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   ArbG Chemnitz, 29.01.2018 - 11 Ca 1751/17   

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https://dejure.org/2018,2702
ArbG Chemnitz, 29.01.2018 - 11 Ca 1751/17 (https://dejure.org/2018,2702)
ArbG Chemnitz, Entscheidung vom 29.01.2018 - 11 Ca 1751/17 (https://dejure.org/2018,2702)
ArbG Chemnitz, Entscheidung vom 29. Januar 2018 - 11 Ca 1751/17 (https://dejure.org/2018,2702)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Urlaubserteilung: Genehmigungsvorbehalt bis eine Woche vor Urlaubsantritt ist unwirksam

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Urlaub gemäß Urlaubsplan, wenn Arbeitgeber nicht binnen eines Monats widerspricht

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann kann der in eine Urlaubsliste eingetragene Urlaubswunsch eines Arbeitnehmers als genehmigt gelten?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Urlaubsplan bindet Arbeitgeber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubserteilung - Zulässigkeit eines Genehmigungsvorbehalts

Besprechungen u.ä. (2)

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    AGB-Kontrolle von Urlaubsregelungen und Urlaubsgenehmigung durch Eintragung in einen Urlaubsplan

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verwendung von Urlaubslisten - Reaktionspflicht des Arbeitgebers

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus ArbG Chemnitz, 29.01.2018 - 11 Ca 1751/17
    Eine etwaige Selbstbeurlaubung ist zwar grundsätzlich geeignet, eine ordentliche und auch eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332).

    Da es jedoch keine absoluten Kündigungsgründe gibt, ist auch bei hier der ultima-ratio-Grundsatz zu beachten und eine abschließende Interessenabwägung durchzuführen, bei der u. a. relevant sein könnte, ob der Arbeitgeber den Urlaub aus billigenswerten Gründen abgelehnt (vgl. BAG vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332) oder den Urlaubsantrag länger unbeschieden gelassen hat (vgl. LAG Köln vom 28.06.2013 - 4 Sa 8/13 - NZA-RR 2014).

  • LAG Düsseldorf, 08.05.1970 - 3 Sa 89/70

    Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Dienstverhältnisses bis zu dessen

    Auszug aus ArbG Chemnitz, 29.01.2018 - 11 Ca 1751/17
    Es ist jedoch, wie bereits in der Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 08.05.1970 (3 Sa 89/70, DB 1970, 1136 zit. nach Juris) ausgeführt, davon auszugehen, dass es nicht ohne Bedeutung sein kann, wenn der Arbeitgeber zu Beginn des Kalenderjahres von seinen Arbeitnehmern die Angabe ihrer Urlaubswünsche verlangt und diese in einen Urlaubsplan einträgt.
  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 289/08

    Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - betriebliche Übung -

    Auszug aus ArbG Chemnitz, 29.01.2018 - 11 Ca 1751/17
    So stellt sich z. B. auch eine einseitige Mitteilung des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer hinsichtlich eines Freiwilligkeitsvorbehalts im Zusammenhang mit einer freiwilligen Zahlung eine Allgemeine Geschäftsbedingung dar (vgl. BAG vom 18.03.2009 - 10 AZR 289/08 - NZA 2009, 535).
  • LAG Köln, 28.06.2013 - 4 Sa 8/13

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts bei

    Auszug aus ArbG Chemnitz, 29.01.2018 - 11 Ca 1751/17
    Da es jedoch keine absoluten Kündigungsgründe gibt, ist auch bei hier der ultima-ratio-Grundsatz zu beachten und eine abschließende Interessenabwägung durchzuführen, bei der u. a. relevant sein könnte, ob der Arbeitgeber den Urlaub aus billigenswerten Gründen abgelehnt (vgl. BAG vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332) oder den Urlaubsantrag länger unbeschieden gelassen hat (vgl. LAG Köln vom 28.06.2013 - 4 Sa 8/13 - NZA-RR 2014).
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