Rechtsprechung
ArbG Bonn, 28.01.2021 - 1 Ca 1806/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,1302) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- arbeitsrechtsiegen.de
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung - keine ordnungsgemäße Betriebsanhörung
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 182/15
Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste
Auszug aus ArbG Bonn, 28.01.2021 - 1 Ca 1806/20
Zu diesen gehören das Vorliegen einer Betriebsänderung iSd. § 111 Satz 1 BetrVG, die für die Kündigung des Arbeitnehmers kausal war, sowie dessen ordnungsgemäße Bezeichnung in einem Interessenausgleich (BAG 17. März 2016 - 2 AZR 182/15 - juris).Diese Verpflichtungen bestehen auch bei Vorliegen eines Interessenausgleichs iSd. § 1 Abs. 5 KSchG (BAG 17. März 2016 - 2 AZR 182/15 - juris).
- BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11
Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen
Auszug aus ArbG Bonn, 28.01.2021 - 1 Ca 1806/20
Richtschnur dafür, wann erhebliche Teile der Belegschaft betroffen sind, sind die Zahlen und Prozentangaben in § 17 Abs. 1 KSchG (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - juris). - BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15
Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus ArbG Bonn, 28.01.2021 - 1 Ca 1806/20
Dem kommt er dann nicht nach, wenn er dem Betriebsrat einen schon aus seiner eigenen Sicht unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt darstellt (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 15 f.).
- BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19
Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs
Auszug aus ArbG Bonn, 28.01.2021 - 1 Ca 1806/20
Im Ansatz zutreffend geht die Beklagte davon aus, dass sie als potentielle Schuldnerin etwaiger Annahmeverzugslohnansprüche des Klägers aus § 615 S. 1 BGB zur Vorbereitung der Erhebung von Einwendungen iSd. § 11 Nr. 2 KSchG gem. § 242 BGB die im Antrag näher bezeichneten Auskünfte jedenfalls zum Teil verlangen kann (vgl. BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - juris). - BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung
Auszug aus ArbG Bonn, 28.01.2021 - 1 Ca 1806/20
Soweit der Kündigungssachverhalt dem Betriebsrat schon aus Verhandlungen über einen Interessenausgleich bekannt ist, braucht er ihm bei der Anhörung nach § 102 BetrVG nicht erneut mitgeteilt zu werden (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - juris). - BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - …
Auszug aus ArbG Bonn, 28.01.2021 - 1 Ca 1806/20
Hierzu gehört die Darlegung, dass die Betriebsänderung für die Kündigung des Arbeitnehmers kausal war (vgl. BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 386/11 - juris).