Rechtsprechung
   ArbG Braunschweig, 23.02.2016 - 8 Ca 216/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23139
ArbG Braunschweig, 23.02.2016 - 8 Ca 216/15 (https://dejure.org/2016,23139)
ArbG Braunschweig, Entscheidung vom 23.02.2016 - 8 Ca 216/15 (https://dejure.org/2016,23139)
ArbG Braunschweig, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 8 Ca 216/15 (https://dejure.org/2016,23139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,23139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Niedersachsen, 29.10.2014 - 17 Sa 392/14

    Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigtes Mitglied der Mitarbeitervertretung

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 23.02.2016 - 8 Ca 216/15
    Der Anspruch der Klägerin auf Freizeitausgleich in Höhe von 18, 5 Stunden folgt nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Landesarbeitsgerichts (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 17 Sa 392/14 -, juris), der sich vorliegend die hiesige Kammer anschließt, aus § 611 BGB i. V. m. § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG.

    Auch bei dem Ausgleich für Mitarbeitervertretungstätigkeit handelt es sich daher um Vergütung i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 17 Sa 392/14 -, juris).

    Dies ist nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 17 Sa 392/14 -, juris; anders zu § 19 EvKiMAVertrG a.F. BAG vom 11. November 2008, 1 AZR 646/07, Rz. 19 ff.).

    Demnach liegt sowohl nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 17 Sa 392/14 -, juris) als auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 11. November 2008, 1 AZR 646/07, Rz. 19 ff.) eine Ungleichbehandlung im Sinne von § 4 Abs. 1 TzBfG vor.

    Ein wie auch immer gearteter sachlicher Grund, der eine Diskriminierung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG rechtfertigen kann, muss nämlich auch verhältnismäßig sein was zu verneinen ist, wenn ein milderes, weniger benachteiligendes Mittel gefunden werden kann (BAG vom 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 18; Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 17 Sa 392/14 -, juris ).

  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 646/07

    Freizeitausgleich teilzeitbeschäftigter Mitarbeitervertreter

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 23.02.2016 - 8 Ca 216/15
    Dies ist nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 17 Sa 392/14 -, juris; anders zu § 19 EvKiMAVertrG a.F. BAG vom 11. November 2008, 1 AZR 646/07, Rz. 19 ff.).

    Demnach liegt sowohl nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 17 Sa 392/14 -, juris) als auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 11. November 2008, 1 AZR 646/07, Rz. 19 ff.) eine Ungleichbehandlung im Sinne von § 4 Abs. 1 TzBfG vor.

  • BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92

    Kein Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder nach dem

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 23.02.2016 - 8 Ca 216/15
    Die durch das Ehrenamtsprinzip gesicherte Unabhängigkeit der Mitglieder der Mitarbeitervertretung gegenüber dem Arbeitgeber ist damit maßgebliche Voraussetzung für eine sachgerechte Durchführung von Mitwirkung und Mitbestimmung nach dem MVG (zu § 37 BetrVG BAG 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - zu II 4 b bb der Gründe, BAGE 85, 224) .
  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Einstellung der Zahlung bei

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 23.02.2016 - 8 Ca 216/15
    Ein wie auch immer gearteter sachlicher Grund, der eine Diskriminierung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG rechtfertigen kann, muss nämlich auch verhältnismäßig sein was zu verneinen ist, wenn ein milderes, weniger benachteiligendes Mittel gefunden werden kann (BAG vom 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 18; Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 17 Sa 392/14 -, juris ).
  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 457/10

    Vergütung einer Teilzeitkraft - Diskriminierungsverbot

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 23.02.2016 - 8 Ca 216/15
    Eine schlechtere Behandlung i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG kann auch darin liegen, dass aufgrund unterschiedlicher Vertragsgestaltung der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer Nachteile erleidet, die ein Vollzeitbeschäftigter nicht hat (so BAG v. 14. Dezember 2011 - 5 AZR 457/10 - ).
  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 495/16

    Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Mitglieds der Mitarbeitervertretung auf

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 23. Februar 2016 - 8 Ca 216/15 - abgeändert.
  • LAG Niedersachsen, 04.07.2016 - 8 Sa 364/16

    Schulungsbedingter Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigtes Mitglied einer

    Die Berufung des beklagten Vereins gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 23.02.2016 - 8 Ca 216/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 23.02.2016 - 8 Ca 216/15 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht