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ArbG Bremen, 03.09.2003 - 9 Ca 9274/03 |
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Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 03.09.2003 - 9 Ca 9274/03
- ArbG Bremen, 03.09.2003 - 9 Ca 9300/02
- ArbG Bremen, 26.11.2003 - 9 Ca 9274/03
- ArbG Bremen, 26.11.2003 - 9 Ca 9300/02
- LAG Bremen, 06.09.2004 - 3 Sa 242/03
Wird zitiert von ...
- LAG Bremen, 06.09.2004 - 3 Sa 242/03
Konkludente Teilrücknahme der Klage durch Nichtstellen des allgemeinen …
Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Bremen vom 03.09.2003 - Az.: 9 Ca 9300/02 und 9 Ca 9274/03 - wird insoweit als unzulässig, als sie sich gegen die Feststellung des Arbeitsgerichts, dass das Arbeitsverhältnis durch die fristgemäße Kündigung der Beklagten nicht beendet worden ist, richtet, und im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen.Auf die Berufung der Beklagten wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Bremen vom 26.11.2003 - Az.: 9 Ca 9300/02 und 9 Ca 9274/03 - zu Ziffer 1 + 2 abgeändert und die Klage insoweit abgewiesen, bezüglich Ziffer 2 unter Aufhebung des Teil-Versäumnisurteils des Arbeitsgerichts Bremen vom 19.03.2003 zu Ziffer 2.