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ArbG Brandenburg, 23.09.2021 - 1 Ca 175/20 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Brandenburg, 06.05.2021 - 1 Ca 175/20
- ArbG Brandenburg, 23.09.2021 - 1 Ca 175/20
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2022 - 10 Ta 1470/21
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - 10 Sa 1418/21
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - 10 Sa 1418/21
Entschädigung - Persönlichkeitsrechte
Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Brandenburg a.d.H. vom 6. Mai 2021 - 1 Ca 175/20 unter Zurückweisung der Anschlussberufung des beklagten Landes teilweise abgeändert.das Teilurteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 6. Mai 2021 - 1 Ca 175/20 -abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin ein über die in der ersten Instanz ausgeurteilte Summe von 2.668,68 EUR hinausgehendes angemessenes Schmerzensgeld nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, das einen Betrag von 20.000 EUR jedoch nicht unterschreiten sollte;.
das Teilurteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 6. Mai 2021 - 1 Ca 175/20 -teilweise abzuändern und den Antrag zu X. insgesamt abzuweisen.
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2022 - 10 Ta 1470/21
Prozesskostenhilfe bei Klage auf Schmerzensgeld
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 27. Oktober 2021 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Brandenburg a.d. H. vom 23. September 2021 - 1 Ca 175/20 - abgeändert und der Klägerin Prozesskostenhilfe für den Antrag zu X. im Umfang von 85.000,00 EUR bewilligt.