 48/16, 5 Ga 47/16 und 4 Ga 50/16 an. - ArbG Bonn, 06.04.2017 - 3 BV 98/16
Auszug aus ArbG Bonn, 10.01.2017 - 6 Ga 52/16
Unter dem Aktenzeichen Arbeitsgericht C. 3 BV 98/16 ist ein Zustimmungsersetzungsverfahren gegen den Betriebsrat U. anhängig.
- LAG Köln, 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17
Einstweilige Verfügung; Versetzung; Verfügungsgrund
Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 10.01.2017- 6 Ga 52/16 - wird zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 10.01.2017 - 6 Ga 52/16 - teilweise abzuändern und es der Beklagten bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu untersagen, ihn nach D gem. dem Versetzungsschreiben vom 01.12.2016 ab dem 12.12.2016 zu versetzen.