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   ArbG Celle, 11.12.2002 - 2 BV 4/02   

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https://dejure.org/2002,29715
ArbG Celle, 11.12.2002 - 2 BV 4/02 (https://dejure.org/2002,29715)
ArbG Celle, Entscheidung vom 11.12.2002 - 2 BV 4/02 (https://dejure.org/2002,29715)
ArbG Celle, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 2 BV 4/02 (https://dejure.org/2002,29715)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG; § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG; § 23 Abs. 1 a StVO
    Mitbestimmungsrecht bei der arbeitgeberseitigen Untersagung des Telefonierens während des Führens von Kraftfahrzeugen; Direktionsbefugnis des Arbeitgebers hinsichtlich der Reihenfolge zu absolvierender betrieblicher Tätigkeiten; Bestehen eines gesetzlichen Verbots ohne ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungsrecht bei der arbeitgeberseitigen Untersagung des Telefonierens während des Führens von Kraftfahrzeugen; Direktionsbefugnis des Arbeitgebers hinsichtlich der Reihenfolge zu absolvierender betrieblicher Tätigkeiten; Bestehen eines gesetzlichen Verbots ohne ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 46/01

    Mitbestimmung bei der Einführung von Namensschildern für Fahrpersonal

    Auszug aus ArbG Celle, 11.12.2002 - 2 BV 4/02
    Mitbestimmungsfrei sind deshalb solche Anordnungen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert und damit abgefordert wird (BAG ständig, vgl. etwa in neuerer Zeit Beschl. v. 11.06.2002 - 1 ABR 46/01 - DB 2002, 2280 m.w.N.).
  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

    Auszug aus ArbG Celle, 11.12.2002 - 2 BV 4/02
    Voraussetzung für eine Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist damit eine rechtliche Handlungspflicht des Arbeitgebers, die aus Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes folgt und die wegen Fehlens einer zwingenden Vorgabe einer konkreten betrieblichen Regelung bedarf (BAG, Beschl. v. 15.01.2002 - 1 ABR 13/02 - DB 2002, 2278).
  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 13/01

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des gesetzlichen Arbeits- und

    Auszug aus ArbG Celle, 11.12.2002 - 2 BV 4/02
    Voraussetzung für eine Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist damit eine rechtliche Handlungspflicht des Arbeitgebers, die aus Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes folgt und die wegen Fehlens einer zwingenden Vorgabe einer konkreten betrieblichen Regelung bedarf (BAG, Beschl. v. 15.01.2002 - 1 ABR 13/02 - DB 2002, 2278).
  • LAG Köln, 06.12.2002 - 11 TaBV 50/02

    Rechtsfolgen einer unter Verkennung des Betriebsbegriffs erfolgten

    Zur Begründung verweisen sie auf einen inzwischen vom Arbeitsgericht Siegburg unter dem 08.05.2002 erlassenen Beschluß, mit dem auf Antrag des Betriebsrats festgestellt worden ist, daß Werkstatt- und Verwaltungsbereich der Arbeitgeberin einen Betrieb darstellen (Beschluß vom 08.05.2002 - 2 BV 4/02 G, Bl. 312 ff.).
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