Rechtsprechung
   ArbG Bremen-Bremerhaven, 13.09.2021 - 3 Ga 306/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,42114
ArbG Bremen-Bremerhaven, 13.09.2021 - 3 Ga 306/21 (https://dejure.org/2021,42114)
ArbG Bremen-Bremerhaven, Entscheidung vom 13.09.2021 - 3 Ga 306/21 (https://dejure.org/2021,42114)
ArbG Bremen-Bremerhaven, Entscheidung vom 13. September 2021 - 3 Ga 306/21 (https://dejure.org/2021,42114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,42114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Einstweiliges Verfügungsverfahrens über die Wirksamkeit einer Versetzung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Versetzung eines behinderten Arbeitnehmers - Weisungsrecht des Arbeitgebers

Kurzfassungen/Presse

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Versetzung von Elektriker im Eilverfahren verhindert

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12

    Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

    Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 13.09.2021 - 3 Ga 306/21
    Unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Az. 10 AZR 915/12 behauptet der Verfügungskläger, die Verfügungsbeklagte habe nach eigenen Angaben die von der Versetzung betroffenen Arbeitnehmer nicht nach sozialer Schutzwürdigkeit ausgewählt, sondern lediglich die beruflichen Profile gesichtet und bewertet.

    Die Leistungsbestimmung ist demjenigen Arbeitnehmer gegenüber zu treffen, der am wenigsten schutzbedürftig ist, wobei eine Sozialauswahl nach Maßgabe von § 1 Abs. 3 KSchG nicht vorzunehmen ist (BAG, Urt. v. 10.07.2013 - 10 AZR 915/12 - Rn 29, zit. n. juris).

  • LAG Hessen, 23.10.2020 - 10 SaGa 863/20

    1. Streiten die Parteien um die Wirksamkeit einer Versetzung, so besteht dann

    Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 13.09.2021 - 3 Ga 306/21
    Etwas Anderes kann gelten in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme (LAG Köln, Urt. v. 24.01.2018 - 11 SaGa 22/17 - Rn 20; Hess. LAG, Urt. v. 23.10.2020 - 10 SaGa 863/20 Rn 33 m.w.N., zit. n. juris).
  • BAG, 24.03.2021 - 10 AZR 16/20

    Bestimmtheit einer Beschäftigungsklage

    Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 13.09.2021 - 3 Ga 306/21
    Unklarheiten über den Inhalt der Verpflichtung dürfen deshalb nicht aus dem Erkenntnisverfahren in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG, Urteil vom 24. März 2021 - 10 AZR 16/20 -, Rn. 25, zit. n. juris m.w.N.).
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 13.09.2021 - 3 Ga 306/21
    Solange bis dieser rechtswirksam von seinem Weisungsrecht erneut Gebrauch macht oder eine wirksame Freistellung von der Arbeit ausspricht, bleibt es bei der bisher zugewiesenen Arbeitsaufgabe am bisherigen Ort und der Arbeitnehmer hat einen dementsprechenden Beschäftigungsanspruch (BAG, Urteil vom 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 -, Rn. 15 zit. n. juris).
  • LAG Köln, 24.01.2018 - 11 SaGa 22/17

    Einstweilige Verfügung; Versetzung; Einzelfall

    Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 13.09.2021 - 3 Ga 306/21
    Etwas Anderes kann gelten in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme (LAG Köln, Urt. v. 24.01.2018 - 11 SaGa 22/17 - Rn 20; Hess. LAG, Urt. v. 23.10.2020 - 10 SaGa 863/20 Rn 33 m.w.N., zit. n. juris).
  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 13.09.2021 - 3 Ga 306/21
    Hierzu gehören die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG, Urteil vom 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 -, Rn. 39 - 40, zit. n. juris).
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus ArbG Bremen-Bremerhaven, 13.09.2021 - 3 Ga 306/21
    Für die Einhaltung der sich aus §§ 106 GewO, 315 Abs. 1 BGB ergebenden Grenzen trägt der Bestimmungsberechtigte die volle Darlegungs- und Beweislast (st. Rspr.. vgl. etwa BAG, Urt. v. 18.10.2017 - 10 AZR 330/16 - Rn 45).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht