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   ArbG Bonn, 20.04.2016 - 5 BV 108/15   

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ArbG Bonn, 20.04.2016 - 5 BV 108/15 (https://dejure.org/2016,54110)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 20.04.2016 - 5 BV 108/15 (https://dejure.org/2016,54110)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 20. April 2016 - 5 BV 108/15 (https://dejure.org/2016,54110)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 68/13

    Konzernbetriebsrat - Zuständigkeit - Überwachungseinrichtung

    Auszug aus ArbG Bonn, 20.04.2016 - 5 BV 108/15
    Überdies betrifft das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts für einen bestimmten betrieblichen Vorgang ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis zwischen den Betriebsparteien und kann als solches Gegenstand eines Feststellungsbegehrens iSv. § 256 Abs. 1 ZPO sein (vgl. BAG , Beschluss vom 26. Januar 2016 - 1 ABR 68/13 -, Rn. 17, juris).

    Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände im Konzern und in den einzelnen Unternehmen (vgl. BAG , Beschluss vom 26. Januar 2016 - 1 ABR 68/13 -, Rn. 24, juris).

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06

    Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung

    Auszug aus ArbG Bonn, 20.04.2016 - 5 BV 108/15
    Denn auf diese Weise kann auch eine Bestandsaufnahme und Analyse der Gefährdung dem Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG unterfallen, da sich diese im gesundheitsnahen Bereich befinden (vgl. LAG Hamburg , Beschluss vom 20. Januar 2015 - 2 TaBVGa 1/15 -, juris, Rn. 113 unter Verweis auf BAG , Urteil vom 12. August 2008 - 9 AZR 1117/06 -, juris).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. August 2008 - 9 AZR 1117/06.

  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13

    Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse

    Auszug aus ArbG Bonn, 20.04.2016 - 5 BV 108/15
    Dabei muss das rechtliche Interesse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO an der Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses selbst bestehen; ein Interesse an der Klärung streitiger Vorfragen genügt nicht (vgl. BAG , Beschluss vom 27. Mai 2015 - 7 ABR 24/13 -, Rn. 20, juris).
  • BAG, 08.06.1999 - 1 ABR 28/97

    Unterrichtung des Betriebsrats über Mitarbeiterbefragung

    Auszug aus ArbG Bonn, 20.04.2016 - 5 BV 108/15
    Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluss vom 8. Juni 1999 - 1 ABR 28/97 -, juris).
  • LAG Hamburg, 20.01.2015 - 2 TaBVGa 1/15

    Mitarbeiterbefragung zur Gefährdungsbeurteilung - Mitbestimmung beim

    Auszug aus ArbG Bonn, 20.04.2016 - 5 BV 108/15
    Denn auf diese Weise kann auch eine Bestandsaufnahme und Analyse der Gefährdung dem Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG unterfallen, da sich diese im gesundheitsnahen Bereich befinden (vgl. LAG Hamburg , Beschluss vom 20. Januar 2015 - 2 TaBVGa 1/15 -, juris, Rn. 113 unter Verweis auf BAG , Urteil vom 12. August 2008 - 9 AZR 1117/06 -, juris).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Auszug aus ArbG Bonn, 20.04.2016 - 5 BV 108/15
    So verstanden wäre die Ausübung des Mitbestimmungsrecht nicht wirksam erfolgt, weil eine solche Kompetenzverlagerung keine Regelung im Sinne von § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG darstellt (vgl. BAG , Beschluss vom 17. November 1998 - 1 ABR 12/98 -, juris, Rn. 44).
  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

    Auszug aus ArbG Bonn, 20.04.2016 - 5 BV 108/15
    Bereits eine solche Eignung eröffnet den Anwendungsbereich des Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (vgl. bereits BAG , Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 -, juris, Rn. 164).
  • BAG, 21.09.1993 - 1 ABR 28/93

    Zustimmung des Betriebsrats zu Personalfragebogen in Tendenzbetrieb

    Auszug aus ArbG Bonn, 20.04.2016 - 5 BV 108/15
    Dies gilt umso mehr, wenn man den berücksichtigt, dass unter einem Personalfragebogen eine Zusammenfassung von Fragen über die persönlichen Verhältnisse, insbesondere Eignung, Kenntnisse und Fähigkeiten des Befragten, zu verstehen ist (vgl. BAG , Beschluss vom 21. September 1993 - 1 ABR 28/93 - juris, Rn. 26).
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus ArbG Bonn, 20.04.2016 - 5 BV 108/15
    Diesem Verständnis steht nicht entgegen, dass die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nicht erst dann beginnt, wenn der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG durchführt, sondern sie auch bei sonstigen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes eingreift, wobei es ausreichend ist, dass die vom Arbeitgeber zu treffende Maßnahme lediglich mittelbar dem Gesundheitsschutz dient (vgl. BAG , Beschluss vom 08. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 -, juris, Rn. 19).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler

    Auszug aus ArbG Bonn, 20.04.2016 - 5 BV 108/15
    Denn eine gerichtliche Entscheidung ist in der Lage, das betreffende Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten umfassend zu klären und seinen Inhalt auch für die Zukunft hinreichend konkret festzustellen (vgl. BAG , Beschluss vom 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 -, juris, Rn. 22).
  • LAG Köln, 12.12.2016 - 2 TaBV 34/16

    Mitbestimmung; Mitarbeiterbefragung

    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 20.04.2016- 5 BV 108/15 - abgeändert und der Antrag vollständig abgewiesen.

    Die Antragsgegnerin beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 20.04.2016, - Az. 5 BV 108/15 - abzuändern und die Anträge vollumfänglich zurückzuweisen.

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