Rechtsprechung
   ArbG Braunschweig, 23.11.2016 - 1 Ca 219/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,66120
ArbG Braunschweig, 23.11.2016 - 1 Ca 219/16 (https://dejure.org/2016,66120)
ArbG Braunschweig, Entscheidung vom 23.11.2016 - 1 Ca 219/16 (https://dejure.org/2016,66120)
ArbG Braunschweig, Entscheidung vom 23. November 2016 - 1 Ca 219/16 (https://dejure.org/2016,66120)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,66120) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09

    Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 23.11.2016 - 1 Ca 219/16
    Sie hält die streitige Befristung für wirksam und verweist darauf, dass sich der Kläger angesichts der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mit der Entscheidung vom 06.04.2011 (7 AZR 716/09) nicht auf das ca. 15 Jahre zurückliegende Arbeitsverhältnis berufen könne.

    Angesichts einer Zeitspanne von gut 15 Jahren seit dem Ende des damaligen Arbeitsverhältnisses der Parteien am 28.05.1999 und der Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses zum 02.05.2014 ist dem Kläger - ungeachtet der Frage, ob der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur statischen Drei-Jahres-Frist (Urt. v. 06.04.2011,7 AZR 716/09, AP Nr. 82 zu § 14 TzBfG = EzA § 14 TzBfG Nr. 77 = NZA 2011, 905-911; bestätigt durch Urt. v. 21.09.2011, 7 AZR 375/10, AP Nr. 86 zu § 14 TzBfG = EzA § 14 TzBfG Nr. 81 = NZA 2012, 255-260) zu folgen ist oder nicht - eine Geltendmachung des damaligen Arbeitsverhältnisses als sog. Vorarbeitsverhältnis i.S.d. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG wegen Zeitablaufs nach § 242 BGB verwehrt und nach dem Sinn und Zweck des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG, nämlich sogenannte Befristungsketten zu verhindern (vgl. BT-Drucks. 14/4374 S. 14, 19), ersichtlich nicht geboten.

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 375/10

    Berufsausbildungsverhältnis und Vorbeschäftigung

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 23.11.2016 - 1 Ca 219/16
    Angesichts einer Zeitspanne von gut 15 Jahren seit dem Ende des damaligen Arbeitsverhältnisses der Parteien am 28.05.1999 und der Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses zum 02.05.2014 ist dem Kläger - ungeachtet der Frage, ob der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur statischen Drei-Jahres-Frist (Urt. v. 06.04.2011,7 AZR 716/09, AP Nr. 82 zu § 14 TzBfG = EzA § 14 TzBfG Nr. 77 = NZA 2011, 905-911; bestätigt durch Urt. v. 21.09.2011, 7 AZR 375/10, AP Nr. 86 zu § 14 TzBfG = EzA § 14 TzBfG Nr. 81 = NZA 2012, 255-260) zu folgen ist oder nicht - eine Geltendmachung des damaligen Arbeitsverhältnisses als sog. Vorarbeitsverhältnis i.S.d. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG wegen Zeitablaufs nach § 242 BGB verwehrt und nach dem Sinn und Zweck des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG, nämlich sogenannte Befristungsketten zu verhindern (vgl. BT-Drucks. 14/4374 S. 14, 19), ersichtlich nicht geboten.
  • LAG Niedersachsen, 23.05.2017 - 9 Sa 1304/16

    Zeitlich unbegrenztes Vorbeschäftigungsverbot bei der sachgrundlosen Befristung

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 23.11.2016, 1 Ca 219/16 abgeändert und festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der am 25.04.2014 vereinbarten Befristung am 30.04.2016 beendet worden ist.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 23.11.2016, Aktenzeichen 1 Ca 219/16 abgeändert.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht