Rechtsprechung
ArbG Chemnitz, 03.04.2019 - 9 BV 40/18 |
Verfahrensgang
- ArbG Chemnitz, 03.04.2019 - 9 BV 40/18
- LAG Sachsen, 14.01.2020 - 3 TaBV 13/19
- BAG, 16.12.2020 - 4 ABR 8/20
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Sachsen, 14.01.2020 - 3 TaBV 13/19
Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers über eine personelle Einzelmaßnahme; …
Auf die Beschwerde der Antragstellerin/Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 03.04.2019 - 9 BV 40/18 - abgeändert und die Zustimmung des Beteiligten zu 2. zur Eingruppierung des Herrn ... in die Entgeltgruppe 1 in der individuellen Endstufe in Höhe von 1.926,39 EUR als Haus- und Gartenarbeiter ab 01.01.2018 ersetzt.den Beschluss des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 03.04.2019 - 9 BV 40/18 - abzuändern und die Zustimmung des Betriebsrats/Beteiligten zu 2. zur Eingruppierung des Mitarbeiters Herrn ... in die Vergütungsgruppe EG 1 in der individuellen Endstufe in Höhe von 1.926,39 EUR als Haus- und Gartenarbeiter ab 01.01.2018 zu ersetzen.
Auf die gemäß § 87 Abs. 1 ArbGG statthafte und auch im Übrigen zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sowie ausgeführte Beschwerde der Antragstellerin/Beteiligten zu 1. ist der Beschluss des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 03.04.2019 - 9 BV 40/18 - abzuändern und die Zustimmung des Beteiligten zu 2. zur Eingruppierung des Herrn Thomas ... in die Entgeltgruppe 1 in der individuellen Endstufe in Höhe von 1.926,39 EUR als Haus- und Gartenarbeiter ab 01.01.2018 zu ersetzen.
- BAG, 16.12.2020 - 4 ABR 8/20
Zustimmungsersetzung - Eingruppierung eines Hausmeisters
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 3. April 2019 - 9 BV 40/18 - wird zurückgewiesen.