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   ArbG Cottbus, 05.03.2019 - 3 Ca 608/18   

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ArbG Cottbus, 05.03.2019 - 3 Ca 608/18 (https://dejure.org/2019,21837)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 05.03.2019 - 3 Ca 608/18 (https://dejure.org/2019,21837)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 05. März 2019 - 3 Ca 608/18 (https://dejure.org/2019,21837)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • LAG Hessen, 28.11.2014 - 14 Sa 465/12

    Aufstockungsanspruch; Fehlzeiten; Schadensersatz; betriebliche Gründe

    Auszug aus ArbG Cottbus, 05.03.2019 - 3 Ca 608/18
    Ob der jeweilige Arbeitnehmer persönlich in der Lage ist, die längere Arbeitszeit zu verrichten, ist eine Frage des Vorliegens von dringenden betrieblichen Gründen, die der Arbeitszeitverlängerung entgegenstehen, nicht eine Frage gleicher Eignung mit Mitbewerbern (ebenso Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28. November 2014, Az. 14 Sa 465/12, Rn. 33; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. November 2009, Az. 24 Sa 1610/09, Rn. 34; LAG Düsseldorf, 3. August 2007 -10 Sa 112/07, Rn. 71).

    (2.4.1) Entgegenstehende dringende betriebliche Gründe sind nur anzunehmen, wenn sie gleichsam zwingend sind (BAG, Urteil vom 16. September 2008, Az. 9 AZR 781/07 Rn. 37; BAG, 15. August 2006 - 9 AZR 8/06, Rn. 30; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28. November 2014, Az. 14 Sa 465/12, Rn. 35).

    Ein solcher ist auch anzunehmen, wenn der Anspruchsteller aus persönlichen Gründen nicht in der Lage ist, die verlängerte Arbeitszeit zu verrichten (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28. November 2014 - 14 Sa 465/12, Rn. 35; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. November 2009, Az. 24 Sa 1610/09, Rn. 34; LAG Düsseldorf, 3. August 2007 -10 Sa 112/07, Rn. 71).

    Dagegen können Fehlzeiten, die unterhalb der Schwelle liegen, die eine krankheitsbedingte Kündigung oder Änderungskündigung sozial rechtfertigten, die Ablehnung der Erhöhung der Arbeitszeit nicht rechtfertigen (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28. November 2014 - 14 Sa 465/12 -, Rn. 35).

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07

    Verlängerungsanspruch - höherwertiger Arbeitsplatz

    Auszug aus ArbG Cottbus, 05.03.2019 - 3 Ca 608/18
    Ein entsprechender Arbeitsplatz liegt im Regelfall vor, wenn der zu besetzende Arbeitsplatz dem vertraglich vereinbarten Tätigkeitsbereich und der dafür notwendigen Eignung und Qualifikation entspricht (BAG, Urteil vom 16. September 2008, Az: 9 AZR 781/07, Rn. 21).

    Die Vergleichbarkeit liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die angestrebte Tätigkeit mit Ausnahme des veränderten Arbeitszeitumfangs durch Ausübung seines Direktionsrechts nach § 106 Satz 1 GewO zuweisen könnte (BAG, Urteil vom 16. September 2008, Az: 9 AZR 781/07, Rn. 23).

    (2.4.1) Entgegenstehende dringende betriebliche Gründe sind nur anzunehmen, wenn sie gleichsam zwingend sind (BAG, Urteil vom 16. September 2008, Az. 9 AZR 781/07 Rn. 37; BAG, 15. August 2006 - 9 AZR 8/06, Rn. 30; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28. November 2014, Az. 14 Sa 465/12, Rn. 35).

  • BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 167/17

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG - Schadensersatz

    Auszug aus ArbG Cottbus, 05.03.2019 - 3 Ca 608/18
    Die Schadensersatzpflicht aus der Verletzung von Informationspflichten nach § 7 Abs. 2 TzBfG ist im Verhältnis zu einer Schadensersatzforderung aufgrund einer Verletzung von § 9 TzBfG ein eigenständiger Streitgegenstand (BAG, Urteil vom 27. Februar 2018, Az. 9 AZR 167/17, Rn. 17).

    Nach § 7 Abs. 2 TzBfG hat der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Veränderung von Dauer und Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, über entsprechende Arbeitsplätze zu informieren, die im Betrieb oder Unternehmen besetzt werden sollen (BAG, Urteil vom 27.02.2018, Az. 9 AZR 167/17, Rn. 26).

    Es verbleibt nämlich der Entscheidung des Arbeitnehmers überlassen, ob er seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu den vom Arbeitgeber vorgesehenen Termin und im entsprechenden Umfang erhöhen will oder nicht (BAG, Urteil vom 27. Februar 2018, Az. 9 AZR 167/17, Rn. 26).

