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   ArbG Bonn, 25.11.2004 - 7 Ca 2459/04   

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ArbG Bonn, 25.11.2004 - 7 Ca 2459/04 (https://dejure.org/2004,8010)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 25.11.2004 - 7 Ca 2459/04 (https://dejure.org/2004,8010)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 25. November 2004 - 7 Ca 2459/04 (https://dejure.org/2004,8010)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Nachweispflicht des Arbeitnehmers über Gleichstellung vor Zugang der Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines einem Behinderten gleichgestellen Arbeitnehmers; Greifen des Behindertenkündigungsschutzes bei anfänglichem Verschweigen der Behinderung; Notwendigkeit der Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung eines Schwerbehinderten bei fehlendem Nachweis der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne Zustimmung des Integrationsamtes auch bei Unkenntnis des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 193
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.05.1982 - 7 AZR 1221/79

    Außerordentliche Kündigung und Kündigungsschutz nach dem SchwbG

    Auszug aus ArbG Bonn, 25.11.2004 - 7 Ca 2459/04
    Dies folgt aus der ständigen Rechtsprechung des BAG (23. Februar 1978 - 2 AZR 472/76, AP § 12 Schwerbehindertengesetz Nr. 3; 14. Mai 1982 - 7 AZR 1221/79, AP § 18 Schwerbehindertengesetz Nr. 4).
  • LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05

    Kündigung eines Schwerbehinderten; Nachweis der Schwerbehinderung;

    2 a SGB IX im Wege richterlicher Rechtsfortbildung aufgestellten Grundsatz, dass allein der Anerkennung als Schwerbehinderter konstitutive Bedeutung für den Sonderkündigungsschutz zukommt, dies selbst dann, wenn diese nach Zugang der Kündigung rückwirkend zu einem vor Ausspruch der Kündigung liegenden Zeitraum erfolgt - so auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 - und ArbG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04 - jeweils a.a.O.; ArbG Bonn - Urteil vom 25.11.2004 - NZA-RR 2005, 193 f.; Rehwald/Kossak, AiB 2004, 604, 606; Griebeling NZA 2005, 494, 497. Nach alledem kodifiziert die 1. Alternative lediglich die ständige Rechtsprechung des BAG, dass der Sonderkündigungsschutz nicht beansprucht werden kann, wenn die Schwerbehinderung bei Zugang der Kündigung zwar objektiv vorlag aber weder beantragt noch offenkundig war -Rolfs/Barg, a. a. O., S 1682.
  • LAG Düsseldorf, 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05

    Kündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin bei Feststellung der

    Die Begründung zum Gesetz stellt ausdrücklich nicht auf die Vorlage des Ausweises sondern allein auf den Feststellungsbescheid ab, wobei der geforderte Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber nicht vor Zugang der Kündigung geführt worden sein muss (Cramer, Die Neuerungen im Schwerbehindertenrecht des SGB IX, NZA 2004, 698 ff.; Westers, Neuregelungen im Recht des besonderen Kündigungsschutzes nach dem 9. Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), br 2004, 93, ff.; Kuhlmann, Auswirkung des § 90 Abs. 2 a SGB IX auf das Widerspruchsverfahren im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes schwerbehinderter Menschen beim Integrationsamt, br 2004, 181 f.; Schlewing, Besonderer Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen nach der Novelle des SGB IX, NZA 2005, 1218 ff.; Arbeitsgericht Bonn - Urteil vom 25.11.2004 -7 Ca 2459/04 - NZA RR 2005, 193; Arbeitsgericht Kassel, Urteil vom 19.11.2004 - 3 Ca 323/04 - br 2005, 85 f.; a. M.: Bauer/Powietzka, Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer-Nachweis, Sozialauswahl, Klagefrist und Reformbedarf, NZA RR 2004, 505, ff.).
  • LAG Düsseldorf, 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04

    Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei laufendem Antragsverfahren

    Die Begründung zum Gesetz stellt ausdrücklich nicht auf die Vorlage des Ausweises sondern allein auf den Feststellungsbescheid ab, wobei der geforderte Nachweis dem Arbeitgeber nicht vor Zugang der Kündigung geführt worden sein muss (Cramer, NZA 2004, 698, 704; Westers, br ( Behindertenrecht) 2004, 93, 95; Kuhlmann, br 2004, 181/182; Arbeitsgericht Bonn vom 25.11.2004 - 7 Ca 2459/04 - NZA RR 2005, 193; anderer Auffassung Bauer/Powietzka, NZA RR 2004, 505, 507).
  • LAG Köln, 13.03.2006 - 14 (10) Sa 17/06

    Zustimmung des Personalrates zur ordentlichen Kündigung

    Welche Konsequenzen aus der gesetzlichen Neuregelung in § 90 Abs. 2 a SGB IX zu ziehen sind, ist umstritten (siehe Erfurter Kommentar-Rolfs, 6. Aufl., § 90 SGB IX Rz. 4 a; ArbG Düsseldorf 29.10.2004, NZA-RR 2005, S. 138 ff.; ArbG Bonn Urteil vom 25.11.2004 NZA-RR 2005, 193 f.; Stahlhacke/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl. Rz. 1472 a).
  • ArbG Essen, 15.05.2007 - 2 Ca 4309/06

    Kein Sonderkündigungsschutz während laufendem Anerkennungsverfahren beim

    Jedoch ist sowohl dem Gesetzeswortlaut als auch der vom Bundestagsausschuss für Gesundheit und soziale Sicherung dafür gegebenen Begründung hinreichend deutlich zu entnehmen, dass nach der ersten Alternative des § 90 Abs. 2a SGB IX Sonderkündigungsschutz nur dann besteht, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch positiv festgestellt wurde; die weitergehende Frage, ob diese Feststellung auch dem Arbeitgeber vorgelegt worden sein muss, ist zu verneinen (so auch: LAG Düsseldorf vom 22. März 2005 - 6 Sa 1938/04 - a.a.O.; LAG Düsseldorf vom 29. März 2006 - 17 Sa 1321/05 - a.a.O., zu B II 1b der Gründe; ArbG Bonn vom 25. November 2004 - 7 Ca 2459/04 - NZA-RR 2005, 193; Griebeling in NZA 2005, 494, 496 f.; Grimm/Brock/Windeln, a.a.O., S. 285; Kuhlmann, a.a.O., S. 182; a.A.: Cramer in NZA 2004, 698, 704; Bauer/Powietzka, a.a.O., S. 507).Hierauf kommt es im vorliegenden Fall jedoch nicht entscheidend an, weil im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bei der Klägerin ein ihre Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch feststellender Bescheid nicht vorgelegen hat, sondern vielmehr ihr dahingehender Antrag abgelehnt worden war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2006 - 12 A 1778/06

    Besonderer Kündigungsschutz - Zur Auslegung des § 90 Abs. 2a SGB IX

    vgl. BT-Drucks. 15/2357, S. 24; ArbG Bonn, Urteil vom 25. November 2004 - 7 Ca 2459/04 -, NZA-RR 2005, 193 f.
  • ArbG Kassel, 19.11.2004 - 3 Ca 323/04

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber - Nachweis der

    Vergleich: Urteil des ArbG Bonn vom 25.11.2004 - 7 Ca 2459/04.
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