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   ArbG Brandenburg, 12.03.2014 - 3 Ca 993/13   

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ArbG Brandenburg, 12.03.2014 - 3 Ca 993/13 (https://dejure.org/2014,80566)
ArbG Brandenburg, Entscheidung vom 12.03.2014 - 3 Ca 993/13 (https://dejure.org/2014,80566)
ArbG Brandenburg, Entscheidung vom 12. März 2014 - 3 Ca 993/13 (https://dejure.org/2014,80566)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus ArbG Brandenburg, 12.03.2014 - 3 Ca 993/13
    Der Grundsatz der Spezialität findet aber nur dann Anwendung, wenn eine beiderseitige Tarifgebundenheit der Arbeitsvertragsparteien aufgrund einer Organisationszugehörigkeit zu einer Tarifvertragspartei der betreffenden Tarifverträge besteht (BAG vom 16.05.2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 33; BAG, Urteil vom 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 ; BAG, Urteil vom 4. Juli 2007 - 4 AZR 491/06).

    Infolgedessen kann eine Tarifkonkurrenz allein aufgrund der Vereinbarung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf einen Tarifvertrag nicht entstehen (BAG, Urteil vom 29. August 2007 - 4 AZR 767/06).

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus ArbG Brandenburg, 12.03.2014 - 3 Ca 993/13
    Auch die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages oder Tarifwerkes auf ein Arbeitsverhältnis kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BAG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - AZ: 4 AZR 784/07; BAG, Urteil vom 15. März 2006 - 4 AZR 75/05).

    Hingegen werden hiervon nicht Tarifverträge erfasst, die über den gleichen Regelungsbereich abgeschlossen worden sind (ebenso BAG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07).

  • BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06

    Firmentarifvertrag bei Verschmelzung - Tarifkonkurrenz

    Auszug aus ArbG Brandenburg, 12.03.2014 - 3 Ca 993/13
    Der Grundsatz der Spezialität findet aber nur dann Anwendung, wenn eine beiderseitige Tarifgebundenheit der Arbeitsvertragsparteien aufgrund einer Organisationszugehörigkeit zu einer Tarifvertragspartei der betreffenden Tarifverträge besteht (BAG vom 16.05.2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 33; BAG, Urteil vom 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 ; BAG, Urteil vom 4. Juli 2007 - 4 AZR 491/06).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus ArbG Brandenburg, 12.03.2014 - 3 Ca 993/13
    Für sogenannte Neuverträge, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts ab dem 1. Januar 2002 abgeschlossen wurden gilt, dass bei Bezugnahmeklauseln eine sogenannte unbedingte zeitdynamische Verweisung auch dann gilt, wenn die Tarifbindung des Arbeitgebers später wieder entfällt (vgl. BAG vom 18.04.2007, 4 AZR 652/05).
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 190/08

    Gewerkschaftspluralität im Betrieb - Keine "Zwangstarifgemeinschaft

    Auszug aus ArbG Brandenburg, 12.03.2014 - 3 Ca 993/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt der Grundsatz der Spezialität als tarifrechtlicher Kollisionsregel bei einer Tarifkonkurrenz dazu, dass der speziellere den allgemeineren Tarifvertrag verdrängt (BAG, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 4 AZR 190/08).
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung einer

    Auszug aus ArbG Brandenburg, 12.03.2014 - 3 Ca 993/13
    Der Grundsatz der Spezialität findet aber nur dann Anwendung, wenn eine beiderseitige Tarifgebundenheit der Arbeitsvertragsparteien aufgrund einer Organisationszugehörigkeit zu einer Tarifvertragspartei der betreffenden Tarifverträge besteht (BAG vom 16.05.2012 - 4 AZR 290/10 - Rn. 33; BAG, Urteil vom 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 ; BAG, Urteil vom 4. Juli 2007 - 4 AZR 491/06).
  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 75/05

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus ArbG Brandenburg, 12.03.2014 - 3 Ca 993/13
    Auch die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages oder Tarifwerkes auf ein Arbeitsverhältnis kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BAG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - AZ: 4 AZR 784/07; BAG, Urteil vom 15. März 2006 - 4 AZR 75/05).
  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 308/07

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus ArbG Brandenburg, 12.03.2014 - 3 Ca 993/13
    Vorformulierte Arbeitsvertragsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG, Urteil vom 4. Juni 2008 - 4 AZR 308/07).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - 24 Sa 1126/14

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 12.03.2014 - 3 Ca 993/13 - wird auf ihre Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des angefochtenen Urteils zur Klarstellung wie folgt neu gefasst wird:.
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