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   ArbG Bonn, 18.01.2012 - 5 Ca 2499/11   

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https://dejure.org/2012,3839
ArbG Bonn, 18.01.2012 - 5 Ca 2499/11 (https://dejure.org/2012,3839)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 18.01.2012 - 5 Ca 2499/11 (https://dejure.org/2012,3839)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 5 Ca 2499/11 (https://dejure.org/2012,3839)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld an einen langfristig erkrankten Arbeitnehmer nach Aussteuerung durch die Krankenkasse Auswirkungen auf Urlaubsansprüche und Urlaubsabgeltungsansprüche

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BUrlG § 7; SGB IX § 125
    Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld an einen langfristig erkrankten Arbeitnehmer nach Aussteuerung durch die Krankenkasse Auswirkungen auf Urlaubsansprüche und Urlaubsabgeltungsansprüche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfall von Urlaubsansprüchen im Fall langfristiger Erkrankung außerhalb des Awendungsbereichs entsprechender Tarifverträge

  • hensche.de

    Urlaub, Urlaub: Krankheit, Urlaub: Abgeltung, Urlaubsabgeltung, Krankheit

  • rewis.io
  • aufrecht.de

    Zum Erlöschen von Urlaubsansprüchen nach Krankheitsphasen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Urlaub, kein automatischer Verfall von Urlaubsansprüchen bei langandauernder Erkrankung nach 15 Monaten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ruht ein Arbeitsverhältnis während des gesamten Urlaubsjahres so entstehen für dieses Urlaubsjahr keine Urlaubsansprüche

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaubsanspruch erloschen? Bitte nicht ganz so schnell! Doch!

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus ArbG Bonn, 18.01.2012 - 5 Ca 2499/11
    Bezieht ein Arbeitnehmer bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auf seinen Antrag hin nach Ablauf der Krankengeldzahlungen Arbeitslosengeld nach § 125 Abs. 1 SGB III, so ist zu vermuten, dass die Parteien zumindest stillschweigend das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbart haben (Anschluss an BAG v. 14.03.2006 - 9 AZR 312/05).

    Inhalt und Bedeutung der Erklärungen für das Arbeitsverhältnis der Parteien erschließen sich aber aus den näheren nur die Parteien berührenden nichttypischen Umständen, unter denen es hierzu gekommen ist (vgl. hierzu BAG v. 14.03.2006 - 9 AZR 312/05, juris, dort Rdnr. 26).

    Voraussetzung zum Bezug von Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III ist, dass der Arbeitnehmer nicht in einem "Beschäftigungsverhältnis" steht, § 119 SGB III. Das setzt im rechtlich fortbestehenden Arbeitsverhältnis voraus, dass der Arbeitgeber auf seine Verfügungsgewalt über den Arbeitnehmer und dessen Arbeitskraft verzichtet - etwa nach einer unwirksamen Kündigung - oder der Arbeitnehmer die Verfügungsgewalt des Arbeitgebers über seine Arbeitskraft nicht mehr anerkennt (vgl. BAG v. 14.03.2006 - 9 AZR 312/05, juris, dort Rdnr. 27) .

    Dadurch wurde die Dienstleistungspflicht des Klägers und gleichzeitig die Vergütungspflicht der Beklagten suspendiert und das Arbeitsverhältnis zum Ruhen gebracht (vgl. hierzu BAG v. 14.03.2006 - 9 AZR 312/05, juris, dort Rdnr. 28).

  • LAG Niedersachsen, 16.09.2011 - 6 Sa 348/11

    Urlaubsabgeltung; Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen bei

    Auszug aus ArbG Bonn, 18.01.2012 - 5 Ca 2499/11
    Urlaubsansprüche unterliegen jedenfalls solange sie nicht erfüllbar sind nicht der Verjährung (Anschluss an LAG Niedersachsen v. 16.09.2011 - 6 Sa 348/11).

    Diese gesetzlich angeordnete Übertragung des Urlaubes und die damit einhergehende Perpetuierung stehen einer Verjährung des Urlaubsanspruches entgegen (vgl. LAG Niedersachsen v. 16.09.2011 - 6 Sa 348/11, juris, dort Rdnr. 24).

  • LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10

    Tarifliche Kürzung des Erholungsurlaubs in ruhendem Arbeitsverhältnis;

    Auszug aus ArbG Bonn, 18.01.2012 - 5 Ca 2499/11
    Ruht ein Arbeitsverhältnis während des gesamten Urlaubsjahres so entstehen für dieses Urlaubsjahr keine Urlaubsansprüche (Anschluss an LAG Köln v. 29.04.2010 - 6 Sa 103/10).

