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   ArbG Bonn, 30.10.2019 - 2 Ca 1450/19   

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https://dejure.org/2019,36543
ArbG Bonn, 30.10.2019 - 2 Ca 1450/19 (https://dejure.org/2019,36543)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 30.10.2019 - 2 Ca 1450/19 (https://dejure.org/2019,36543)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 30. Oktober 2019 - 2 Ca 1450/19 (https://dejure.org/2019,36543)
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  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus ArbG Bonn, 30.10.2019 - 2 Ca 1450/19
    Hierzu gehören die Vorteile aus einer Regelung, die wechselseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG, Urteil vom 28.08.2013 - 10 AZR 569/12, juris, Rn. 40).

    Dem Gericht obliegt nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB die Prüfung, ob der Arbeitgeber als Gläubiger die Grenzen seines Bestimmungsrechts beachtet hat (BAG, Urteil vom 28.08.2013 - 10 AZR 569/12, juris, Rn. 39).

  • BAG, 17.06.2015 - 10 AZR 518/14

    Tariflicher Lohnzuschlag - Personen- und Warenkontrolle

    Auszug aus ArbG Bonn, 30.10.2019 - 2 Ca 1450/19
    Lässt dies zweifelsfreie Auslegungsergebnisse nicht zu, können die Gerichte für Arbeitssachen ohne Bindung an die Reihenfolge weitere Kriterien wie die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages, und ggf. auch die praktische Tarifübung ergänzend hinzuziehen (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.2015 - 10 AZR 518/14, juris, Rn. 34).
  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Abgeltung von Überstunden und

    Auszug aus ArbG Bonn, 30.10.2019 - 2 Ca 1450/19
    Inhalt des Mitbestimmungsrechts ist die Regelungsfrage, ob zusätzlicher Arbeitsbedarf durch eine vorübergehende Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit abgedeckt werden soll und welche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen in welchem Umfang diese Arbeit leisten sollen (BAG, Beschluss vom 22.08.2017 - 1 ABR 24/16, juris, Rn. 24).
  • BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 57/15

    Mitbestimmung bei der Festlegung von sog. Ausgleichszeiträumen/Schwankungsbreiten

    Auszug aus ArbG Bonn, 30.10.2019 - 2 Ca 1450/19
    Die Möglichkeit zur Auszahlung eines Arbeitszeitguthabens unterliegt nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrates (vgl. allgemein zur Arbeitszeitkonten: BAG, Beschluss vom 26.09.2017 - 1 ABR 57/15, juris, Rn. 18).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus ArbG Bonn, 30.10.2019 - 2 Ca 1450/19
    Eine solche Regelung würde überdies in die unternehmerische Freiheit nach Art. 14, 12 GG eingreifen, nach welcher der Arbeitgeber selbst entscheiden kann, mit wie vielen Arbeitnehmern er die betrieblichen Ziele verfolgen möchte (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 20.06.2013 - 2 AZR 379/12, juris, Rn. 21; BAG, Urteil vom 22.11.2012 - 2 AZR 673/11, juris, Rn. 17).
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 120/16

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Erholungsurlaub in Form von halben

    Auszug aus ArbG Bonn, 30.10.2019 - 2 Ca 1450/19
    Die für Willenserklärungen geltenden Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) sind für die Auslegung von Klageanträgen heranzuziehen (BAG, Urteil vom 27.06.2017 - 9 AZR 120/16, juris, Rn. 11).
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 315/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - unbezahlter Sonderurlaub

    Auszug aus ArbG Bonn, 30.10.2019 - 2 Ca 1450/19
    Klagen, mit denen der Arbeitgeber dazu verurteilt werden soll, eine bestimmte Anzahl von Freistellungstagen ab einem in der Zukunft liegenden, nicht näher genannten Zeitraum zu gewähren, genügen den Bestimmtheitsanforderungen für die nach § 888 ZPO vorzunehmende Zwangsvollstreckung (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2019 - 9 AZR 315/17, juris, Rn. 11, zur Gewährung von Urlaubstagen).
  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus ArbG Bonn, 30.10.2019 - 2 Ca 1450/19
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 02.11.2016 - 10 AZR 515/15, juris, Rn. 14; vgl. weiterhin BAG, Beschluss vom 28.01.2009 - 4 ABR 92/07, juris, Rn. 26).
  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 4/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus ArbG Bonn, 30.10.2019 - 2 Ca 1450/19
    Der Zweck des Mitbestimmungsrechts besteht darin, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage ihrer Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien und für die Gestaltung ihres Privatlebens nutzbaren Zeit zur Geltung zu bringen (BAG, Beschluss vom 22.08.2017 - 1 ABR 4/16, juris, Rn. 19; siehe ferner BAG, Beschluss vom 30.06.2015 - 1 ABR 71/13, juris, Rn. 22).
  • BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Arbeitszeit - Personalgespräch

    Auszug aus ArbG Bonn, 30.10.2019 - 2 Ca 1450/19
    Der Zweck des Mitbestimmungsrechts besteht darin, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage ihrer Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien und für die Gestaltung ihres Privatlebens nutzbaren Zeit zur Geltung zu bringen (BAG, Beschluss vom 22.08.2017 - 1 ABR 4/16, juris, Rn. 19; siehe ferner BAG, Beschluss vom 30.06.2015 - 1 ABR 71/13, juris, Rn. 22).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

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