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ArbG Brandenburg, 14.12.2017 - 4 BV 14/17 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Brandenburg, 14.12.2017 - 4 BV 14/17
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2018 - 4 TaBV 111/18
- BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 25/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 24.10.2017 - 1 ABR 45/16
Zulässigkeit einer Beschwerde - Beseitigung einer Beschwer
Auszug aus ArbG Brandenburg, 14.12.2017 - 4 BV 14/17
Gerade für die Budgetabschlüsse mit den Krankenkassen habe das Bundesarbeitsgericht einen Unterrichtungsanspruch verneint (BAG vom 24.10.2017 - 1 ABR 45/16). - ArbG Hamburg, 19.06.2002 - 23 BV 1/02
Auszug aus ArbG Brandenburg, 14.12.2017 - 4 BV 14/17
Die Arbeitgeberin hat ein rechtliches Interesse daran, klären zu lassen, ob der Einigungsstellenspruch vom 12.07.2017 wirksam ist mit der Folge, dass sie den darin enthaltenen Verpflichtungen nachkommen muss (vgl. Arbeitsgericht Hamburg vom 19.06.2002, 23 BV 1/02, Rz. 15).
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2018 - 4 TaBV 111/18
Budgetabschluss; Vorlage
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 14.12.2017 - 4 BV 14/17 - wird zurückgewiesen.unter teilweiser Abänderung des Beschluss des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 14.12.2017 - 4 BV 14/17 - festzustellen, dass der Spruch der Einigungsstelle vom 12.07.2017 insoweit unwirksam ist, als die Arbeitgeberin verpflichtet worden ist, den Wirtschaftsausschuss unter Vorlage der Budgetabschlüsse der Arbeitgeberin mit den Krankenkassen für alle Betriebsteile in Lübben, Teupitz und Brandenburg an der Havel der Jahre 2015 und 2016 zu unterrichten.