    Das Nichtentstehen von Urlaubsansprüchen in einem über das gesamte Urlaubsjahr hinweg ruhenden Arbeitsverhältnis verstößt nicht gegen Artikel 7 der Richtlinie 2003/88/EG (vgl. dazu LAG Köln v. 29.04.2010 - 6 Sa 103/10, juris, dort Rdnrn. 20 f.).

  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

    Auszug aus ArbG Bonn, 18.01.2012 - 5 Ca 2499/11
    Der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses bleibt dennoch unberührt (vgl. LAG Düsseldorf v. 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09, juris, dort Rdnrn. 53 ff.).
  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus ArbG Bonn, 18.01.2012 - 5 Ca 2499/11
    Soweit der EuGH durch Urteil vom 22.11.2011 (C-214/10, juris, dort insbes. Rdnr. 44) entschieden hat, dass Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten wie etwa Tarifverträgen nicht entgegensteht, die die Möglichkeit für einen während mehrerer Bezugszeiträume in Folge arbeitsunfähigen Arbeitnehmer, Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub anzusammeln, dadurch einschränken, dass sie einen Übertragungszeitraum von 15 Monaten vorsehen, nach dessen Ablauf der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erlischt, ist dies für den vorliegenden Rechtsstreit nicht erheblich.
  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 10 Sa 19/11

    Urlaubsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug von Arbeitslosengeld -

    Auszug aus ArbG Bonn, 18.01.2012 - 5 Ca 2499/11
    Ausßerhalb des Awendungsbereichs entsprechender Tarifverträge verfallen Urlaubsansprüche im Fall langfristiger Erkrankung nicht automatisch mit Ablauf von 15 Monaten nach Beendigung des Urlaubsjahres (entgegen LAG Baden-Württemberg v. 21.12.2011 - 10 Sa 19/11).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus ArbG Bonn, 18.01.2012 - 5 Ca 2499/11
    Das entspricht Wortlaut, Systematik und Zweck der innerstaatlichen Regelungen, wenn die Ziele des Art. 7 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2003/88/EG und der regelmäßig anzunehmende Wille des nationalen Gesetzgebers zur ordnungsgemäßen Umsetzung von Richtlinien berücksichtigt werden (vgl. BAG v. 24.03.2009 - 9 AZR 983/07, juris, dort Rdnr. 59).
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus ArbG Bonn, 18.01.2012 - 5 Ca 2499/11
    Auch darüber hinausgehender Urlaub verfällt wegen des grundsätzlichen Gleichlaufs von Mindest- und Mehrurlaub nicht, wenn nicht deutliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Arbeitsvertrags- oder Tarifparteien zwischen Mindest- und Mehrurlaubsansprüchen unterscheiden wollen (vgl. BAG v. 23.03.2010 - 9 AZR 128/09, juris, dort Rdnrn. 35 ff.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2012 - 5 Sa 80/12

    Urlaubsanspruch, Abgeltung, Arbeitsverhältnis, ruhendes, Ruhensvereinbarung,

    Indessen wird in der neueren instanzgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass ein Arbeitsverhältnis während des Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrente oder Arbeitslosengeld ruht und in diesem Falle das Ruhen des Arbeitsverhältnisses dem Entstehen von Urlaubsansprüchen entgegenstehe (LAG Hamm, Urt. v. 13.02.2012 - 16 Sa 560/10 - und v. 13.02.2012 - 16 Sa 148/11 -, zit. n. Juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 06.12.2011 - 19 Sa 795/11 - und - 19 Sa 1229/11 -, zit n. Juris; LAG Köln, Urt. v. 19.08.2011 - 12 Sa 110/11 -, ZTR 2011, 732; Urt. v. 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10, ZTR 2011, 689; Urt. v. 29.04.2010 - 6 Sa 104/10 -, ZTR 2012, 589; LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 09.03.2012 - 9 Sa 155/11 -, zit. n. Juris; Urt. v. 09.06.2011 - 6 Sa 109; 10 -, zit. n. Juris; LAG München, Urt. v. 17.11.2011 - 3 Sa 595/11 -, zit. n. Juris; Urt. v. 26.05.2011 - 4 Sa 66/11 -, zit. n. Juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 07.07.2011 - 5 Sa 416/11 -, ZTR 2011, 730; Urt. v. 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 -, zit. n. Juris; Urt. v. 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 -, ZTR 2010, 662; ArbG Bonn, Urt. v. 18.01.2012 - 5 Ca 2499/11 -, zit. n. Juris; .
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