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ArbG Braunschweig, 23.02.2016 - 8 Ca 216/15 |
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Verfahrensgang
- ArbG Braunschweig, 23.02.2016 - 8 Ca 216/15
- LAG Niedersachsen, 04.07.2016 - 8 Sa 364/16
- BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 495/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- LAG Niedersachsen, 29.10.2014 - 17 Sa 392/14
Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigtes Mitglied der Mitarbeitervertretung …
Auszug aus ArbG Braunschweig, 23.02.2016 - 8 Ca 216/15
Der Anspruch der Klägerin auf Freizeitausgleich in Höhe von 18, 5 Stunden folgt nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Landesarbeitsgerichts (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 17 Sa 392/14 -, juris), der sich vorliegend die hiesige Kammer anschließt, aus § 611 BGB i. V. m. § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG.Auch bei dem Ausgleich für Mitarbeitervertretungstätigkeit handelt es sich daher um Vergütung i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 17 Sa 392/14 -, juris).
Dies ist nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 17 Sa 392/14 -, juris;… anders zu § 19 EvKiMAVertrG a.F. BAG vom 11. November 2008, 1 AZR 646/07, Rz. 19 ff.).
Demnach liegt sowohl nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 17 Sa 392/14 -, juris) als auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (…BAG vom 11. November 2008, 1 AZR 646/07, Rz. 19 ff.) eine Ungleichbehandlung im Sinne von § 4 Abs. 1 TzBfG vor.
Ein wie auch immer gearteter sachlicher Grund, der eine Diskriminierung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG rechtfertigen kann, muss nämlich auch verhältnismäßig sein was zu verneinen ist, wenn ein milderes, weniger benachteiligendes Mittel gefunden werden kann (…BAG vom 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 18; Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 17 Sa 392/14 -, juris ).
- BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 646/07
Freizeitausgleich teilzeitbeschäftigter Mitarbeitervertreter
Auszug aus ArbG Braunschweig, 23.02.2016 - 8 Ca 216/15
Dies ist nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 17 Sa 392/14 -, juris; anders zu § 19 EvKiMAVertrG a.F. BAG vom 11. November 2008, 1 AZR 646/07, Rz. 19 ff.).Demnach liegt sowohl nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 17 Sa 392/14 -, juris) als auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 11. November 2008, 1 AZR 646/07, Rz. 19 ff.) eine Ungleichbehandlung im Sinne von § 4 Abs. 1 TzBfG vor.
- BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92
Kein Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder nach dem …
Auszug aus ArbG Braunschweig, 23.02.2016 - 8 Ca 216/15
Die durch das Ehrenamtsprinzip gesicherte Unabhängigkeit der Mitglieder der Mitarbeitervertretung gegenüber dem Arbeitgeber ist damit maßgebliche Voraussetzung für eine sachgerechte Durchführung von Mitwirkung und Mitbestimmung nach dem MVG (zu § 37 BetrVG BAG 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - zu II 4 b bb der Gründe, BAGE 85, 224) . - BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12
Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Einstellung der Zahlung bei …
Auszug aus ArbG Braunschweig, 23.02.2016 - 8 Ca 216/15
Ein wie auch immer gearteter sachlicher Grund, der eine Diskriminierung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG rechtfertigen kann, muss nämlich auch verhältnismäßig sein was zu verneinen ist, wenn ein milderes, weniger benachteiligendes Mittel gefunden werden kann (BAG vom 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 18; Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 17 Sa 392/14 -, juris ). - BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 457/10
Vergütung einer Teilzeitkraft - Diskriminierungsverbot
Auszug aus ArbG Braunschweig, 23.02.2016 - 8 Ca 216/15
Eine schlechtere Behandlung i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG kann auch darin liegen, dass aufgrund unterschiedlicher Vertragsgestaltung der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer Nachteile erleidet, die ein Vollzeitbeschäftigter nicht hat (so BAG v. 14. Dezember 2011 - 5 AZR 457/10 - ).
- BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 495/16
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Mitglieds der Mitarbeitervertretung auf …
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 23. Februar 2016 - 8 Ca 216/15 - abgeändert. - LAG Niedersachsen, 04.07.2016 - 8 Sa 364/16
Schulungsbedingter Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigtes Mitglied einer …
Die Berufung des beklagten Vereins gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 23.02.2016 - 8 Ca 216/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 23.02.2016 - 8 Ca 216/15 - abzuändern und die Klage abzuweisen.