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   ArbG Bonn, 18.10.2019 - 2 Ca 747/19   

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https://dejure.org/2019,34864
ArbG Bonn, 18.10.2019 - 2 Ca 747/19 (https://dejure.org/2019,34864)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 18.10.2019 - 2 Ca 747/19 (https://dejure.org/2019,34864)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 18. Oktober 2019 - 2 Ca 747/19 (https://dejure.org/2019,34864)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 50/14

    Theaterbetriebszuschlag - Bemessungsgrundlage

    Auszug aus ArbG Bonn, 18.10.2019 - 2 Ca 747/19
    Hierdurch würden entgegen dem Willen der Tarifvertragsparteien ergänzende tarifvertragliche Regelungen geschaffen (st. Rspr., vgl. BAG 12. Februar 2015 - 10 AZR 50/14 - Rn. 26) .

    Eine Lückenschließung im Wege der ergänzenden Tarifauslegung hat aber zu unterbleiben, wenn den Tarifvertragsparteien ein Spielraum zur Lückenschließung verbleibt und es ihnen aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben muss, die von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden (vgl. BAG 12. Februar 2015 - 10 AZR 50/14 - Rn. 26; 23. April 2013 - 3 AZR 23/11 - Rn. 30) .

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - unbezahlter Sonderurlaub

    Auszug aus ArbG Bonn, 18.10.2019 - 2 Ca 747/19
    Klagen, mit denen der Arbeitgeber dazu verurteilt werden soll, eine bestimmte Anzahl von Freistellungstagen ab einem in der Zukunft liegenden, nicht näher genannten Zeitraum zu gewähren, genügen den Bestimmtheitsanforderungen für die nach § 888 ZPO vorzunehmende Zwangsvollstreckung (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 315/17 - Rn. 11, zur Gewährung von Urlaubstagen).
  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 23/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente -

    Auszug aus ArbG Bonn, 18.10.2019 - 2 Ca 747/19
    Eine Lückenschließung im Wege der ergänzenden Tarifauslegung hat aber zu unterbleiben, wenn den Tarifvertragsparteien ein Spielraum zur Lückenschließung verbleibt und es ihnen aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben muss, die von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden (vgl. BAG 12. Februar 2015 - 10 AZR 50/14 - Rn. 26; 23. April 2013 - 3 AZR 23/11 - Rn. 30) .
  • BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 942/12

    Tarifvertrag - Tariflücke - Schließung einer unbewussten Tariflücke

    Auszug aus ArbG Bonn, 18.10.2019 - 2 Ca 747/19
    Eine ergänzende Auslegung scheidet aus, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage bewusst ungeregelt lassen und diese Entscheidung höherrangigem Recht nicht widerspricht (BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 942/12 - Rn. 19 m.w.N.) .
  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 339/17

    Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für

    Auszug aus ArbG Bonn, 18.10.2019 - 2 Ca 747/19
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. zuletzt BAG 20. Juni 2018 - 4 AZR 339/17 - Rn. 19).
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 120/16

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Erholungsurlaub in Form von halben

    Auszug aus ArbG Bonn, 18.10.2019 - 2 Ca 747/19
    Die für Willenserklärungen geltenden Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) sind für die Auslegung von Klageanträgen heranzuziehen (BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 120/16 - Rn. 11) .
  • BAG, 11.11.2020 - 4 AZR 210/20

    Anerkennungshaustarifvertrag - Reichweite der Verweisung auf

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 18. Oktober 2019 - 2 Ca 747/19 - abgeändert:.
  • LAG Köln, 29.01.2020 - 3 Sa 637/19

    Gewährung von Freistellungstagen; Tarifauslegung; Tarifanwendung

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 18.10.2019 - 2 Ca 747/19 - wird zurückgewiesen.
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