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   ArbG Braunschweig, 24.06.2016 - 1 BV 13/15   

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https://dejure.org/2016,61144
ArbG Braunschweig, 24.06.2016 - 1 BV 13/15 (https://dejure.org/2016,61144)
ArbG Braunschweig, Entscheidung vom 24.06.2016 - 1 BV 13/15 (https://dejure.org/2016,61144)
ArbG Braunschweig, Entscheidung vom 24. Juni 2016 - 1 BV 13/15 (https://dejure.org/2016,61144)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 24.06.2016 - 1 BV 13/15
    Zugleich soll die Einbeziehung des Betriebsrats zur Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie zur Sicherung der Angemessenheit und Durchsichtigkeit des Lohngefüges beitragen (BAG, 22.06.2010, 1 AZR 853/08).

    BetrVG nicht beschränkt wird (BAG, 22.06.2010, 1 AZR 853/08).

    Für die Änderung der Entlohnungsgrundsätze hätte es der Zustimmung des Betriebsrats bedurft (BAG, 22.06.2010, 1 AZR 853/08).

    Der Arbeitgeber muss in Angelegenheiten des § 87 I BetrVG von sich aus die Zustimmung des Betriebsrats einholen (BAG, 22.06.2010, 1 AZR 853/08).

  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 75/12

    Betriebliche Lohngestaltung - Durchführungsanspruch

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 24.06.2016 - 1 BV 13/15
    Genauso wenig wie der Betriebsrat vom Arbeitgeber im Wege des betriebsverfassungsrechtlichen Durchführungsanspruchs die Weitergewährung eines mitbestimmungswidrig eingeführten Vergütungssystems verlangen kann (vgl.: BAG, 18.03.2014, 1 ABR 75/12), kann er im Wege einer Zustimmungsverweigerung nach § 99 II Nr. 1 BetrVG die Aufrechterhaltung eines mitbestimmungswidrig eingeführten Eingruppierungssystems geltend machen.

    Zwar können die Betriebsparteien wechselseitige Rechte und Pflichten nicht nur in einer Betriebsvereinbarung, sondern auch durch eine an keine bestimmte Form gebundene Regelungsabrede treffen (BAG, 18.03.2014, 1 ABR 75/12).

    Diese setzt zumindest eine auf die Zustimmung zu der Maßnahme gerichtete Beschlussfassung des Betriebsrats und deren Verlautbarung gegenüber dem Arbeitgeber voraus (BAG, 18.03.2014, 1 ABR 75/12).

    Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber nicht die Weitergewährung eines mitbestimmungswidrig eingeführten Vergütungsbestandteils verlangen (vgl.: BAG, 18.03.2014, 1 ABR 75/12).".

  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92

    Verpflichtung zur Eingruppierung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 24.06.2016 - 1 BV 13/15
    Zwar ist dem Betriebsrat zuzugeben, dass die Verweisung in einer Betriebsvereinbarung auf den jeweils geltenden Rahmentarifvertrag (sog. dynamische Blankettverweisungen) grundsätzlich unzulässig ist, da sich die Betriebsparteien hierdurch ihrer gesetzlichen Normsetzungsbefugnis mit Blick auf künftige Änderungen des einbezogenen Tarifwerkes entäußern würden (vgl. BAG, Beschl. v. 23.06.1992, 1 ABR 9/92, AP Nr. 55 zu § 77 BetrVG 1972 = EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 49 = NZA 1993, 229 ff.).

    Dies lässt aber regelmäßig die wirksame Einbeziehung desjenigen Tarifwerkes unberührt, das bei Abschluss der dynamisch verweisenden Betriebsvereinbarung gegolten hat (vgl. BAG, Beschl. v. 23.06.1992, 1 ABR 9/92, aaO.).

