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ArbG Cottbus, 02.02.2015 - 5 Ca 1360/14 |
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Verfahrensgang
- ArbG Cottbus, 02.02.2015 - 5 Ca 1360/14
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.05.2015 - 10 Ta 765/15
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.05.2015 - 10 Ta 765/15
Hinweispflichten des Gerichts - Prozesskostenhilfe nach Ende der Instanz
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 2. Februar 2015 - 5 Ca 1360/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Am 12. Dezember 2014 erhob der Prozessbevollmächtigte der Klägerin namens und in Vollmacht der Klägerin Klage vor dem Arbeitsgericht Cottbus zum Aktenzeichen 5 Ca 1360/14.
Am 6. Januar 2015 beantragte der Klägerinvertreter Prozesskostenhilfe für das Verfahren 5 Ca 1360/14 sowie die Bewilligung seiner Beiordnung und beantragte zugleich, die der Klägerin zu bewilligende Prozesskostenhilfe auch auf den Abschluss eines etwaigen Vergleichs auszuweiten.