Rechtsprechung
ArbG Cottbus, 06.02.2014 - 3 BV 96/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag eines Betriebsrats auf Eingruppierung von Leiharbeitnehmern im Haustarifvertrag; Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer wegen institutiellen Rechtsmissbrauchs bei einer unbefristeten und dauerhaften Entleihe; Eingruppierung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- templin-thiess.de (Kurzinformation und Auszüge)
Equal Pay im Falle der nicht nur vorübergehenden Überlassung
- schneideranwaelte.de (Kurzinformation)
Eingruppierung von Leiharbeitnehmern bei Dauerleihe
- anwalt.de (Kurzinformation)
Leiharbeit: Dauerhafte Überlassung im Konzern zwingt zur Bezahlung gemäß Stammkräften
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 14 TaBV 940/14
Eingruppierung dauerhaft beschäftigter Leiharbeitnehmer
Insoweit hat der Beteiligte zu 1) auf einen Beschluss der 3. Kammer des Arbeitsgerichts Cottbus vom 6. Februar 2014, 3 BV 96/13, verwiesen.Die 2. Kammer des Arbeitsgerichts Cottbus folge hier nicht der Entscheidung der 3. Kammer des Arbeitsgerichts Cottbus, nach der die Verpflichtung des Entleihers zur Eingruppierung der Leiharbeitnehmer bestehe, weil der institutionelle Rechtsmissbrauch nicht sanktionslos bleiben dürfe (Arbeitsgericht Cottbus, 06.02.2014, 3 BV 96/13).
Darüber hinaus schließe sich der Beteiligte zu 1) den Ausführungen der 3. Kammer des Arbeitsgerichts Cottbus im Beschluss vom 6. Februar 2014 (3 BV 96/13) an.
Zwar hat der Beteiligte zu 1) überwiegend seinen erstinstanzlichen Vortrag zur geplanten Gesetzesänderung wiederholt und den Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 6. Februar 2014 (3 BV 96/13) zitiert, ohne sich mit den Ausführungen des Arbeitsgerichts in den Gründen des angefochtenen Beschlusses zu § 10 Abs. 4 und § 14 AÜG als abschließende Regelungen auseinanderzusetzen.