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ArbG Celle, 25.06.2002 - 1 Ca 174/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Wirksamkeit der fristlosen Kündigung einer Telefonberaterin wegen Beleidigung des Arbeitgebers; Zumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses; Erforderlichkeit einer Abmahnung; Zahlung von Vergütung auf Grund eines Annahmeverzuges ohne wörtliches Angebot
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der fristlosen Kündigung einer Telefonberaterin wegen Beleidigung des Arbeitgebers; Zumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses; Erforderlichkeit einer Abmahnung; Zahlung von Vergütung auf Grund eines Annahmeverzuges ohne wörtliches Angebot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 309/92
Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus ArbG Celle, 25.06.2002 - 1 Ca 174/02
Nach der neueren Rechtsprechung gerät der Arbeitgeber gem. § 296 BGB auch ohne ein derartiges wörtliches Angebot in Annahmeverzug, weil es einer kalendermäßig bestimmten Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers bedarf, nämlich der Einrichtung eines funktionsfähigen Arbeitsplatzes und der Zuweisung der Arbeit, damit der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann; dies gilt gleichermaßen für den Fall einer außerordentlichen wie auch einer ordentlichen Kündigung (BAG, 09.08.84, AP Nr. 34 zu § 615 BGB; 21.01.93, NZA 93, 550). - BAG, 10.07.1969 - 5 AZR 323/68
Kurzarbeit - Lohnminderung - Wirtschaftsrisiko
Auszug aus ArbG Celle, 25.06.2002 - 1 Ca 174/02
Der wichtigste Fall der Ablehnungserklärung des Arbeitgebers ist die Kündigung (st. Rspr., BAG, 10.07.69, AP Nr. 2 zu § 615 BGB Kurzarbeit).