  • LAG Düsseldorf, 03.08.2007 - 10 Sa 112/07

    Verlängerung der Arbeitszeit; freigestelltes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus ArbG Cottbus, 05.03.2019 - 3 Ca 608/18
    Ob der jeweilige Arbeitnehmer persönlich in der Lage ist, die längere Arbeitszeit zu verrichten, ist eine Frage des Vorliegens von dringenden betrieblichen Gründen, die der Arbeitszeitverlängerung entgegenstehen, nicht eine Frage gleicher Eignung mit Mitbewerbern (ebenso Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28. November 2014, Az. 14 Sa 465/12, Rn. 33; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. November 2009, Az. 24 Sa 1610/09, Rn. 34; LAG Düsseldorf, 3. August 2007 -10 Sa 112/07, Rn. 71).

    Ein solcher ist auch anzunehmen, wenn der Anspruchsteller aus persönlichen Gründen nicht in der Lage ist, die verlängerte Arbeitszeit zu verrichten (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28. November 2014 - 14 Sa 465/12, Rn. 35; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. November 2009, Az. 24 Sa 1610/09, Rn. 34; LAG Düsseldorf, 3. August 2007 -10 Sa 112/07, Rn. 71).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.11.2009 - 24 Sa 1610/09

    Erhöhung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung; unbegründete Klage auf

    Auszug aus ArbG Cottbus, 05.03.2019 - 3 Ca 608/18
    Ob der jeweilige Arbeitnehmer persönlich in der Lage ist, die längere Arbeitszeit zu verrichten, ist eine Frage des Vorliegens von dringenden betrieblichen Gründen, die der Arbeitszeitverlängerung entgegenstehen, nicht eine Frage gleicher Eignung mit Mitbewerbern (ebenso Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28. November 2014, Az. 14 Sa 465/12, Rn. 33; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. November 2009, Az. 24 Sa 1610/09, Rn. 34; LAG Düsseldorf, 3. August 2007 -10 Sa 112/07, Rn. 71).

    Ein solcher ist auch anzunehmen, wenn der Anspruchsteller aus persönlichen Gründen nicht in der Lage ist, die verlängerte Arbeitszeit zu verrichten (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28. November 2014 - 14 Sa 465/12, Rn. 35; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. November 2009, Az. 24 Sa 1610/09, Rn. 34; LAG Düsseldorf, 3. August 2007 -10 Sa 112/07, Rn. 71).

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus ArbG Cottbus, 05.03.2019 - 3 Ca 608/18
    Bei einer langfristigen Unterschreitung der Durchschnittsleistung um deutlich mehr als 1/3 ist dies regelmäßig der Fall (BAG, Urteil vom 11. Dezember 2003, Az. 2 AZR 667/02, Rn. 92 zur Darlegungslast bei Kündigung wegen Minderleistungen; Vossen in: Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 5. Aufl. 2017, § 1 KSchG Rn. 248).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus ArbG Cottbus, 05.03.2019 - 3 Ca 608/18
    Ohne anderweitige konkrete Darlegung von besonderen Betriebsablaufstörungen können Entgeltfortzahlungskosten zu einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen nur dann führen, wenn diese für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen jährlich zu erwarten sind (BAG, Urteil vom 16. Juli 2015, Az. 2 AZR 15/15, Rn. 29 mit weiteren Nachweisen; Oetker in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 19. Auflage 2019, § 1 KSchG Rn. 144).
  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 8/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Cottbus, 05.03.2019 - 3 Ca 608/18
    (2.4.1) Entgegenstehende dringende betriebliche Gründe sind nur anzunehmen, wenn sie gleichsam zwingend sind (BAG, Urteil vom 16. September 2008, Az. 9 AZR 781/07 Rn. 37; BAG, 15. August 2006 - 9 AZR 8/06, Rn. 30; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28. November 2014, Az. 14 Sa 465/12, Rn. 35).
  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 874/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Cottbus, 05.03.2019 - 3 Ca 608/18
    Der Arbeitnehmer muss nach Ausbildung und Qualifikation objektiv geeignet sein, den freien Arbeitsplatz einzunehmen (BAG, Urteil vom 5. Juli 2007, Az. 9 AZR 874/06, Rn. 23 Bayreuther in: Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, BeckOK Arbeitsrecht, 50. Ed. 1.1.2019, TzBfG § 9 Rn. 5).
  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 987/93

    Arbeitszeit: tarifvertraglicher Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung

    Auszug aus ArbG Cottbus, 05.03.2019 - 3 Ca 608/18
    Der Arbeitnehmer ist allerdings auch dann noch gleichermaßen geeignet wie ein externer Bewerber, wenn dieser zwar geringfügig besser qualifiziert ist, alleine deshalb aber keine nennenswerten Unterschiede bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung zu erwarten sind (BAG, Urteil vom 25. Oktober 1994, Az. 3 AZR 987/93, Rn. 35; Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, BeckOK Arbeitsrecht, 50. Ed. 01.01.2019, TzBfG § 9 Rn. 5).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 8 Sa 483/16

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers - Schadensersatz

  • BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 171/10

    Auslandseinsatz eines Bauarbeiters - übliche Vergütung - tarifliche

  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 192/17

    Arbeitszeiterhöhung - freier Arbeitsplatz

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 542/15

    Betriebliche Berufsunfähigkeitsrente - Ablösung einer Versorgungsordnung -

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