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ArbG Chemnitz, 05.02.2014 - 11 Ca 983/13 |
Verfahrensgang
- ArbG Chemnitz, 05.02.2014 - 11 Ca 983/13
- LAG Sachsen, 26.09.2014 - 3 Sa 94/14
- BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 697/14
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Sachsen, 26.09.2014 - 3 Sa 94/14
Geltungsbereich eines Tarifvertrages
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 05.02.2014 - 11 Ca 983/13 - wird zurückgewiesen.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 05.02.2014 - 11 Ca 983/13 - teilweise abgeändert und die Klage vollständig abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 05.02.2014 - 11 Ca 983/13 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn weitere 2.256,07 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 05.02.2014 - 11 Ca 983/13 - abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage auch insoweit abzuweisen.
Die gemäß § 64 Abs. 2 lit. a ArbGG statthafte und auch im Übrigen zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sowie ausgeführte Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 05.02.2014 - 11 Ca 983/13 - ist zurückzuweisen, denn sie ist nicht begründet.
- BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 697/14
OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 26. September 2014 - 3 Sa 94/14 - wird zurückgewiesen, soweit die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 5. Februar 2014 - 11 Ca 983/13 - zu Ziff. 3 der Klage (tarifliche Einmalzahlung) zurückgewiesen worden ist.