Rechtsprechung
ArbG Chemnitz, 15.04.2021 - 11 Ca 4/20 |
Verfahrensgang
- ArbG Chemnitz, 15.04.2021 - 11 Ca 4/20
- LAG Sachsen, 19.07.2022 - 3 Sa 210/21
Wird zitiert von ...
- LAG Sachsen, 19.07.2022 - 3 Sa 210/21 Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 15.04.2021 - 11 Ca 4/20 - teilweise abgeändert und die Klage vollständig abgewiesen.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 15.04.2021 - 11 Ca 4/20 - wird zurückgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 15.04.2021 - 11 Ca 4/20 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
1.die Berufung des Beklagten zurückzuweisen; 2.das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 15.04.2021 - 11 Ca 4/20 - abzuändern und festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, ihr ab dem 01.06.2017 Vergütung nach der Entgeltgruppe 9a Stufe 4, ab dem 01.01.2021 nach der Entgeltgruppe 9a Stufe 5 TVöD-VKA in der jeweils gültigen Fassung zu zahlen und den Bruttodifferenzbetrag zwischen tatsächlich gezahlter und beantragter Vergütung ab jeweiliger Fälligkeit mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.