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   ArbG Braunschweig, 02.06.2016 - 6 Ca 529/15   

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https://dejure.org/2016,28027
ArbG Braunschweig, 02.06.2016 - 6 Ca 529/15 (https://dejure.org/2016,28027)
ArbG Braunschweig, Entscheidung vom 02.06.2016 - 6 Ca 529/15 (https://dejure.org/2016,28027)
ArbG Braunschweig, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - 6 Ca 529/15 (https://dejure.org/2016,28027)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 611 Abs. 1 BGB; § 612a BGB
    Verhältnismäßigkeit einer Streikbruchprämie in Höhe von 200,00 EUR pro Streiktag für eine Vollzeitkraft der Höhe nach

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit einer Streikbruchprämie in Höhe von 200,00 EUR pro Streiktag für eine Vollzeitkraft der Höhe nach

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streikbruchprämie

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streikbruchprämie

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Streikbruchprämie von 200 EUR am Tag verhältnismäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2016, 426
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92

    Prämie an Nichtstreikende und tarifliches Maßregelungsverbot

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 02.06.2016 - 6 Ca 529/15
    Die Zusage bzw. Zahlung einer Streikbruchprämie während des Arbeitskampfes entspricht allen Begriffsmerkmalen eines Arbeitskampfmittels (BAG vom 13.07.1993, 1 AZR 676/92, AP Nr. 127 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Die Zahlung einer Streikbruchprämie ist jedenfalls dann keine gegen die positive Koalitionsfreiheit gerichtete Maßnahme, wenn sie allen Arbeitnehmern angeboten wird, die zur Arbeitsaufnahme bereit sind, unabhängig von einer etwaigen Gewerkschaftszugehörigkeit (BAG vom 13.07.1993, 1 AZR 676/92, a.a.O.).

    So ist er berechtigt, durch Streik ausgefallene Arbeit durch arbeitswillige Arbeitnehmer verrichten zu lassen, er darf neue Arbeitnehmer einstellen, durch den Streik ausgefallene Arbeiten an Dritte vergeben und ähnliches (BAG vom 13.07.1993, 1 AZR 676/92, a.a.O.) .

    Mit der Garantie des Streiks ist keine Erfolgsgarantie verbunden, vielmehr überlässt die Tarifautonomie es dem freien Spiel der Kräfte, zu welchem Ergebnis Tarifverhandlungen und letztlich auch Arbeitskämpfe führen (BAG vom 13.07.1993, 1 AZR 676/92, a.a.O.).

    aa) Nach der zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.07.1993, 1 AZR 676/92, ist die Streikbruchprämie als Arbeitskampfmittel etwa im Hinblick auf unangemessene hohe Prämien am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen und ggfs. zu begrenzen (BAG vom 13.07.1993, 1 AZR 676/92, a.a.O.) .

    Die Gewerkschaft hat die Möglichkeit und das Recht, mit friedlichen, aber durchaus intensiven Mitteln - etwa durch Streikposten - ihrerseits die Arbeitnehmer zum Streik anzuhalten, sie zu informieren über die Ziele des Arbeitskampfes und über die Folgen eines Bruchs der Solidarität durch Aufnahme der Arbeit (vgl. BAG vom 13.07.1993, 1 AZR 676/92, a.a.O.) .

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.07.1993, 1 AZR 676/92.

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 02.06.2016 - 6 Ca 529/15
    Die Arbeitnehmer erwerben einen einzelvertraglichen Anspruch auf die zugesagten Leistungen, wenn sie die betreffenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (BAG vom 13.11.2013, 10 AZR 848/12, AP Nr. 303 zu § 611 BGB Gratifikation) .
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 136/08

    Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung - Vertrauensschutz bei verlautbarter

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 02.06.2016 - 6 Ca 529/15
    Maßgeblich ist der objektive Erklärungsinhalt aus der Sicht des Empfängers (BAG vom 22.12.2009, 3 AZR 136/08, AP Nr. zu § 1 BetrVG Auslegung).
  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13

    Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 02.06.2016 - 6 Ca 529/15
    Eine Gesamtzusage ist die an alle Arbeitnehmer oder einen nach abstrakten Merkmalen bestimmten Teil von ihnen in allgemeiner Form gerichtete ausdrückliche Erklärung des Arbeitgebers, zusätzliche Leistungen erbringen zu wollen (BAG vom 20.08.2014, 10 AZR 453/13, AP Nr. 69 zu § 307 BGB) .
  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08

    Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 02.06.2016 - 6 Ca 529/15
    Doch darf die Rechtsordnung keiner Seite so starke Kampfmittel zur Verfügung stellen, dass dem Gegenspieler keine wirksame Reaktionsmöglichkeit bleibt, sondern die Chancen auf die Herbeiführung eines angemessenen Verhandlungsergebnisses zerstört werden (BAG vom 22.09.2009, 1 AZR 972/08, AP Nr. 174 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gewerkschaftlichen Aufruf zu einer

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 02.06.2016 - 6 Ca 529/15
    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bietet hierfür einen tauglichen Maßstab und ist zur Orientierung heranzuziehen (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 26.03.2014, 1 BvR 3185/09, NZA 2014, Seite 493 ff.).
  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06

    Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 02.06.2016 - 6 Ca 529/15
    Unverhältnismäßig ist ein Arbeitskampfmittel daher erst, wenn es sich auch unter Berücksichtigung dieses Zusammenhanges als unangemessene Beeinträchtigung gegenläufiger, ebenfalls verfassungsrechtlich geschützter Rechtsposition darstellt (BAG vom 19.06.2007, 1 AZR 396/06, AP Nr. 173 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • LAG Niedersachsen, 18.05.2017 - 7 Sa 815/16

    Unverhältnismäßige Höhe einer Streikbruchprämie bei um ein Vielfaches höherer

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 02.06.2016, 6 Ca 529/15 , wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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