  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 24.06.2016 - 1 BV 13/15
    In den Folgen richtiger Anwendung des geltenden Rechts liegt kein "Nachteil" im Sinn des § 99 II Nr. 4 BetrVG (BAG, 06.08.2002, 1 ABR 49/01).".
  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 24.06.2016 - 1 BV 13/15
    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrates sind von dem Arbeitgeber dann nicht zu erstatten, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung von vornherein offensichtlich aussichtslos erscheint oder die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten rechtsmissbräuchlich erfolgt und deshalb das Interesse des Arbeitgebers an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht missachtet wird (BAG, Beschl. v. 18.03.2015, 7 ABR 4/13, Rdnr. 10 und 11, EzA § 40 BetrVG 2001 Nr. 26 = NZA 2015, 954 ff.).
  • LAG München, 29.06.2007 - 11 Sa 275/06

    Sozialplanabfindung

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 24.06.2016 - 1 BV 13/15
    Außerdem kann auf Arbeitgeberseite auch nur der Arbeitgeber oder ein von ihm bevollmächtigter betriebsverfassungsrechtlicher Entscheidungsträger entsprechende Vereinbarungen mit dem Betriebsrat treffen (LAG München, 29.06.2007, 11 Sa 275/06; LAG Berlin, 08.02.2007, 2 Sa 379/06; LAG Köln, 11.11.2005, 11 Sa 121/05).
  • BAG, 04.12.1979 - 6 ABR 37/76

    Betriebsrat - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Vertretung durch

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 24.06.2016 - 1 BV 13/15
    Der Betriebsrat musste sich auch nicht auf eine Vertretung durch Rechtssekretäre der J-Name als eine kostengünstigere Möglichkeit verweisen lassen (vgl. BAG, Beschl. v. 04.12.1979, 6 ABR 37/76, AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972 = EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 47 = DB 1980, 2091).
  • LAG München, 08.02.2007 - 2 Sa 379/06

    Sozialplanabfindung

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 24.06.2016 - 1 BV 13/15
    Außerdem kann auf Arbeitgeberseite auch nur der Arbeitgeber oder ein von ihm bevollmächtigter betriebsverfassungsrechtlicher Entscheidungsträger entsprechende Vereinbarungen mit dem Betriebsrat treffen (LAG München, 29.06.2007, 11 Sa 275/06; LAG Berlin, 08.02.2007, 2 Sa 379/06; LAG Köln, 11.11.2005, 11 Sa 121/05).
  • LAG Köln, 11.11.2005 - 11 Sa 121/05

    Vertretung, Vollmacht, Rechtsschein, Missbrauch

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 24.06.2016 - 1 BV 13/15
    Außerdem kann auf Arbeitgeberseite auch nur der Arbeitgeber oder ein von ihm bevollmächtigter betriebsverfassungsrechtlicher Entscheidungsträger entsprechende Vereinbarungen mit dem Betriebsrat treffen (LAG München, 29.06.2007, 11 Sa 275/06; LAG Berlin, 08.02.2007, 2 Sa 379/06; LAG Köln, 11.11.2005, 11 Sa 121/05).
  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 138/09

    Arbeitsplatzbewertung und personelle Einzelmaßnahme - Textform nach § 126b BGB

    Auszug aus ArbG Braunschweig, 24.06.2016 - 1 BV 13/15
    Auch das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche rechtliche Interesse an der begehrten Feststellung des Eintritts der Zustimmungsfiktion nach § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG ist gegeben (vgl. hierzu BAG, Beschl. v. 01.06.2011, 7 ABR 138/09, Rn. 28, AP Nr. 139 zu § 99 BetrVG 1972, zit. n. juris).
  • LAG Niedersachsen, 22.03.2017 - 1 TaBV 76/16

    Regelungsabrede zur Eingruppierung und Vergütung der gewerblichen Beschäftigten;

    Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) und unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 24. Juni 2016 - 1 BV 13/15 - teilweise abgeändert:.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 24. Juni 2016 - 1 BV 13/15 - abzuändern und.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 24. Juni 2016 - 1 BV 13/15 - abzuändern und den Widerantrag des Beteiligten zu 2) zurückzuweisen.

  • BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 26/17

    Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine Regelungsabrede - maßgebende

    Unter entsprechender Zurückverweisung der Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 24. Juni 2016 - 1 BV 13/15 - wird der Tenor zu 1 zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
  • LAG Niedersachsen, 30.05.2017 - 1 TaBV 76/16

    Regelungsabrede bei einvernehmlicher Anwendung einer anderen Vergütungsstruktur

    Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) und unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 24. Juni 2016 - 1 BV 13/15 - teilweise abgeändert:.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 24. Juni 2016 - 1 BV 13/15 - abzuändern und.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 24. Juni 2016 - 1 BV 13/15 abzuändern und den Widerantrag des Beteiligten zu 2) zurückzuweisen.

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