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   ArbG Celle, 20.08.2008 - 2 Ca 209/08   

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https://dejure.org/2008,56759
ArbG Celle, 20.08.2008 - 2 Ca 209/08 (https://dejure.org/2008,56759)
ArbG Celle, Entscheidung vom 20.08.2008 - 2 Ca 209/08 (https://dejure.org/2008,56759)
ArbG Celle, Entscheidung vom 20. August 2008 - 2 Ca 209/08 (https://dejure.org/2008,56759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Kündigungsandrohung durch Arbeitgeber - Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

    Auszug aus ArbG Celle, 20.08.2008 - 2 Ca 209/08
    Eine Drohung in diesem Sinne kann auch in der Ankündigung einer ordentlichen Kündigung liegen, denn auch die ordentliche Kündigung bringt stets für den Arbeitnehmer Nachteile mit sich (vgl. BAG 30.09.1993, NZA 1994, 209, 210 m. w. N.).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 739/87

    Unverzügliche Mitteilung der Schwangerschaft

    Auszug aus ArbG Celle, 20.08.2008 - 2 Ca 209/08
    Die Unkenntnis der Frau von der Schwangerschaft ist grundsätzlich geeignet, einen Verschulden auszuschließen (BAG 20.05.1988, DB 88, 2107).
  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95

    Aufhebungsvertrag

    Auszug aus ArbG Celle, 20.08.2008 - 2 Ca 209/08
    Soweit das Bundesarbeitsgericht für die Widerrechtlichkeit der Drohung mit einem Aufhebungsvertrag darauf abgestellt hat, ob ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte, erfolgte dies vor dem Hintergrund der unbestimmten Rechtsbegriffe in § 1 KSchG bzw. § 626 BGB, die die Erfordernisse an eine fristgerechte bzw. fristlose Kündigung weit umschreiben, was zu entsprechenden Problemen bei der Rechtssicherheit führt (vgl. BAG 21.03.1996, NZA 1996, 1030 sowie BAG 12.08.1999, NZA 2000, 27).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 832/98

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

    Auszug aus ArbG Celle, 20.08.2008 - 2 Ca 209/08
    Soweit das Bundesarbeitsgericht für die Widerrechtlichkeit der Drohung mit einem Aufhebungsvertrag darauf abgestellt hat, ob ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte, erfolgte dies vor dem Hintergrund der unbestimmten Rechtsbegriffe in § 1 KSchG bzw. § 626 BGB, die die Erfordernisse an eine fristgerechte bzw. fristlose Kündigung weit umschreiben, was zu entsprechenden Problemen bei der Rechtssicherheit führt (vgl. BAG 21.03.1996, NZA 1996, 1030 sowie BAG 12.08.1999, NZA 2000, 27).
  • BAG, 06.10.1962 - 2 AZR 360/61

    Schwangerschaft - Beschäftigungsverbot - Beschäftigungsbeschränkung -

    Auszug aus ArbG Celle, 20.08.2008 - 2 Ca 209/08
    Zur Berechnung des Beginns der Schwangerschaft ist grundsätzlich von dem ärztlich festgestellten voraussichtlichen Entbindungstag an - ohne ihn selbst mitzuzählen - 280 Tage zurückzurechnen (vgl. BAG 07.05.1998, AP Nr. 24 zu § 9 MuSchG 1968, zitiert nach K/D/Z-Zwanziger, Kündigungsschutzrecht, 7. Aufl., § 9 Rdz. 62).
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